Sex im Park strafe?

7 Antworten

§ 183a

§ 183a Strafgesetzbuch (StGB) besagt: "Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (...)."

Mein Tipp: Machts doch einfach an einem Ort, in dem keine Menschen anzutreffen sind. In einem öffentlichen Park, in dem auch Kinder spielen, ist das einfach nur assozial.

sherso 
Beitragsersteller
 27.01.2021, 15:22

Das ist mir ja klar aber wie viel muss man zahlen? Vlt. hat jemand Erfahrungen damit

Rolajamo  27.01.2021, 15:23
@sherso

Da gibts keine "Feste Strafe". Kannst aber gut und gerne mit circa ab 600 Euro pro Person rechnen. Sex geht ja nur ab 2 Personen.

Es gibt Fälle, da zahlen die Beteiligten sogar knapp 9000 Euro.

juergen63225  27.01.2021, 15:29
@sherso

das kommt auf den Grad es "Absichtlich" und "Wissentlich" an.

wenn nur jemand aus versehen Zeuge "der Tat" wird .. ist es ja nicht absichtlich, und auch nicht Strafbar.

Und dann muss es ein Ärgernis sein für den Betrachter ...

superseegers  27.01.2021, 16:26
@sherso

Die Höhe einer Geldstrafe richtet sich in aller Regel nach dem Einkommen des zu Bestrafenden.

Also ich würde es an deiner Stelle lassen, denn du bekommst eine Anzeige und bist somit vorbestraft. Jeder Arbeitgeber will ein Führungszeugnis (Zeugnis ob du Vorstrafen hast) und dein Arbeitgeber (falls du schon angestellt bist) bekommt es so oder so heraus und so kannst schneller am Arbeitsplatz weg sein als du gucken kannst & finde dann mal einen neuen Job. Viel Spaß. Strafen liegen meistens bei nie unter 500€ meistens vor allem wenn es mit Absicht gemacht wurde, Gute 1.800-2.500€ für dich und deiner Freundin. Sprich es kann mal schöne 5000€ gemeinsam verpulvert werden. Natürlich bekommt Sie dann auch eine Anzeige :) bist du Minderjährig bekommen es auch noch deine Eltern mit oder ihre. Also ganz schön Fahrlässig deine Pläne die deine Zukunft ruinieren können. Hast du noch einen Richter der schlechte Laune hat kannst du das Sonnenlicht für einige Zeit ausm Fenster beobachten. Viel Spaß bei deiner Aktion! Ach ja falls sich Mitmenschen beleidigt und angegriffen fühlen können diese dich auch Anzeigen. Wie das Verfahren in so einer Situation weitergeht kannst du ja selbst herausfinden :) = 1 weitere Anzeige

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
sherso 
Beitragsersteller
 27.01.2021, 15:36

Super, wird man ja mehr bestrafft als Kinderf*cker. Das kommt davon, wenn Kinderf*cker im Bundestag sitzen

Jenny0708579  27.01.2021, 15:37
@sherso

Naja wenn's dir nicht gefällt geh in die Politik und änder es.

sherso 
Beitragsersteller
 27.01.2021, 15:38
@Jenny0708579

Nein, Menschen können mit Macht nicht umgehen. Ich werde mich ebenfalls verändern, wenn ich die Kacke mache

Minijobopa  27.01.2021, 16:16
@sherso

Ich würde mich mal ein wenig zurückhalten mit solchen Äusserungen, da sitzen Leute im Bundestag die das nicht als Spass auffassen könnten und dir Anzeigen angedeien lassen.

Strafgesetzbuch (StGB) § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Andersbeliebt  22.11.2024, 01:27

Ich hatte damals draußen mit meinem Ex , im Gebüsch und immer nur bei Nacht ,hat keiner gesehen , gab nie Probleme

JY20017  27.01.2021, 15:23

Such nächstes mal einfach im Strafgesetzbuch...

sherso 
Beitragsersteller
 27.01.2021, 15:23

Das ist mir ja klar aber wie viel muss man zahlen? Vlt. hat jemand Erfahrungen damit

JY20017  27.01.2021, 15:23
@sherso

Das kommt darauf an, lass es am besten einfach

Könnte strafbar sein, wenn du es machst und damit absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregst (§ 183 a StGB).

Wenn du aber nur zufällig auffällst und jemand stört sich dran, passiert - nix.

kann bis zu 1000€ kosten

Kommt darauf an, ob es vorm Gericht landet oder es bei einer Verwarnung bleibt.

Lisa99375  27.01.2021, 15:34

Es kommt darauf an wie sehr es provoziert wird, dass euch jemand entdeckt.

Würde aber generell davon abraten.

sherso 
Beitragsersteller
 27.01.2021, 15:32

Eine Gerichtverhandlung wegen Sex im Park? Haben die nichts besseres zutun?