Freundin mich betrogen im Bund, strafbar?

10 Antworten

Hallo,

ist Fremdgehen auch strafbar?

Nein, das ist nicht strafbar, wo hast Du das denn her??

Es ist unfair Dir gegenüber, nicht mehr und nicht weniger.

Warum möchtest Du denn die Konsequenzen für sie und den Typen wissen? Möchtest Du sie wirklich anschwärzen?

Dann begibst Du Dich auf ihr Niveau runter, willst Du das wirklich?

Du hast die Beziehung beendet, belasse es dabei und gut ist.

LG

Biba85  16.02.2017, 07:59

Es gibt staaten, in denen das fremdgehen eines Soldaten, mit der Frau eines anderen Soldaten oder umgekehrt nach dem militärgesetz bzw im normalfall schwere konsequenzen nachzieht.

Wahrscheinlich deshalb.

MaSiReMa  16.02.2017, 09:49
@Biba85

Das mag sein, aber hier trifft dies ja nun mal nicht zu.

Ich hatte es auch eher so verstanden, das Fragesteller meinte, ob das Fremdgehen an sich nicht Strafbar wäre. ;o)

Paragraf 134 (Ehebruch) des US-Militärgesetzes sieht strenge Strafen für den Fall vor, dass ein US-Militärangehöriger eine Liaison mit einer verheirateten Frau anfängt − unabhängig von der Frage, ob diese Frau ebenfalls dem Militär angehört oder nicht. Es droht dann nicht nur die unehrenhafte Entlassung aus dem Militärdienst, sondern in schlimmen Fällen auch finanzielle Einbußen und der Verlust militärischer Ränge. Denn der Ehebruch wird als unsoldatisches Verhalten gebrandmarkt.

Für Bundeswehrangehörige gelten deutlich weniger strikte Regelungen. Doch kennt auch das deutsche Soldatengesetz für besondere Fälle ebenfalls scharfe disziplinarische Sanktionen. Sollte ein Soldat eine außereheliche Beziehung mit der Frau eines anderen Soldaten eingehen, ist Paragraf 12 verletzt, der von Militärangehörigen ein kameradschaftliches Verhalten verlangt. Wer eine Affäre mit der Ehefrau oder dem Ehemann eines Bundeswehrangehörigen eingeht, verstößt nach Lesart der Militärs gegen diesen Grundsatz.

Im Allgemeinen hält sich die Bundeswehr aus den Liebesirrungen und -wirrungen ihrer Soldaten so lange heraus, wie das Ansehen der Bundeswehr davon in der Öffentlichkeit nicht tangiert ist oder ein Vorgesetzter nicht seine Stellung ausnutzt. Selbst ein hochrangiger Kommandeur könnte eine Affäre haben, solange davon weder seine Arbeit in Mitleidenschaft gezogen wird, noch in der Öffentlichkeit darüber getuschelt wird.

Du meinst hier den sogenannten "Einbruch in eine Kameradenehe". Das ist kein echter §, sondern eher herrschende Meinung bei der Auslegung der Pflicht zur Kameradschaft und wird entsprechen disziplinar geahndet. Mit Strafbarkeit hat das also nichts zu tun und da ihr nicht verheiratet wart und du wohl auch kein Soldat bist, würde es auch nicht greifen.

Die Beziehung ist beendet. Damit sollte es das für dich gewesen sein. Jetzt noch nach treten ist ganz schlechter Stil. Was bringt dir das?

Fremd gehen ist bei der Bundeswehr nicht verboten. Lediglich für das gemeinsame Nutzen eines Zimmers könnte es eventuell eine Hausordnung geben. Verstöße dagegen haben in der Regel ein Disziplinarverfahren zur Folge.

Du bist sicher enttäuscht das die Beziehung zu Ende ist. Aber so ein linkes Ding deine Ex jetzt noch anzuschwärzen ist unter der Gürtellinie. Willst du dich auf dieses Niveau begeben? Ehrlich wenn du so link bist wundert es mich nicht das deine Ex sich was anderes gesucht hat.

Hake es ab und lebe dein Leben, das was du vor hast bringt dir überhaupt nichts. 

Du musst hier ganz klar trennen. 

Das die Liaison dort auf der Stube stattfindet, könnte ggf. schon Folgen haben.

Alles Andere ist zwar für dich schmerzhaft, ist aber, Gottseidank, in Deutschland nicht strafbar, auch nicht, weil es mit der Bundeswehr zu tun hat.

Wärst du beispielsweise Bauarbeiter und deine Freundin oder sogar Frau hätte ein Verhältnis während du aus dem Haus bist, ist dies ebenfalls nicht strafbar. Sie kônnte quasi machen, was sie will. Natürlich könnte auch das Folgen mit sich bringen, wenn z.B. Kinder vorhanden sind, allerdings kann es nicht unter Strafengestellt werden.