Selbstständig: wieviel steuern muss ich bei 2400euro ungefähr zahlen?

7 Antworten

Wenn das allein dein Gehalt ist - und das regelmäßig in dieser Höhe kommt -, dann nimm einen Nettolohnrechner (aus dem INet) und rechne es dir aus. Dabei werden dir auch alle anderen Sozialabgaben ausgewiesen. Den Betrag für die Einkommenssteuer lege auf jeden Fall beiseite, denn die wirst du nach der Einkommenssteuererklärung nachzahlen müssen.

guterwolf  11.02.2012, 16:43

es ist kein Gehalt, sondern Einkommen aus selbständiger Tätigkeit und die Sozialabgaben sind dabei uninteressant.

wieso musst du monatlich ans Finanzamt Steuern abführen????

Du musst am Jahresende doch sicher eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung erstellen.

Umsatzsteuer scheinst Du ja nicht zu bezahlen (bist du befreit?)

Ich versteh ehrlich Deine Frage nicht?

Du musst wie alle Steuerpflichtigen am Jahresende eine EK-Steuererklärung machen, dann eben statt Anlage N nichtselbständige Arbeit das Formular für Freiberufliche Tätigkeiten ausfüllen.....

solltest man eigentlich wissen, bevor man in die Selbständigkeit geht, meine ich.

Die Sozialversicherungen musst du in das entsprechende Formular eintragen , die werden dann mit dem Einkommen (alle Einkunftsarten) -. Werbungskosten verrechnet....

was hast du denn an Kosten? Und was ist mit Umsatzsteuer? Du musst dem FA erst dann was zahlen, wenn du deine StE gemacht hast und den Bescheid bekommst.

Die KV Beiträge richten sich nach deinem zu versteuernden Einkommen, d.h. jetzt bist du wahrscheinlich auf 2400 angesetzt, hast du hinterher aber weniger, sinkt auch dein Beitrag.

Gut ist es natürlich wenn man sich monatlich eine gewisse Summe für die Steuer zurückbehält.

Auf der Seite www.zinsen-berechnen.de gibt es den Einkommensteuerrechner, da kannst du alles selbst ausrechnen.

guterwolf  11.02.2012, 14:36

wenn du jeden Monat 2400 € bekommst , und keine weiteren Ausgaben hast und nichts anderes geltend machen kannst (Telefon, Porto,Fahrtkosten, Büromaterial etc.) hättest du 19.200 € zu versteuern und müsstest 2846 € Steuern zahlen.

Ich hoffe, du hast nicht nur

einen

Auftraggeber, dann würdest du nämlich schnell als Scheinselbständig eingestuft und das hätte Folgen für deinen AG.

Miller24 
Beitragsersteller
 11.02.2012, 14:58
@guterwolf

hallo wolf, vielen dank.

also ich hab nur einen Auftraggeber, bei dem ich von jan bis märz vollzeit als Honorar-Dozenz arbeite. 14€/Std = 2400 im Monat. Diesen Betrag bekomme ich dann "Netto" überwiesen, weil ich mich ja selbst versichern muss. Unkosten hab ich dem dem Sinne keine, außer Fahrtkosten +-60€/Monat.

also muss ich nicht jeden monat, sondern alles im april zusammen bezahlen? und wie lange dauert es dann, bis ich meine "Steuerrückerstattung" bekomme? für mich als Laie ein wenig komisch, erst alles zu zahlen und dann einen teil zurückzubekommen. Gibt es eine Faustformel, wieviel man zurück bekommt?

ich werd mir auf jeden fall einen steuerberater holen, wollt aber nur schonmal vorab wissen. vielen dank

priscilla12  11.02.2012, 15:06
@Miller24

du machst im nächsten jahr deine einkommensteuererklärung, gibst dort dein gesamtes einkommen an, das du für das jahr bezogen hast (ergibt sich aus der gewinn- und verlustrechnung) und dann wird deine steuer für das zurückliegende jahr berechnet und fällig.jahr berechnet.

fällt bei deinen rechnungen mehrwertsteuer an?? wenn ja, ist es falsch hierbei von netto zu reden, denn auch die krankenversicherung hat damit nichts zu tun, obs brutto oder netto ist.

priscilla12  11.02.2012, 15:11
@priscilla12

von dem wie du schreibst, habe ich das gefühl, du hängst gedankenmässig noch zu sehr im arbeitnehmersein. davon musst du dich dringend verabschieden.

wegen was rechnest du denn mit einer steuerrückerstattung? für eine rückerstattung musst du doch erst mal steuern gezahlt haben!

guterwolf  11.02.2012, 15:11
@priscilla12

du musst im April überhaupt nichts zahlen. Wenn du nur 3 Monate arbeitest und den Rest des Jahres nichts mehr einnimmst, zahlst du 0 Steuern.

Bist du echter Freiberufler oder Gewerbetreibender? Hast du ein Gewerbe angemeldet?

Wirst du von April bis Dezember weitere Einnahmen haben?

Der Krankenversicherungsbeitrag wäre dann zu hoch angesetzt und du bekommst von der KV, nachdem du den Einkommensteuerbescheid hingeschickt hast, auch wieder was zurück.

Für 3 Monate Selbständigkeit braucht man auch keinen Steuerberater.

Was machst du nach den 3 Monaten??????????????? 3 Monate selbständig und nur ein Auftraggeber riecht nach Scheinselbständigkeit, das nur mal am Rande bemerkt.

priscilla12  11.02.2012, 15:12
@priscilla12

ich hatte mal einen bekannten, der wurde in eine scheinselbstständigkeit von seinem arbeitgeber gedrängt, es dauerte ungefähr ein jahr, bis er das mit der mehrwertsteuer überhaupt verstanden hatte.

priscilla12  11.02.2012, 15:14
@guterwolf

nein, die krankenversicherung erstattet nichts zurück.

sie fordert aber gerne nach, daher den beitrag für die krankenversicherung erst so niedrig wie möglich ansetzen lassen, und dann anhand des einkommens richtig berechnen lassen.

priscilla12  11.02.2012, 15:14
@priscilla12

gilt nur für freiwillig versicherte, privatversicherte haben einen festen beitrag

guterwolf  11.02.2012, 15:26
@priscilla12

freiwillig gesetzlich wird zuviel gezahlter Beitrag immer zurück erstattet.

guterwolf  11.02.2012, 16:41
@priscilla12

aber ja doch, unser Sohn ist auch Freiberufler und die Beiträge werden nach jedem Steuerbescheid neu festgelegt und wenn er zuviel gezahlt hat, bekommt er diesen Betrag zurück. Weiß ja nicht woher du deine Kenntnis hast?!

priscilla12  11.02.2012, 17:33
@guterwolf

bin selbstständig, ja wird nach jedem steuerbescheid neu berechnet, aber es gibt nix zurück

max. wenn du so ne klausel hast, dass wenn du nicht beim arzt warst, was erstattet bekommst. das ist aber was anderes

guterwolf  11.02.2012, 18:49
@priscilla12

glaube es mir, mein Sohn hat letztes Jahr einiges zurück bekommen und war über 2500 €....und das hat er nicht geträumt!!!!!!!!!!!!!

priscilla12  11.02.2012, 19:04
@guterwolf

dann erkundige dich noch mal genau wofür die rückzahlung war

priscilla12  11.02.2012, 19:05
@priscilla12

wäre dein sohn dann nicht günstiger versichert, wenn er privat versichert wäre???

guterwolf  11.02.2012, 19:51
@priscilla12

wir wissen wofür die Rückzahlung war, das hat alles seine Richtigkeit.

Privat kommt nicht infrage, da steigen die Beiträge wie blöd und wenn du nicht mehr in ein Angestelltenverhältnis gehst, bist du als Rentner richtig gut dabei.

Als "Freiberufler" und als Selbständiger brauchst Du keine Lohnsteuerkarte, hast keine Steuerklasse und musst erstmal auch keine Steuern an das Finanzamt abführen. Du musst aber nach Ende des Jahres eine Steuererklärung abgeben. Dann sagt Dir das Finanzamt wieviel Steuern Du für das Jahr 2012 zu zahlen hast und überdies wie hoch künftig Deine vierteljährlichen Steuervorauszahlungen sein müssen. Wieviel Steuern Du für das ganze Jahr 2012 zahlen musst, ist noch jetzt nicht absehbar und hängt von der Entwicklung Deiner Umsätze und Deiner Kosten und Sonderausgaben ab.
Sorge aber für ausreichend liquide Mittel zu Anfang des nächsten Jahres, damit Du Deine Steuern auch zahlen kannst.

Vermutlich bist du kein "Freiberufler" (= Arzt, Architekt, Rechtsanwalt, Steuerberater usw.) sondern irgendwo "freier Mitarbeiter".

Als freier Mitarbeiter bist du Unternehmer und musst Bücher führen, d. h. die Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen und deinen Gewinn ermitteln. Den Gewinn (nicht die Einnahmen) musst du versteuern. Von dem Gewinn zahlst du auch die Beiträge zur Krankenkasse (nachdem du sie versteuert hast). In deiner Frage taucht nur eine Einnahme auf. Daraus lässt sich nicht auf das zu versteuernde Einkommen (den Gewinn) schließen.