SEPA-Lastschriftmandat nach Tod eines Kontoinhabers?
Meine Eltern hatten ein gemeinsames Girokonto, über das die laufenden Abbuchungen der Versorgungsunternehmen etc. liefen. Nun ist mein Vater verstorben und meine Mutter hat das Konto auf sich als alleinigen Kontoinhaber umschreiben lassen. Gelten die von meinem Vater veranlassten SEPA-Einzugsmandate weiter oder muss meine Mutter nun das SEPA-Einzugsmandat jedem Unternehmen (Strom, Gas etc.) neu erteilen?
Für eine sachkundige Information wäre ich dankbar.
3 Antworten
Da muss Deine Mutter schon Kontakt mit den Unternehmen aufnehmen, die per Lastschrift einziehen, und die Verträge auf ihren Namen lautend ändern bzw. neu abschließen. Sterbeurkunde per Einschreiben schicken!
Aber Vorsicht, da lauern Fallen! Abgesehen von Laufzeitverlängerungen mit Kündigkungsverzicht auf die Dauer der Laufzeit bis zu Änderungen der Vertragsbedingungen zu Gunsten des Unternehmens ist da alles möglich, auch bei "seriösen" Unternehmen. Witwen, die diese Dinger bisher immer vom verstorbenen Mann erledigen haben lassen, sind beliebte Opfer.
@Grubenschmalz:
ansonsten interessiert das die Firmen nicht, wenn die ihr Geld bekommen, da muss man nichts mehr Einschreiben schicken.
Für Miete, Pacht, Energieversorgung, Telefon, Internet,
Versicherungen, etc. benötigt die Witwe einen neue Vertrag, wenn der alte Vertrag auf ihren Mann gelautet hat. Und um die alten Verträge stillzulegen, muss sie in der Regel einen Nachweis erbringen, dass ihr Mann verstorben ist.
Wenn sie die Unternehmen nicht informiert, passiert auch nichts. Solange die ihr Geld bekommen, interessieren sie sich für dich als Kunde auch nicht.
Wenn sie die Unternehmen nicht informiert, passiert auch nichts.
Hab' doch geschrieben, dass sie die Unternehmen, mit denen ihr verstorbener Mann (noch laufende) Verträge abgeschlossen hat, informieren muss, und die Veträge auf sich umschreiben lassen muss.
Wenn sich die Kontonummer nicht geändert hat werden laufende Abbuchungen nicht betroffen sein. Rein rechtlich muss sie aber diese neu erteilen, da ihr Mann nicht mehr Inhaber des Kontos ist.
einfach die betreffenden Unternehmen anschreiben und die Änderung mitteilen.
Es gibt ja keine Änderung und dem SEPA-Einzugsmandat ist es egal wie der Kontoinhaber heißt.
das ist aber nicht logisch. Es könnte ja sein, dass der bisherige Kontoinhaber Lastschriftmandate hatte, die mit dem Tod des Kontoinhabers erlöschen bzw. gekündigt werden müssen.
Sterbeurkunde per Einschreiben schicken!
Völlig überflüssig. Erstmal ist eine Sterbeurkunde eine Personenstandsurkunde, die theoretisch nicht kopiert oder beglaubigt werden darf, sprich es wird schweineteuer, wenn man die jedesmal neu beantragt dafür, und ansonsten interessiert das die Firmen nicht, wenn die ihr Geld bekommen, da muss man nichts mehr Einschreiben schicken.
Relevanter wäre der Erbschein oder das Testament für manche Fälle.