Wäre dies strafbar Sex Gegenleistung?
Ein Volljähriger ( 19 Jahre alt ) gibt einer Schülerin Nachhilfeunterricht, und bekommt im Gegenzug hierfür Sex. Wenn die Schülerin 14 Jahre alt ist, ist dies rechtlich unbedenklich, wenn sie unter 14 ist strafbar ( Kind ), liege ich mit der Annahme richtig ? Wenn der Volljährige statt Sex mit der Schülerin, Sex mit der Mutter hat und im Gegenzug hierfür ihrer Tochter Nachhilfe gibt, macht dies einen Unterschied oder ist auch dies rechtlich unbedenklich ?
6 Antworten
In § 182 Strafgesetzbuch heißt es unter anderem:
(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.
Ich bin zwar selbst kein Jurist, aber meiner Erinnerung nach fallen auch "geldwerte Vorteile" unter dieses Verbot.
Es ist natürlich nicht verboten, dass ein Volljähriger mit seiner Minderjährigen Freundin Sex hat (solange diese mindestens 14 ist) und dieser Nachhilfe gibt - aber "Nachhilfe gegen Sex" könnte Ärger bedeuten... .
Ob es sich bei einem Nachhilfelehrer um ein Abhängigkeitsverhältnis oder das Ausnutzen einer Zwangslage handelt, welche auch unentgeltlichen Sex zwischen den Beiden strafbar machen würde, wage ich zu bezweifeln - das müsste ggf. ein Richter entscheiden.
Wenn die Mutter volljährig ist und der Nachhilfelehrer mit dieser Sex hat und dafür die Tochter gratis unterrichtet, dürfte den Staatsanwalt nicht interessieren - solange da nicht Nötigung, Erpressung oder ähnliches ins Spiel kommt. Streng genommen müsste - wenn dies als "Deal" so ausgehandelt wurde - sich die Mutter allerdings als Prostituierte registrieren lassen, denn wer Sex gegen Geld (oder geldwerte Vorteile) anbietet, zählt im Sinne des Gesetztes als Prostituierte(r) - auch wenn dies nur einmalig oder gelegentlich ausgeübt wird.
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Na es wäre unbedenklich wenn er nicht unter Zwang entsteht oder als Gegenleistung für irgendwann erzwungen wird. Aber das hat dann auch nix mehr mit dem Alter zu tun. Sex mit jemandem zu erzwischen ist immer bedenklich und strafbar. Egal wie alt er oder sie ist.
Wenn die Schülerin 14 Jahre alt ist, ist dies rechtlich unbedenklich
Das ist so falsch.
Ganz so stimmt das nicht. Ab 14 ist man zwar in diesem Land sexmündig und wenn so ein halbes Kind dann auch noch erzählt, der volljährige Partner sei die Liebe seines Lebens, dann können die wahrscheinlich entsetzten Eltern wenig machen. Aber in diesemFall geht es um Sex gegen eine Hilfe. Das ist dann nicht legal.
Wenn die Schülerin 14 Jahre alt ist, ist dies rechtlich unbedenklich,
Nein, § 182 Absatz 2 StGB
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html
Wenn der Volljährige statt Sex mit der Schülerin, Sex mit der Mutter hat und im Gegenzug hierfür ihrer Tochter Nachhilfe gibt, macht dies einen Unterschied oder ist auch dies rechtlich unbedenklich ?
Nur dieser Sachverhalt ist m.E. strafrechtlich nicht relevant.
Klar, hier kann tatsächlich § 182,II StGB greifen. Die Frage ist jetzt nur, ob sich wirklich jemand daran stört, oder nicht. Denn ohne eine Anzeige, kann es eben auch nicht zu einer Bestrafung kommen.
Wenn es also für die 14 jährige in Ordnung ist, und sie es vielleicht sogar gerne mit ihm macht, was ja durchaus möglich ist, sehe ich da persönlich kein Problem.
Wobei ich mir in dem Fall noch nicht mal so ganz sicher bin, ob diese Art der Gegenleistung (Nachhilfe) überhaupt als "Entgelt" zählt. Wenn dies nämlich nicht so wäre, wäre es legal.
Unter Entgelt fallen natürlich alle vermögenswirksamen Leistungen.
Für Nachhilfe bezahlt man, also ist es strafbar, wenn diese Leistung statt mit Geld mit Sex entgolten wird.
Genau!
Nur unter Ausnutzung einer Zwangslage steht im Gesetz !
Dies passiert ja nicht gegen Entgelt, sondern gegen Dienstleistung
Gegen Entgelt steht im Gesetz!
Ganz genau. Daher müsste sich mal jemand die Mühe machen, herauszufinden, wie in diesem Fall die rechtliche Definition von "Entgelt" ist.
"Entgelt" bezeichnet logischerweise nicht nur Geld, sondern jeglichen Gegenwert (vermögenswirksame Leistungen, Geldwert Vorteil oder wie auch immer man das nennt). Sonst könnte man das Gesetz ja sehr einfach umgehen.
mutter bezahlt die nachhilfe der tochter mit beine breitmachen.....
verlockender gedanke :-))
Ich vermute einfach mal, dass es dem Fragesteller hier wohl grundsätzlich nur ums Alter ging, und damit hätte er ja Recht. Mit 19 Jahren Sex mit einer 14 jährigen zu haben, ist ja grundsätzlich erst mal rechtlich unbedenklich.