Servicepauschale im Fitnessstudio?
Hallo ihr lieben,
ich habe eine kleine Frage: Ich habe gemeinsam mit meinem Freund im November 2011 einen Vertrag in einem neuen Fitnessstudio in unserem Ort abgeschlossen. Vertragsbeginn war der 01.12.2012. In dem Vertag steht geschrieben, dass zu Beginn des Vertrages und alle 6 Monate eine Servicepauschale in Höhe von 19,90 € zuzüglich zu dem Mitgliedsbeitrag anfällt. Diese Servicepauschale wurde zu Vertragsbeginn am 01.12.2011 und 6 Monate nach Vertragsbeginn am 01.05.2012 abgebucht. Wir haben den Vertrag innerhalb der Kündigungsfrist ordnungsgemäß zum 31.11.2012 gekündigt. Nur leider musste ich heute auf meinem Kontoauszug feststellen, dass nochmals die Servicepauschale abgebucht wurde.
Ich bin der Meinung, dass bei einem Vertrag von 12 Monaten die Servicepauschale nur zweimal (einmal zu Beginn und einmal nach 6 Monaten) abgebucht werden kann, weil ich ja den Vertrag gekündigt habe. Ich habe es so verstanden, dass die Servicepauschale in Höhe von 19,90 € immer für die Zukunft abgebucht wird. Selbstverständlich kann es sein, dass ich auch falsch liege. Ich hoffe ich finde hier nützliche Antworten. Vielen Dank.
1 Antwort
Du liegst nur falsch, wenn du tatsächlich zum 31.11.2012 und nicht 30.11.2012 gekündigt hast. Wahrscheinlich unterliegst du einem offensichtlichen Schreibfehler. Auch den Vertragsbeginn liegt mit dem 01.12.2012 im Bereich des Schreibfehlers. Es ist eher unwahrscheinlich, dass das Fitnessstudio vor dem 30.11.2012 diese Servicepauschale zu recht abgebucht hat. Bei Fortsetzung des Vertrages über den 30.11.12 hinaus wäre der Fälligkeitstag der 01.12.2012 gewesen. Deshalb empfehle ich dir dem Fittnessstudio deine Einzugserlaubnis zu entziehen und deiner Bank Mitteilung darüber zu machen. Die Abbuchung solltest du zurückbuchen. So wäre es der gangbare Weg.
Ein Blick in die Allgemeine Geschäftsbedingungen könnte die letzte Klarheit bringen. Dennoch rate ich dir, die Abbuchung sofort zurück zu buchen, weil sie wahrscheinlich missbräuchlich vorgenommen wurde.
Der Vertrag wurde tatsächlich zum 01.12.2011 abgeschlossen, weil das Fitnessstudio an diesem Tag eröffnet hat. Daher habe ich zum 30.11.2012 gekündigt. Ich habe meinem Fitnessstudio ab dem 30.11.2012 die Einzugsermächtigunhg entzogen, weil diesen Monat ja noch der Mitgliedsbeitrag abgebucht wird. Verstehe ich das also richtig, dass er die Servicepauschale nicht abbuchen darf?