Servicepauschale im Fitnessstudio?

1 Antwort

Du liegst nur falsch, wenn du tatsächlich zum 31.11.2012 und nicht 30.11.2012 gekündigt hast. Wahrscheinlich unterliegst du einem offensichtlichen Schreibfehler. Auch den Vertragsbeginn liegt mit dem 01.12.2012 im Bereich des Schreibfehlers. Es ist eher unwahrscheinlich, dass das Fitnessstudio vor dem 30.11.2012 diese Servicepauschale zu recht abgebucht hat. Bei Fortsetzung des Vertrages über den 30.11.12 hinaus wäre der Fälligkeitstag der 01.12.2012 gewesen. Deshalb empfehle ich dir dem Fittnessstudio deine Einzugserlaubnis zu entziehen und deiner Bank Mitteilung darüber zu machen. Die Abbuchung solltest du zurückbuchen. So wäre es der gangbare Weg.

Deniza91 
Beitragsersteller
 02.11.2012, 14:44

Der Vertrag wurde tatsächlich zum 01.12.2011 abgeschlossen, weil das Fitnessstudio an diesem Tag eröffnet hat. Daher habe ich zum 30.11.2012 gekündigt. Ich habe meinem Fitnessstudio ab dem 30.11.2012 die Einzugsermächtigunhg entzogen, weil diesen Monat ja noch der Mitgliedsbeitrag abgebucht wird. Verstehe ich das also richtig, dass er die Servicepauschale nicht abbuchen darf?

Gerhart  02.11.2012, 20:02
@Deniza91

Ein Blick in die Allgemeine Geschäftsbedingungen könnte die letzte Klarheit bringen. Dennoch rate ich dir, die Abbuchung sofort zurück zu buchen, weil sie wahrscheinlich missbräuchlich vorgenommen wurde.