Selbstauskunft Reha-antrag?

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Hallo hebala,

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Selbstauskunft Reha-antrag?

Hallo hebala,

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Selbstauskunft Reha-antrag?
Was ich gerne wüsste: in der Selbstauskunft wird danach gefragt, ob ich glaube, dass ich durch eine Reha meine Berufstätigkeit wieder aufnehmen kann....weiss jetzt nicht, was ich da ankrruzen solll?

Antwort:

"REHA geht vor Rente!"

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

2016 - 60 = ca. 1956 geboren!

Wer vor dem 2.1.1961 geboren ist, hat in der DRV Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit, wenn die Leistungsfähigkeit im allgemein anerkannten und ausgeübten Beruf auf Dauer, auf 3 bis unter 6 Stunden pro Arbeitstag abgesunken ist!

Wenn dieser Sachverhalt bei Ihnen so zutrifft, können Sie bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit und ergänzend eine volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt beantragen!

Stichwort:

"Arbeitsmarkt-Rente!"

Allerdings kontert die DRV oft mit sogenannten Verweisungsberufen!

Eigentlich gibt es da beim Ausfüllen nichts zu überlegen, denn wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente anstreben, muß die Antwort ganz klar heißen:

"Nein"

Der Selbstauskunftsbogen gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre gesundheitliche Situation aus Ihrer Sicht darzustellen!

Sie können die Sache wesentlich vereinfachen, wenn Sie in den einzelnen Rubriken ergänzend auf den Inhalt Ihrer eigenen Krankenakte verweisen, welche allerdings auf Vordermann sein sollte!

http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Denn:

Die meisten Verfahren werden überwiegend nach Aktenlage entschieden, auch vor dem Sozialgericht!

https://www.youtube.com/user/hubkon

Bin 60 Jahre, habe 45 Jahre als Kfm. Angestellte gearbeitet...

Antwort:

Mit Jahrgang 1956 müßten Sie ggf. für die abschlagfreie Rente mit 45 Jahren ab 63 ( 4x2 Monate = 8 Monate)  + 8 Monate warten, da Sie nach dem Jahr 1952 geboren sind!  Also 63 + 8 Monate!

Lesen Sie hierzu ab Seite 10 unter folgendem Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/258148/publicationFile/51387/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Du bist eingentlich nicht mehr weit weg von der Altersrente. Bist Du Dir sicher, daß Du auch noch einen Arbeitsplatz finden wirst in deinem Alter, wenn Du Dich fürs Weiterarbeiten entscheidest? Ich würde dem Arbeitsleben ein Ende setzen und auf die Erwerbsminderungsrente hoffen. Akso schreibe, daß Du nicht mehr in der Lage bist zu arbeiten und die Gutachter sollen das prüfen. 

Nach meinem Verständnis macht eine Reha, mit dem Ziel Dich wieder in das Arbeitsleben integrieren zu wollen keinen Sinn.

Zum einen möchtest Du das selbst nicht und zum anderen dürfte es auch nahezu unmöglich sein, einen Arbeitgeber zu finden, der Menschen in diesem Alter noch eine Chance gibt.

Deshalb würde ich an Deiner Stelle versuchen, einen Antrag auf Minderung der Erwerbsfähigkeit zu stellen. Diesem Antrag solltest Du einen Befundbericht deines Arztes beifügen und zusätzlich betonen, dass der Arbeitsmarkt aufgrund deines Alters verschlossen ist.

Eine vorzeitige Altersrente ist leider in Deinem Fall ausgeschlossen, weil du nicht vor dem 01.01.1952 geboren bist.

hebala 
Beitragsersteller
 19.08.2016, 08:11

Danke für die Hilfe. Mir wurde von der RV mitgeteilt, dass mein Antrag auf Reha automatisch in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgewandelt wird, sollte die RV meinen, eine Reha wäre zwecklos bezüglich Berufstätigkeit...

Schnoofy  19.08.2016, 08:14
@hebala

Stimmt, das die die Arbeitsweise der RV-Träger. Und in deinem Fall sollte man eigentlich davon ausgehen, dass eine Entscheidung gar nicht anders ausfallen kann