Check24 KFZ Versicherung übermittelt, Zulassungsstelle infomiert?
Hallo,
undzwar hat mich meine letzte KFZ Versicherung aufgrund eines Schadens... Gekündigt, dies habe ich ziemlich spät erfahren und direkt den Brief von der Zulassungsstelle im Briefkasten gesehen. Sie Möchten das ich bis zum 28.07 eine neue Versicherung vorlege ansonsten müssen die meine Plaketten entfernen und das würde über 300+ kosten dies das... Ich habe jetzt durch Check24 eine neue KFZ Versicherung abgeschlossen, da steht jetzt der Antrag wurde übermittelt und der Zulassungsstelle wurde bescheid gegeben das ich eine neue Versicherung habe.
Meine Frage:
Übermittelt bedeutet ja nicht bestätigt und was passiert sobald die Versicherung mich jetzt aus irgend einem Grund nicht annehmen sollte? Habe ich dann mehr Zeit dadurch das ja laut Check24 die Zulassungsstelle informiert wurde? oder wie läuft das ab?
Ich bedanke mich herzlich für eure Antworten
6 Antworten
So sicher wie das "Amen" in der Kirche: "Check24" hat garantiert nicht die Zulsssungstelle informiert.
Dafür ist einzig und allein der von dir gewählte Versicherer zuständig!
Ach- und hast du auch bei Check24 eingegeben, daß du vom Versicherer gekündigt wurdest?
Kann mir nicht vorstellen, daß dir irgend eine Gesellschaft einfach so ein anderes Angebot macht, wenn du eingibst, daß du vom Vorversicherer gekündigt wurdest.
Hast du diese Frage falsch beantwortet, dann hast du deine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt.
Geh zu einem Versicherungsmakler vor Ort und laß dich beraten. Der wird zwar die Hände über dem Kopf zusammen schlagen, aber eine Lösung finden.
Und? Habe ich etwas von Verweigerung behauptet?
Hast du schon mal erlebt, daß eine EVB erstellt wurde, nur erstellt, nicht übermittelt, ohne daß der Jahresbeitrag der Haftpflichtversicherung, mit gesetzliecher Deckung vorher vom Kunden bezalt wurde? In diesem Fall hätte der Fragesteller keine EVB erhalten ohne daß die Prämie für das Versicherungsjahr auf dem Konto der Gesellschaft eingegangen wäre.
Check24 ist ein im Vermittlerverzeichnis hinterlegter Versicherungsmakler.
Als Versicherungsmakler ist es deren Aufgabe Sachwalter des Kunden zu sein, sie erhalten dafür von den Versicherungsunternehmen, deren Produkte sie vermitteln und betreuen eine Courtage.
Wenn du also Fragen hast, wende dich an deinen Makler, dafür bezahlst du ihn ja schließlich (indirekt).
Würde mal sagen dass du ganz schnell eine EVB Nr. von einem Versicherer brauchst, die du dann in der Zulassungsstelle vorlegst. Damit beginnt der neue Versicherungsschutz.
Diese Nr. wird vom Versicherer per SMS an dich übermittelt.
Also einen aussuchen und anrufen.
...die du dann in der Zulassungsstelle vorlegst. Damit beginnt der neue Versicherungsschutz.
Diese Nr. wird vom Versicherer per SMS an dich übermittelt...
Irrtum lieber Minijobopa - leider gleich doppelt falsch: der Fragesteller erhält weder eine eVB-Nr. per SMS noch kann er diese bei der Zulassungsstelle vorlegen, da eine solche eVB-Ü (eVB zur Übermittlung) nur direkt vom Versicherer an die Zulassungsstelle übermittelt werden kann😥!
https://www.evb-nummer.com/was-ist-eine-evb-zur-uebermittlung/
Lieber Minijobopa, du verwechselst dies leider mit einer eVB-Nr. zur Anmeldung eines Autos bei der Zulassungsstelle - das Auto ist aber bereits angemeldet bzw. noch nicht entstempelt!
Und warum bitte nicht ein Vermittler mit "Herz und Hirn", wo du doch schon mit dem Künd.schreiben des bisherigen Versicherers Probleme hast...!😥?
PS: https://www.evb-nummer.com/was-ist-eine-evb-zur-uebermittlung/
und mit welcher Berechtigung will der neue Versicherer die Annahme verweigern? In der Frage steht nicht, dass der Schutz über den der (gesetzlichen) Haftpflicht hinausgegangen ist, und für den besteht für PKW Kontrahierungszwang, wenn nicht der Versicherer selbst (und nicht ein anderer Versicherer) eine Kündigung wegen Nichtzahlung oder Schadens ausgesprochen hat.