Ist das Ausfüllen einer Selbstauskunft (für Mietwohnung) verbindlich?

5 Antworten

Die Mieterselbstauskunft ist lediglich ein "Hilfsmittel" bei der Auswahl geeigneter Mieter.

Sie stellt keinerlei vertragliche Verpflichtung dar.

Das bei der Besichtigung Mietbeginn und Mietpreis genannt wurden ist auch kein mündlicher Mietvertrag. Außerdem war, wenn ich das richtig lese, der Vermieter bei der Besichtigung gar nicht anwesend.

Denn nur mit dem könnte u. U. ein mündlicher Vertrag zustande kommen.

Katha004 
Beitragsersteller
 13.07.2014, 09:18

vielen dank!!

Wenn man an einem begehrten Objekt nicht alleine interessiert ist, zwingt allein schon der Wettbewerb mit Anderen, Dinge zu tun, die man sonst vielleicht lieber lassen würde.

Die Selbstauskunft hilft jedoch dem künftigen Vermieter, den für ihn geeignetsten Mieter, vor allem auch in finanzieller Hinsicht auszuwählen.

Hallo, Katha, die Selbstauskunft hilft dem Vermieter, sich den geeignetsten Mieter aus der Bewerberschar raus zu picken und ist kein Vorvertrag, der dem M. die Wohnung zu sichert. Manche VM wollen auch eine Schufa - Auskunft, die man sich im Web holen kann - kostete 2013 18.50 € in BY. Der Makler ist der verlängerte Arm des VM und bietet normalerweise Exposes des Mietobjektes an, nimmt man das an, zeigt man schon sein Interesse. LG + viel Erfolg.

Katha004 
Beitragsersteller
 12.07.2014, 21:14

"zeigt man schon sein Interesse" heißt?

Kann ja nicht sein, dass ein Vorvertrag zustandekommt, nur weil man ein Exposé angeguckt hat? ;)

Meine Frage ist, ob seitens des Mieters (nicht des Vermieters - dass der noch auswählen kann, ist klar) eine verbindliche Zusage abgegeben wurde mit der Abgabe der Selbstauskunft.

ilknau  12.07.2014, 21:20
@Katha004

MIt der Selbstauskunft entsteht kein Vorvertrag - ebenso wenig, wenn man ein Makler Exposé annimmt.

Katha004 
Beitragsersteller
 13.07.2014, 09:22
@ilknau

ok, besten dank!

Normalerweise kannst du dich auf den Standpunkt stellen, dass deine Schufa den Vermieter nichts angeht. Dann kannst du aber zu 99 % damit rechnen, dass jemand anders die Wohnung bekommt.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine gleich lautende Willenserklärung abgegeben wurde. Die Erklärung des Maklers gilt nur, wenn er ausdrücklich im Auftrag des Vermieters handelt. Das müsste er dann auch belegen können.

Dann ist aber auch die Courtage(Provision) Sache des Vermieters.

ilknau  12.07.2014, 21:17

Die Schufa geht den VM durchaus was an, denn er will völlig zu Recht wissen, wen er sich da in sein Eigentum setzt. Mietnomaden / - Säumer sind SEHR schwer wieder raus zu kriegen, hocken sie erst mal drin, wobei eine Räumungsklage ca. 5000 € kostet + es ewig dauert ehe man die dann raus hat, ohne sein Geld retour zu bekommen. DAS Gesetz, dass der zahlt, welcher beauftragt, ist noch nicht durch.

Katha004 
Beitragsersteller
 12.07.2014, 21:11

sorry, habe ich jetzt noch nicht richtig verstanden: was ist mit "willenserklärung" gemeint? ist interesse oder bewerbung seitens des potentiellen mieters eine willenserklärung?

Die Selbstauskunft ist nicht verbindlich. Mir hat das auch mal ein Markler erzählt. Ich habe die Selbstauskunft ausgefüllt und wurde ausgewählt. Ich wurde vom Vermieter ausgewählt. Darauf habe ich den Mietvertrag bekommen. Ich weigerte mich aber den Mietvertrag zu unterzeichen. Der Markler meinte ich müsste das unterschreiben oder eine Strafe zahlen. Beides absoluter schwachsinn, nachdem ich das juristisch geprüft hatte