Hausdurchsuchung warum um 6 Uhr?
Hallo, Warum werden Hausdurchsuchungen eigentlich fast immer gegen 6 Uhr gemacht?
Auch wenn ich Langeweile habe ist die Frage Ernst gemeint.
Danke schon mal für jede sinnvolle Antwort.
6 Antworten
Den Polizisten ist es natürlich wichtig, die beschuldigte Person auch persönlich anzutreffen. Um 6 Uhr ist die Wahrscheinlichkeit hierfür am höchsten.
Zudem hat eine Durchsuchung um diese Uhrzeit einen sehr großen psychologischen Effekt. Von der Polizei geweckt zu werden bleibt einem auf jeden Fall in Erinnerung. Gerade bei Ersttätern kann man auf diese Art und Weise auch ganz gut abschrecken.
Wenn die Polizei dürfte würde sie sicherlich auch früher klingeln. Allerdings sieht § 104 StPO für eine Durchsuchung zur Nachtzeit strengere Voraussetzungen vor. Die Nachtzeit endet zumindest im Winter um 6 Uhr und ist damit frühest mögliche Zeitpunkt für eine "normale" Hausdurchsuchung.
Die Wahrscheinlichkeit, dass zu dieser Uhrzeit jemand (oder alle) zu Hause sind, ist größer. Auch, dass andere Personen da mit reingezogen werden ist geringer.
1. weil um die uhrzeit die höchste warscheinlichkeit ist jemanden anzutreffen und viel wichtiger 2. wegen dem überraschungsmomentp
hat was mit gebräuchen zu tun.
normale amtshandlungen werden auf den frühesten termin verlegt, der auch mit dem berufsleben vereinbar ist.
"§ 104 StPO – Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit
(1) Zur Nachtzeit dürfen die Wohnung, die Geschäftsräume und das befriedete Besitztum nur bei Verfolgung auf frischer Tat oder bei Gefahr im Verzug oder dann durchsucht werden, wenn es sich um die Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen handelt.
(2) Diese Beschränkung gilt nicht für Räume, die zur Nachtzeit jedermann zugänglich oder die der Polizei als Herbergen oder Versammlungsorte bestrafter Personen, als Niederlagen von Sachen, die mittels Straftaten erlangt sind, oder als Schlupfwinkel des Glücksspiels, des unerlaubten Betäubungsmittel- und Waffenhandels oder der Prostitution bekannt sind.
(3) Die Nachtzeit umfasst in dem Zeitraum vom ersten April bis dreißigsten September die Stunden von neun Uhr abends bis vier Uhr morgens und in dem Zeitraum vom ersten Oktober bis einunddreißigsten März die Stunden von neun Uhr abends bis sechs Uhr morgens."