Selbstbehalt, unterhalt?
Hallo, ich habe da ein anliegen
ich bin in der 40ssw und mein kleiner müsste die nächsteb Tage auch kommen. Jetzt meinte mein Partner noch im letzten moment probleme zu schieben, was Unterhalt und und und angeht.
Er selbst hat 1.800€ netto und muss davon selbstverständlich den kindesunterhslt zahlen. Laut ihm muss auch er mir noch unterhalt zahlen?! Aber wie wenn er ein selbstbehalt von 1.160€ hat und fixkosten von ca 800€. Er meint ja auch diese fix kosten gehen von seinem selbsbehalt weg dodass er ca 200-300€ für sich monatlich hätte.
kann mich hier jemand aufklären wie das wirklich abläuft.
zur info ich habe vor meiner Schwangerschaft nicht gearbeitet.
lg und vielen dank
4 Antworten
Hallo,
ich empfehle dir dich ans Jugendamt oder eine andere geeignete Stelle zu wenden.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass er Unterhalt bei diesem Gehalt zahlen muss (man muss natürlich die genaue Situation kennen).
Aber selbst wenn du im Recht bist, könnte er es trotzdem nicht zahlen wollen.
Deshalb wende dich ans Jugendamt, damit diese das im Zweifel durchsetzen können.
Liebe Grüße
Zunächst müsste man sein tatsächliches Nettoeinkommen ermitteln, denn auch z.B. gezahltes Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und eine Steuererstattung würden dann zu 1/12 noch dazu kommen.
Danach würde sich dann zunächst der Kindesunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle ergeben, abzüglich hälftigem Kindergeld bei minderjährigen Kindern, also bei einem Kind derzeit 102 € von 204 € Kindergeld und dann ab 2021 von 219 € dann 109,50 €.
Sein Selbstbehalt läge dann derzeit bei bereinigten 1160 € Netto pro Monat, darin sind denke ich derzeit 430 € für die Warmmiete enthalten.
Angenommen er käme dann auf ein gesamtes Nettoeinkommen zwischen 1901 € - 2300 €, dann läge der Unterhalt bei einem Kind bis zu 5 Jahren bei 388 € und davon könnte er dann derzeit 102 € hälftiges Kindergeld in Abzug bringen und müsste dann fürs Kind angenommen nur noch 286 € zahlen.
Zuvor könnte er dann aber von angenommen 2100 € Netto min.50 € bzw.max.150 € oder 5 % pauschal in Abzug bringen, bei 5 % würde man also auf angenommen 105 € kommen.
Wenn er aber z.B. höhere berufsbedingt notwendige Aufwendungen hätte, also z.B. höhere Fahrkosten hätte, weil der aufs Auto angewiesen ist, dann könnten auf Nachweis auch höhere Aufwendungen abgesetzt werden.
Das würde dann z.B. auch auf die Warmmiete zutreffen, wenn die angemessenen Kosten über diesen 430 € liegen würden.
Von diesem dann noch bereinigtem Nettoeinkommen ginge dann zunächst der Unterhalt fürs Kind ab, erst wenn dann noch mehr als bereinigte 1280 € Netto blieben und das Kind noch keine 3 Jahre alt ist, stünde dir ggf.selber noch Betreuungsunterhalt für dich zu.
Der Selbstbehalt bei Betreuungsunterhalt liegt also bei bereinigten 1280 € Netto.
Am besten du wendest dich dann ans zuständige Jugendamt und beantragst da fürs Kind ( wenn es dann geboren ist ) eine Beistandschaft, wenn er wegen der Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt Probleme macht, die werden ihn dann schon auffordern die benötigten Nachweise zu erbringen und dann weißt du auch was er dann noch an bereinigtem Nettoeinkommen hat und nach Zahlung des Kindesunterhalts noch bleiben würde.
Dann kannst du dir aus dem Internet suchen wie der Betreuungsunterhalt berechnet wird und was er dann ggf.noch an dich zahlen müsste, dir steht dann ja min.monatlich 300 € staatliches Mindestelterngeld zu, wenn du es auf 1 Jahr beziehen würdest.
Von was lebst du denn derzeit ?
Von seinen 1800,- Euro kann er 5% = 90,- Euro als berufsbedingte Aufwendungen abziehen (insb. Fahrtkosten zur Arbeit und zurück). Vom Rest muss er dann 267,- Euro Kindesunterhalt zahlen. Es bleiben ihm also 1.443,- Euro übrig,
Sein Selbstbehalt Dir gegenüber liegt nicht bei 1.160,- Euro, sondern bei 1.280,- Euro, Er kann also an Dich allenfalls noch 163,- Euro monatlich zahlen.
"Seine Fixkosten" interessieren den Gesetzgeber nicht. Die muss er von seinem Selbstbehalt begleichen. Dann muss er eben einen Nebenjob annehmen.
Für das Kind ist er sowieso unterhaltspflichtig und für dich bis zum 3. Lebensjahr des Kindes Betreuungsunterhalt.
Du holst dir da am besten das Jugendamt mit ins Boot, uns beantragst Unterhaltsvorschuss. Für dich selbst musst du AlG 2 beantragen.
Beide Behörden werden dann versuchen, das Geld vom Schuldner einzutreiben.