Selbstauskunft und Bürge (Mietvertrag) HILFE SCHNELL!

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2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Selbstauskunft lassen wir immer vom Mieter ausfüllen. Vom Bürgen erhalten wir eine Bürgschaftserklärung und eine Schufaauskunft.

bubbibondo 
Beitragsersteller
 17.08.2013, 11:56

Mir hat man gesagt, dass die Selbstauskunft von mir und meinem Bürgen ausgefüllt werden muss?!

zieselchen  17.08.2013, 12:55
@bubbibondo

Müssen musst Du nichts. Wenn der Vermieter auf das Ausfüllen der Selbstauskunft von Dir und dem Bürgen besteht, dann macht es.

bubbibondo 
Beitragsersteller
 17.08.2013, 13:25
@zieselchen

Oke danke :)

Ob der Vermieter deine Eltern als Bürgen akzeptiert, entscheidet der ganz alleine.

Was nützt ihm ein Bürge, der dann nicht eintreten kann?

bubbibondo 
Beitragsersteller
 17.08.2013, 11:42

Oke die Sache hat sich jetzt geklärt :D Es ist doch etwas komplizierter aber es lagen auch einige Missverständnisse vor. Was ich vergessen hatte zu erwähnen war, dass mein Vater zum nächsten Monat ein Lokal übernimmt und er somit doch im Stande ist zu bürgen. Problem war nur der Gehaltsnachweis der letzen drei Monate.

Trotzdem danke für alle Antworten.