Selbstverteidigung / Eigenschutz - Was ist erlaubt?
Hallo liebe Community,
ich wohne im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses und ich würde mir gerne etwas zulegen, womit ich mich im Ernstfall (z.b. Einbruch) wehren kann. Nun weiß ich aber nicht, was ich besitzen darf und was nicht.
Pfefferspray, Elektro-Shocker, Baseballschläger, Teleskopstock, ... ?
Es mag sich für viele vllt etwas seltsam anhören, aber ich fühle mich damit einfach sicherer, weil ich weiß, dass ich nicht mit leeren Händen am Ende da stehe ^^
Liebe Grüße
9 Antworten
Wenn du jedoch Pfefferspray zur Marderabwehr zufällig zuhause stehen hast oder du begeisterter Hobby Baseballspieler bist und deshalb einen Baseballschläger zu hause stehen hast, so darfst du dich damit im Notfall in angemessener Weise damit verteidigen.
Einem Einbrecher, der dich in irgendeiner Weise bedroht, er körperlich dir überlegen ist und dich angreift, diesem darfst du dann schon mit deinem Baseballschläger auf die Beine, Oberschenkel oder Arme schlagen um ihn zur Flucht zu bewegen. Das Pfefferspray zur Marderabwehr wäre zwar unzulässig, jedoch situationsbedingt doch dann angemessen.
Absolutes NoGo wäre der Elektro-Schocker, da du nicht weißt ob der Gegner einen Herzschrittmacher hat. Auch der Teleskopstock wäre unzulässig. Hört sich zwar blöd an, aber dies ist nun mal in Deutschland so.
Da du aber im Erdgeschoß wohnst, wäre es so mit der Verhältnismäßigkeit so eine Sache, da du dich zuerst selbst zu schützen hast und du zudem nicht weißt welche Waffen der Einbrecher einsetzen könnte. Hier hast du immer zuerst selbst die Flucht anzutreten. Bei einer Erdgeschoß Wohnung ist das ja wohl ein kleines Problem die Räumlichkeiten zu verlassen.
Dann hättest du die Polizei zu verständigen. Danach deine Versicherung wg. eines eventuellen Schadens.
Ich dene, dass man hier auf jeden Fall auch mal einen Juristen fragen sollte. Wir bewegen uns hier auf einem Gbiet, wo es um das Wohl eines Menschen geht, auch wen dieser Widerrechtsmäßig in die eigene Wohnung eingedrungen ist. Besser einmal richtig gefragt als drei mal falsche Antworten.
Von einem "Platin-Fragant" hätte ich echt mehr hier erwartet.
Du scheinst nämlich echt eine Gefahr für deine Mitmenschen zu sein.
Nichts darfst du von dem was du hier geschrieben hast. Du hast immer die Verhältnismäßigkeit einzuhalten.
In Deutschland gilt nicht der Grundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht weichen muss.
Ich hoffe für dich, dass du nie zu einer Waffe ungerechtfertigt greifst, nämlich dann werden dir alle Führerscheine für den Straßenverkehr gleich mit entzogen.
Empfehlen würde ich dir dringlich jedoch, dich an geeignete Stellen zu wenden damit aus deiner Gesinnung keine Gefahr für deine Mitmenschen entsteht. Lasse dich hierzu einmal von deinem Rechtsanwalt oder einer anderen vertrauensvoller Person beraten.
Im übrigen würdest du für ca. 10-15Jahre in den Bau gehen, wenn du einen unbewaffneten Einbrecher mit deiner so angepriesenen Axt erschlagen würdest.
Menschenleben geht nämlich immer vor irgendwelche ersetzbaren Sachwerte.
Nimmst du alles für bare Münze? das mit der Axt war ironisch gemeint. Ich habe auch kein Waffenarsenal im Haus und würde einem Einbrecher sogar ermöglichen unbehelligt zu fliehen solange er mich nicht angreift. Trotzdem ist deine Aussage, das ich keine Waffen zu Selbstvertiedigung im Haus haben darf Unsinn Lies dir bitte mal in STGB nach was da zu Notwehr steht, da wirst du über Verhältnismäßigkeit nichts finden. Ich bin ein friedfertiger Mensch, das bedeute aber nicht das ich Straftätern erlaube mich zu schädigen, Wer bei uns einbricht der bekommt es mit zwei Jungs mit insgesammt 8 Pfoten zu tun die bei so etwas keine Spaß verstehen. Die sind in keiner weise scharf gemacht aber als Wach und Hofhunde kennen die ihre Aufgabe. Ich finde es immer wieder Lustig wie sich einige hier um das Wohlergehen von Straftäter bemühen und dabei scheinbar vergessen das es der Straftäter ist der überhaupt erst die Notwehrsituation heraufbeschwört. Im übrige verstehe ich deine Reaktion auf meine Antwort nicht ganz, ich habe mit keinen Wort dazu aufgerufen den Einbrecher zu töten.
Dort steht; "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist."
Das heißt also, dass ich mich nur zu verteidigen habe und nicht, dass ich, wie im Einbruchsbeispiel, einen Einbrecher angreife und ihn erschieße oder erschlage.
im Österreichischen §3 ist dies besser beschrieben.
Dort darfst du auch keinen Einbrecher erschießen oder erschlagen nur weil er dir dein Laptop stehlen will. Denn es wäre nur ein geringer Nachteil für dich, oder überhaupt kein Nachteil, da deine Versicherung dir diesen Schaden ja ersetzt.
Also für Deutschland steht zwar keine Verhältnismäßigkeit besonders ausgewiesen, jedoch ist die Passage "die erforderlich ist" dem aber gleich zu setzen.
Wenn dir jemand eine ins Gesicht schlägt und diese Person wird von anderen Personen zurückgezogen, dann darfst du eben nicht mehr zurückschlagen, da keine gegenwärtige Gefahr für dich mehr besteht. Tust du es trotzdem, so handelst du rechtsiwdrig.
StGB § 32 Notwehr - Deutschland(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
StGB § 3 Notwehr - Österreich(1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.
(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.
Notwendig != Verhältnismäßig
Die übrigen Länder interessieren mich nicht da ich mich nur auf Deutschland beziehe..
man muss sich verteidigen können, genauso wie sein eigentum! deshalb darf man auch z.b. mit nem baseballschläger auf nen einbrecher einprügeln, bevor dieser eine ladung blei in den bauch einesselbst befördert. im prinzip kann man sich auch mit ner glasflasche, großen taschenlampe, bleistift oder zigarette verteidigen, man muss nur wissen, wie.
Teleskopschlagstock darfst du Besitzen aber ncht Führen, sprich nicht ausserhalb deiner Wohnung bei dir Tragen. Das selbe gilt für springmesser wo auf knopfdruck die klinge rausspringt! Überhaupt nicht zugelassen sind Schlagringe, die man in deutschland nicht mal Besitzen darf! Ein Pfefferspray ist in einem Raum immer schlecht weil man leicht selber was abbekommen kann! Ein Baseballschläger brauch platz zum ausholen und du könntest so deine eigene Wohnung verwüsten. Am geeignesten wäre in dem fall der Elektroschocker oder ein Einhandmesser! Fls du noch fragen hast zu anderen waffen beantworte ich diese gerne, da sowas mein spezialgebiet ist!:)
Super, danke für die schnelle Antwort :D dann werde ich mir wohl einen Schocker und den Schläger zulegen ^^ Im Falle des Falls ist es mir egal, ob was in der Wohnung zu Bruch geht ^^ Hauptsache ich kann mich wehren xD Beim Schläger eher Holz oder Alu ?
Alu ist stabiler ich würde alu empfehlen aber gegen Holz würde auch nichts sprechen!
Wenn ein Einbrecher dich angreift und du aus Notwehr handelst und ihn dabei umbringst (also nich absichtlich) dann kannst du dafür nciht bestraft werden! Wenn der Eibrecher aber schon auf der Flucht ist weil du ihn gesehen hast und du im noch hinterherschießt und ihn tödlich triffst, kanst du natürlich belangt werden!
Achso bei einem Elektroschocker, solltest du schauen das das so einer mit sichrungsstift ist! Da steckt ein sicherungsstift in dem Schocker und an dem Stiftchen ist ein Band was du ums Hangelenk legst und wenn dir der elektroschocker zbs. beim kampf aus der hand gerissen wird geht dieses Stifchen raus und der Schocker funktioniert nicht mehr, weil der Elektronische Kreislauf unterbrochen wurde. So kann der Schocker nicht gegen einen selber verwendet werden.
Hallo Larsonas,
kannst du einen guten, aber nicht so teuren, Schlagstock und Elektroschocker empfehlen. Schön wäre mit Link.
Dank und Gruß
Kessy
Das merkt man! (Spezialgebiet).
Das mit dem Pfefferspray verstehe ich nicht so ganz...in der Wohnung herscht kein Wind...also ist es doch besser!?oder...
Ich meine ein Strahl trifft den Angreifer doch gezielt,ein Spray ...OK
Das Pfefferpsray verteilt sich dann auch in der unmittelbaren Umgebung in der Luft und so besteht die Gefahr das man das selber in die Augen bekommt (Ich nehme jetzt mal an das die wohnung klein ist)! Außerdem ist der Pfefferspray strahl sehr stark/hart und wenn man jetzt dem Gegenüber ausversehen an die Stirn spritzt, kommt ein Teil von der Flüßigkeit zurück und wenn man keinen abstand hat weil der Raum zu eng wird ist wieder die gefahr das man selber was abbekommt! Benutze mal einen starken Duschkopf und halte den mal auf die wand, wie du dann bemerken wirst kommt was zurück und ählich ist es auch bei Pfefferspray desshalb sollte man das auch nicht in kleinen räumen benutzen!
Also ich habe es gerade mit dem Duschkopf ausprobiert...naja,soviel kam nicht zurück.Es spritzte seitlich weg...
und ich habe den Hahn voll aufgedreht (Beidseitig)!
Ich weiß nicht,irgendwie kommt mir das alles Hahnebüchen vor :-/
Ich habe noch eine Frage bezüglich des Einhandmessers: inwieweit darf ich mit diesem einen Einbrechen,wenn dieser nach meinem Leben trachtet gehen?
Gibt es eine Gewährleistung,das ich Schuldlos bei einer Abwehr davon komme...auch wenn der Einbrecher Stirbt?
Warum denn dann keine P22+Schreckschuss Munition anwenden?
Einen Knüppel oder eine Motorsäge kann Dir niemand verbieten. Bei jeder Waffe stellt sich aber die Frage, ob der Eindringling/ die Eindringlingin sie Dir nicht entwinden kann und damit auf Dich losgeht.
Eine Motorsäge also? So so... Man könnte dir Metallspähne oder ähnliches ins Gesicht werfen... dir das Stromkabel der Motorsäge um die Beine wickeln... und was dann? Klar, eine Benzin-Motorsäge wäre dann ideal für dich, oder? Na gut... du startest dann den CO2 Killer in deiner Wohnung, wenn der Einbrecher im Dunkeln kommt... Rämm, rämm... rämm rämm... knatter knatter knatter...
Ich würde eher ein Tonband oder CD mit Motorsägegeräuch bevorzugen und dann selbst schnell das Weite suchen... ist ja einfach bei ner Erdgeschoßwohnung..
Prinzipiell ist es so, dass wenn Du Dich verteidigen musst, du nicht nur besser bewaffnet sein musst als Dein Gegner, sondern auch besser trainiert. Es hilft doch nix mit einer Pistole rumzufuchteln und sich dann in den Fuß zu schiessen vor Aufregung...
Also trainieren ist das wichtigste. Zweitens, der Einbrecher will zwar Deine Wertsachen aber dir sonst nix böses. Greift er Dich an, ist es Raub und wird deutlich schwerer bestraft, die Polizei kümmert sich eher, etc Deswegen sorge dafür, dass Deine Wertsachen gut versichert und weggesperrt sind. Eventuell ist es nicht doof ein paar billige Wertsachen halb versteckt rumstehen zu haben. Dann freut sich der Einbrecher und haut ab ohne den Speck zu suchen (ist meiner Ma so passiert ;-) Dann noch ein Handy am Bett um die Polizei zu rufen...
Ach ja, Einbrecher versuchen den Wert Deiner Wohnung an Dingen wie Gardinen abzuschätzen. Also zwei verschiedene Billiggardinen am Fenster und der denkt sich, oha, das lohnt nicht...
Du darfst alles an Waffen im Haus haben was nicht Erlaubnis pflichtig oder Verboten ist. Dazu gehören Schreckschuss und Gaspistolen, bis auf wenige Ausnahmen Hieb und Stichwaffen. Ich persönlich würde zu einer Streitaxt raten ;-) Bei einem Einbruch ist es übrigens am besten den Einbrecher unbehelligt fliehen zu lassen solange er dir oder anderen nicht ans Leder will. Wir haben allerdings schlicht und ergreifend zwei auf vier Pfoten mit denen nicht zu Spaßen ist.
Wir auch(jedoch nur vier statt acht), jedoch haben wir den Fehler gemacht, zu denken, dass ein Labrador die Familie einem Fleischstück vorzieht. Oder auch ab und zu draußen ist, wenn es dunkel ist. So....Shit happens XD
Aber die Idee mit dem Tonband und der Streitaxt ist garnicht so schlecht. Demnächst kaufe ich mir einen Waffenkoffer, lkege eine Streitaxt und ein BAseballschläger rein, dazu ein Motorsägentape und verkaufe es als Einbrecherabschreckungsmittel. Marktlücke!!!
Das ist Unsinn, Bei einem Einbruch muss ich auch nicht irgend welche Verhältnismäßigkeit beachten, die Verteidigung darf nur in keine groben Missverhältnis zum zu schützenden Rechtsgut stehen. Ich darf selbstverständlich auch diverse Waffen im Haus haben und diese wenn nötig auch einsetzen. Auch in Deutschland gilt der Grundsatz das das Recht dem Unrecht nicht weichen muss.