Semesterticket gefälscht, die Aussage bei der Polizei
Hallo zusammen,
vor ein paar Monaten bin ich mit verfälschtem Anschlussticket im Zug erwischt worden. Ich bin noch Studentin. Der Ticket wurde von Shafner eingenommen (ist auf dem computer mit Hilfe des Scanners gemacht, also "professionel".
Heute habe ich einen Brief "Vorladung" von der Bundespolizeidirektion bekommen, in dem steht, dass ein Ermittlungsverfahren gegen mich gem. §§ 263, 267 StGB eingeführt werde. Zudem steht noch "Nach §163a Strafprozessordnung ist Ihnen Gelegenheit zu geben, sich zu der Beschuldigung zu äußern, die vorliegende Verdachtsgründe zu beseitigen, zu Ihren Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen und zu Ihrer Entlastung einzelne Beweiserhebungen zu beantragen. Aus disem Grund bitte ich .... das Zimmer...in der folgenden Dienststelle aufzusuchen." Dazu hätte ich einige Fragen: 1) Wie soll ich mich auf die Vernehmung vorbereiten? Ich möchte alles klar stellen, wie es war und zeigen, dass ich diese Tat bereue. 2) Darf ich darum beim Sachbearbeiter darum bieten, in den nächsten 2 Tagen zu Vernehmung kommen (muss nähmlich in 3 Tagen für 2 wochen zu Eltern fliegen)und laut dem Vorladung muss ich erst in 5 Tagen hin. Ich habe bis jetzt for, ihn heute noch anzurufen, sobald er im Dienst ist.
4) Kann ich aus der Situation selbst raukommen ohne einen Anwalt zu beantragen?
Ich bitte Euch sehr um die rasche Antworten. Danke mehrmals im Voraus.
13 Antworten
Naja, Du hast einen Betrug (§263) und eine Urkundenfälschung (§267) begangen. Rechnen mußt Du wohl mit einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage ( § 153a StPO ). Einen Anwalt solltest Du deshalb in keinem Fall nehmen, der wird Dich viel mehr kosten als er nützt.
Terminverlegung ist sicherlich auch kein Problem. Das sollte sich tatsächlich mit einem Anruf klären lassen.
Vorbereiten mußt Du Dich nicht großartig. Ein bißchen Reue und ein Geständnis können sicherlich nicht schaden, um die Strafe noch etwas erträglicher zu machen ;-) Allerdings solltest Du UNBEDINGT darauf bestehen, daß es das erste Mal war, daß Du mit dem Ausweis gefahren bist. Sonst reißt Du Dich nur weiter rein.
Ach ja: Am Ende wirst Du nicht vorbestraft sein und hast auch keinen Eintrag im Führungszeugnis.
Was Du dem Schaffner erzählt hast, interessiert keine Sau. Wichtig ist, daß Du bei der Polizei die Warheit erzählst und die am Ende auf keinen Fall den Eindruck haben dürfe, daß Du versuchst, Dich heraus zu reden oder nicht einsiehst, daß Du Mist gebaut hast.
Genau das habe ich vor. Vielen Dank! P.S. tatsächlich, Mist ist noch ein lashes Wort dafür.
1) Überlege dir vorher gut, was du sagen willst, und vor allem, was du NICHT sagen willst. Die Sachlage ist eindeutig. Also zählt für deine Strafe einzig und allein der Eindruck, den du machst. 2) Drum bitten darfst du auf jeden Fall - der Sachbearbeiter wird dir dann sagen, ob du vorher drankommst oder nach deinem Urlaub. 3) fehlt? 4) Ja, das wird normalerweise vor dem Amtsgericht behandelt. Ein Anwaltszwang herrscht nicht und mir ist nicht ersichtlich, wo dir ein Anwalt in dem Prozess groß weiterhelfen könnte.
Auf den Eindruck den man bei der Polizei macht ist allerdings gepfiffen.
natürlich kannst du ohne anwalt aus der sache heraus kommen, allerdings kann dir ein anwalt helfen gut aus der sache raus zu kommen. Wenn das ticket gefälscht war kannst du dich da alleine auf jeden fall nicht raus reden.
Was willst du eigentlich? Man hat dich bei Betrug und Urkundenfälschung erwischt. Du musst nicht dorthin gehen. Wozu auch? Es gibt für dich nichts auszuräumen herauszukommen oder zu bereuen. Ruf dort an sag das du dich nicht äußern willst da du dich nicht selbst belasten musst, such dir einen Anwalt warte auf den Prozess und bitte den Richter um ein hartes aber gerechtes Urteil.
Wir können hier nicht wissen, wieso das Anschlusstiket nicht gültig ist. Dazu hast Du nichts geschrieben. Wir wissen auch nichts, woher Du dieses Anschlusstiket hast.
Gegenüber der Bundespolizeidirektion muß Du keine Aussage machen, die Dich selbst belasten.
Ich glaube gegen die Einschaltung eines Anwaltes spricht immer die Höhe der erwarteten Strafe. Wenn die Geldstrafe billiger ist als der Anwalt, dann kann man auch darauf verzichten den Anwalt zu beauftragen. Strafmindernd ist aus meiner Erfahrung, Schuldeingeständnis, Reue und Wiedergutmachung. Dies zu beachten hilft dabei ganz billig davonzukommen.
Danke shon mal für den post. Es gibt aber noch einen Punkt. Ich habe versucht bei dem Schafner auszureden, indem ich komische geschichten über einen Freund erzälte, der mir den Anschlussticket in meinem Auftrag gekauft hatte. Und dessen Name und Addresse ich nicht nennen kann. Wenn ich halt Blödsinn mache, fehlt es mir schwer aufzuhören. :( Die frage ist, ob ich jetzt sagen darf, dass ich es gar nicht so gemeint habe. Das es gerade der Freund war, der mir den Betrag ausgeliehen hat, und wollte, dass ich den Ticket mir doch besorge (nach dem ich ihm die Fälschung gezeigt habe). Ich bin ziemlisch ausländisch, könnte es doch sein, dass der Schafner mich nicht so ganz verstanden habe und s.w. Darf ich davon also, was ich da vor dem Shafner so dumm erzählte, zurücktretten?