Selsbtändig machen zu dritt , UG? ohg? was ist sinnvoll

4 Antworten

Eins Ltd. wie vorgeschlagen, würde ich nicht empfehlen. Diese Form der Kapitalgesellschaft wird durch die Möglichkeit der UG (haftungsbegrenzt) auch nicht mehr benötigt. Aber denkt daran: Ihr werdet für die UG keine Bank- oder Lieferantenkredite ohne persönliche selbstschuldnerische Bürgschaften erhalten. Bei einer Personengesellschaft, egal ob GbR oder OHG, haften alle Geselschafter unbeschränkt mit ihren gesamten Privatvermögen. Die Rechtsform der Pesonengesellschaft solltet Ihr dahr nur wählen, wenn Ihr vom Erfolg Eures Unternehmens voll überzeugt seid.

newberlin 
Beitragsersteller
 21.09.2012, 10:51

Kredite sind nicht von nöten .Bedingt durch unsere Hauptberuflichetätikeit .Wir Investieren einen gewissen Betrag und reinvestieren den Gewinn .Wir sind schon sehr überzeugt von unserem Vorhaben aber wie sagt man so schön lieber den spaß in der Hand als die Taube auf dem Dach .Also wäre die UG dein Rat ?

Helmuthk  21.09.2012, 13:17
@newberlin

Ja, allemal besser als die Ltd. Denkt daran, bei der UG wie bei jeder Kapitalgesellschaft müssen die Abschlüsse per EDV im eBundesanzeiger veröffentlicht werden. Deshalb und auch zur Vermeidung von Fehlern empfehle ich Euch dringend, für die Buchhaltung und die Abschlüsse mit den Firmensteuererklärungen einen Steuerberater zu beauftragen.

man kann den Umweg über eine Ltd. machen. Vorteil ist dabei der geringe Einsatz von Eigenkapital und die Beschränkung auf das Eigenkapital.

Helmuthk  21.09.2012, 10:01

Und der Nachteil gegenüber der UG ist die Veröffentlichungspflicht in England und Deutschland, also höhere Verwaltungskosten. Und die UG hat genauso wie die GmbH die Haftung auf das Kapital.

Gründet eine GBR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und laßt euch vorher gut beraten. Das GELD SOLLTET IHR INVESTIEREN. Sonst kommt die große Klatsche vom Finanzamt.

newberlin 
Beitragsersteller
 21.09.2012, 09:26

Habe mich mal belesen ... Handel in einer GBR ist nicht vorgesehen ! Ergo nicht möglich .

Helmuthk  21.09.2012, 09:50
@newberlin

Eine GbR kann für fast alle Zwecke gegründet werden, auch für einen Einzelhandel. Eine OHG ist dann notwendig, wenn Ihr ein Unternehmen gründet, das eine Buchführung nach kaufmännischen Grundsätzen benötigt.

newberlin 
Beitragsersteller
 21.09.2012, 10:55
@Helmuthk

oder der Umsatz über das Limet geht das für Handel in einer GbR zählt .

newberlin 
Beitragsersteller
 21.09.2012, 09:06

Danke für den Kommentar , der Gewinn soll auch sofort wieder investiert werden .

Bei einer GbR oder OHG haftet jeder von euch unbegrenzt für die Anderen. Das finde ich ganz schön riskant. Limited´s genießen kein großes Ansehen in Deutschland. Daher würde ich euch zur Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) raten. Bei 3 Gesellschaftern geht das gerade noch. Ist zwar in der Buchführung etwas aufwendiger (Bilanzierungspflicht), dafür gibt es aber klare Regeln und eine überschaubare Haftungsgrenze für jeden.