Seltsames Beratungsprotokoll unterschreiben?
Hallo zusammen, ich habe von einem Vermögensberater, der meiner Freundin und mir mehrere Versicherungs- und Altersvorsorgeverträge vermitteln wollte, ein "Beraterprotokoll" zum Unterschreiben bekommen, nachdem wir deutlich klar gestellt haben, dass wir bei ihm keine Verträge unterzeichnen werden. Dieses hat in etwa folgenden Inhalt:
Hiermit bestätigen wir [...] und [...], dass Herr [...] uns auf die finanziellen Einbußen bzw. geringeren Leistungen und Absicherungen in den unten genannten Verträgen hingewiesen hat. Uns sind die Auswirkungen und Konsequenzen bekannt. Wir nehmen bewusst finanziellen Schaden und höhere Risiken in unserer Familienabsicherung durch u. g. Einflüsse in Kauf.
Darunter folgt eine Auflistung in einer "Ist-Kann-Tabelle", wobei in der "Ist"-Spalte die ganzen (seiner Meinung nach) negativen Aspekte unserer bestehenden Verträge hervorgehoben werden, während in der "Kann"-Spalte die "Vorteile" der von ihm vermittelbaren Verträge aufgelistet sind.
Kann er von uns tatsächlich diese Unterschrift verlangen, obwohl kein Vertrag zustande kam? Bzw. gibt es dazu irgendeine gesetzliche Grundlage? Für mich sieht das Ganze eher nach einem billigen Trick aus, um potenzielle Kunden doch noch kurzfristig zum Abschluss zu bewegen - nicht jedoch nach einem ordnungsgemäßen Beratungsprotokoll, das einer Unterschrift unsererseits bedarf.
8 Antworten
Hallo,
Dein Eindruck ist nicht unbegründet:
Das Beratungsprotokoll hat den Sinn, das vorangegangene Gespräch inhaltlich korrekt, vollständig und verständlich zu dokumentieren.
Die hier verwendeten Formulierungen zielen aber allzu deutlich darauf hin, dem Kunden den Eindruck zu vermitteln, dass er sich hier - aufgrund seiner eigenen Uneinsichtigkeit - die Chance seines Lebens entgehen lässt. (Und es mag sein, dass diese Methode auch bei dem Einen oder Anderen verfängt und den eigentlich nicht abschlusswilligen Kunden DOCH zu einer Unterschrift verleitet...).
Interessanterweise wird das Protokoll auch an dieser Stelle alles andere als konkret: da wird nur ganz allgemein von "geringeren Leistungen", "finanziellen Schäden" und "höheren Risiken" schwadroniert - ohne konkret Roß und Reiter zu nennen.
(Spannend wäre, den "Vermögensberater" - wtf is a "Vermögensberater" - einmal genauso pauschal aufzufordern doch zu bestätigen, dass dem Kunden durch einen möglichen Versicherungswechsel KEINERLEI Nachteile entstehen - mit dem Hinweis, diese Aussage dann von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen. Auf DIE Reaktion wäre ich mal gespannt.)
Kurz und gut: Ein solches Beratungsprotokoll sollte m.A.n. nie unterschrieben werden - von MÜSSEN kann gar keine Rede sein.
Viele Grüße
Loroth
im Übrigen, ich lese gerade, das hier die DVAG berät, keiner der Produkte würden ohne Nachteile sein, es gibt bessere Produkte in allen Bereichen....
Mir ging es bei diesem Hinweis auch nur darum, dem Vermittler hier den plakativen Spiegel vorzuhalten, da er im vorliegenden Fall das Beratungsprotokoll unuzlässigerweise als Druckmittel im Verkauf einsetzt.
Wie mir bekannt ist muß keine Unterschrift geleistet werden.Ob es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt weiß ich auch nicht.
VVG und Vermittlerrichtlinie Thematik Dokumentation, wenn nicht vom kunden unterschrieben wird, reicht der NAchweis, das er es erhalten hat.
Zwingen kann er Euch nicht. Aber für den Vermittler besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Dokumentation.Hier nachzulesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungsprotokoll_(Versicherungsvermittlung)
Hallo,
der Vermittler möchte sich von der Haftung freihalten und dokumentiert die aus seiner Sicht "nachteiligen" Verträge.
Denn der Makler ist hat er die größte Haftug im Versicherung und was nicht geschrieben steht, wurde nicht beraten.
Nunja, ich habe auch Kunden, die wollen solche Beratungsprotokolle nicht unterschreiben, dann reicht der Nachweis,auch ohne Unterschrift, dass das Protokoll beim Kunden eingegangen ist, das kann per Post oder Mail, mit empfangsbestätigung sein.
Ich habe jüngst wider einen Fall, der zu unseren anwälten ging, da der DVAG Berater die Vertrag über den kunden gekündigt hatte, da dieser nicht so gut lief und ein neues Produkt (übrigens mit gelichen DWS Fonds nur eben bei DWS direkt) abegschlossen hatte.
Der bekommt Nöte, das schlüssig zu erklären.
Beste Grüße
Dickie59
Wichtiger wäre es vorher zu klären um was für einen "Berater" es sich handelt. Versicherungsvermittler sind entweder "Versicherungsvertreter" oder "Versicherungsmakler" (§ 59 Versicherungsvertragsgesetz). Weder Vertreter noch Makler dürfen sich jedoch "Berater" nennen, sondern müssen Ihren Status gemäß § 11 Versicherungsvermittlungverordnung (VersVermV) unter Verwendung diverser weiterer Angaben "in Textform" offenlegen.
Wer sich "Vermögensberater" nennt ist gewöhnlich "Gebundener Versicherungsvertreter" und verkauft Produkte der AachenMünchner Versicherung. Von "Berater" kann also vermutlich keine Rede sein.
Vor Klärung der Frage welchen Status der "Berater" hat, ist diese Frage also nicht abschließend verbindlich zu beantworten.
rd (Versicherungsmakler)
Der Tipp bzgl. der AachenMünchener hat genau ins Schwarze getroffen ;-)
Wenn er ein Versicherungsmakler nach 34 d ist, muss er das nicht bestätigen, dass dem Kudnen bei Umdeckungen Nachteile entstehen, im Gegenteil, bei einer Klage muss er beweisen, das keine Nachteile entstehen (siehe BGH Urteil gegen DVAG) weiterhin gilt, was nicht dokumentiert ist, wurde auch nicht beraten.