Welche Strafe für Automatenaufbruch?
hey, kenn 2 Jungs (19) und (20) die haben versucht einen Geldautomaten aufzubrechen. Beim aufbrechen wurden sie allerdings von der Polizei gesehen und erwischt. Welche Strafe wird ihnen drohen? Gefängnis? Wenn ja Wielange?
4 Antworten
Zwischen 18 und 21 KANN das Jugendstrafrecht greifen. In dem Fall vermutlich Sozialstunden oder Bewährung.
Anonsten:
§ 243 StGB
Besonders schwerer Fall des Diebstahls
(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Fre iheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
2. eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist,
§ 303 StGB
Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dazu kommt dann natürlich auf jeden Fall noch der zivilrechtliche Anspruch der Bank, den Schaden wieder zu beheben...
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 303 Sachbeschädigung(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Kommt drauf an. Über sie wird nach Erwachsenenstrafrecht verhandelt, wenn sie zum Tatzeitpunkt über 18 waren. Wenn sie bereits polizei- und gerichtsbekannt sind, sehe ich schwarz für eine Bewährungsstrafe.
Also ab mit ihnen zu Vadder Philipp, am besten für ein paar Jahre.
Und dann greift automatisch unsere Kuscheljustiz: 25 Sozialstunden, abzuleisten durch Aufsammeln von Fast-Food-Verpackungen vor dem Jugendzentrum.
Naja, Jugendliche ändern sich oft noch.
Die beiden lernen sicher mehr von Sozialstunden als von ner Geldstrafe.
Das find ich nicht mal so schlecht. Erstens der Umwelt zu liebe und zweitens sehen es dann die übrigen Jugendlichen auch... dient der Abschreckung und ist eine Demütigung für die Deliquenten.
(Und P.s.: 25 Sozialstunden sind dezent zu niedrig angesetzt... würde da mindestens noch eine 1 davor tippen...)
Versuchter Diebstahl.
Wenn sie noch nie auffällig geworden sind, kommen sie vielleicht mit Sozialstunden oder Geldstrafe davon.
Man kann Leute unter 21 noch nach dem Jugendstrafrecht bestrafen.
Wenn die irgendwie zum Spaß nein Geldautomaten aufbrechen wollten, dann passiert das vielleicht auch.