Selbstauskunft und Bürge (Mietvertrag) HILFE SCHNELL!
Hallo Community,
ich habe ein dringendes Problem, unzwar habe ich heute in Göttingen eine Wohnung besichtigt und sie genommen, da ich dort Studieren werde. Jetzt muss ich schnell die Selbstauskunft ausfühlen, jedoch muss einer meiner Eltern für mich Bürgen. Mein Vater wird nicht akzeptier, da er derzeit ALG2 bezieht. Kann meine Mutter als Rentnerin für mich Bürgen (Sie erhält Frührente). Wenn meine Mutter für mich bürgt, muss sie dann die Selbstauskunft ausfüllen?.
Danke schonmal für die schnellen antworten. Bitte ich brauche dringend Hilfe, da der Vermieter anscheinend keine Zeit zum Warten hat!!!
Beste Grüße bubbi
Die Selbstauskunft werde ich als Bilder anhängen.
2 Antworten
Die Selbstauskunft lassen wir immer vom Mieter ausfüllen. Vom Bürgen erhalten wir eine Bürgschaftserklärung und eine Schufaauskunft.
Müssen musst Du nichts. Wenn der Vermieter auf das Ausfüllen der Selbstauskunft von Dir und dem Bürgen besteht, dann macht es.
Oke danke :)
Ob der Vermieter deine Eltern als Bürgen akzeptiert, entscheidet der ganz alleine.
Was nützt ihm ein Bürge, der dann nicht eintreten kann?
Oke die Sache hat sich jetzt geklärt :D Es ist doch etwas komplizierter aber es lagen auch einige Missverständnisse vor. Was ich vergessen hatte zu erwähnen war, dass mein Vater zum nächsten Monat ein Lokal übernimmt und er somit doch im Stande ist zu bürgen. Problem war nur der Gehaltsnachweis der letzen drei Monate.
Trotzdem danke für alle Antworten.
Mir hat man gesagt, dass die Selbstauskunft von mir und meinem Bürgen ausgefüllt werden muss?!