Unfall Im Parkplatz
Hallo,
Heute hat meinen Freund weil Ausfahrt von Parkplatz mit der Wand Unfall gehabt aber er hat nicht bemerkt. Wenn wir ausgestiegen waren haben wir eine Delle in Stoßstange gesehen.
Er hat Vollkaskoversicherung mit 500 € Selbstbeteiligung. Was er jetzt machen muss? Bezahlt die Versicherung die Kosten? Wir haben die Polizei noch nicht angerufen.
Sein Auto ist Hyundai i30.
5 Antworten
Dein Freund kollidiert mit einer Wand und merkt es nicht? Also, ich merke beim Autofahren schon, wenn ich mit einem Rad über einen Schneeball fahre.
Schaden begutachten und reparieren lassen, falls die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeuges in Frage gestellt ist.
Wenn ich den Text richtig verstanden habe, ist dein Freund mit dem Auto gegen eine Wand gefahren.
Ist die Wand auch beschädigt? Wenn ihr das dann nirgens gemeldet habt, handelt es sich um Fahrerflucht und er wird ziemliche Probleme bekommen.
Wenn nur das Auto einen Schaden hat, ist dieses ein Fall für seine Vollkasko-Versicherung. Allerdings wird er dort dann im nächsten Jahr zurückgestuft, wenn die Versicherung den Schaden zahlt (sofern kein Rabattschutz vereinbart). Und die 500 Euro Selbstbeteiligung muss er ohnehin selbst zahlen. Er sollte abklären, wie hoch der Schaden ist und mit der Versicherung das weitere Vorgehen abklären.
Heute hat meinen Freund weil Ausfahrt von Parkplatz mit der Wand Unfall gehabt aber er hat nicht bemerkt.
Aber die Beifahrer haben dies bemerkt, denn sonst wüßten die ja nicht, dass eine Wand im Wege stand. Könnte ja auch ein anderes Auto gewesen sein. Ich frage mich, weshalb hat die Beifahrerin den Fahrer nicht darauf hingewiesen.
Ein Tipp - schnellstens bei der Polizei anrufen und den Unfall melden - denn hier handelt es sich eindeutig um Fahrerflucht.
Auch bei der Schadensmeldung bei der Versicherung muss angegeben werden, wo sich der Unfall zugetragen hat und ob ein Polizeibericht vorliegt. Und auch welcher Schaden an der Wand entstanden ist.
Hier handelt es sich um einen Vollkaskoschaden und die 500 € werden in Abzug gebracht, bei der Schadenserstattung.
Schließe mich kim294 an, wenn ihr den Unfall von euch aus sofort bei der Polizei meldet, falls die Wand beschädigt ist, ist es keine Fahrerflucht, es muss nur so schnell wie möglich danach sein. Gutes Gelingen!
Der Versicherung den Schaden melden; das muss immer zeitnah gemacht werden. Der Versicherung gegenüber immer die Wahrheit schildern, sonst kann man den Versicherungsschutz verlieren.
Falls jemand anderes zu Schaden gekommen ist, z.B. der Besitzer der Wand, denjenigen ausfindig machen und mit dem in Verbindung setzen. Im Zweifelsfall bei der Polizei nachfragen, wer der Geschädigte ist.