Selbständigkeit ohne Meisterbrief im Handwerksbereich Maurer
Hi,
Frage ergibt sich ja schon aus der Überschrift:
Seit 10 Jahren im Job, haben jetzt ein Angebot erhalten, wo ich Folgeaufträge für 3 Jahre hätte. Die Sache haben wir durchrechnen lassen bei 2 unterschiedlichen Steuerberatern und das würde sich lohnen, allerdings nur dann, wenn ich keinen Meister einstellen würde. Was für Wege gibt es, dass ich das Gewerbe anmelden könnte?
Über Antworten würd ich mich sehr freuen.
6 Antworten
Es gibt zwei Möglichkeiten:
unter ganz besonderen individuellen Umständen bekommst Du auch ohne Meisterbrief die Erlaubnis, einen Handwerksbetrieb zu führen - nennt sich "Altgesellenregelung". Dazu bedarf es mind. 6 Jahre Berufserfahrung in dem Segment - das scheint gegeben. Weitere Infos findest Du hier: http://www.buhev.de/2003/12/altgesellenregelung.html
sollte das nicht klappen, dann gibt es zulassungsfreie handwerkliche Tätigkeiten, die Du auf jeden Fall ausführen darfst - hierüber informiert die örtliche Handwerkskammer
Bitte beachte, dass es beim Schritt in die Selbständigkeit einiges an Fördermitteln gibt, aufgrund anstehender Gesetzesänderungen solltest Du aber spät. im Oktober gründen.
Ich helfe gerne konkret weiter: feedback@hb-result.de
Bei der Handwerkskammer beraten lassen, ob es für diese ganz bestimmte Tätigkeit eine Befreiung des Meisterzwangs gibt. Die Tätigkeiten sind klar definiert, vielleicht klappt es ja.
Andrerseits solltest Du Dir zwingend die Frage stellen, warum man Dir (nicht Meister) ein solches Angebot macht und nicht einem Meister.
Viel Erfolg
Man macht ihm das Angebot, weil man denkt, dass er eher bereit ist, sich selbst auszubeuten.
Der Meister in der Firma weiss da gar nichts von, dass wurde von aussen an mich herangetragen und das ist eine einmalige Chance.
Der Meister in der Firma weiss da gar nichts von, dass wurde von aussen an mich herangetragen und das ist eine einmalige Chance.
Das Maurer - u. Betonbauerhandwerk darf ohne Meisterbrief nicht ausgeführt werden. Du darfst nur als Bauunternehmer tätig werden wenn du Meister bist - und das ist auch gut so.
Total falsch die Antwort. Jeder kann als Bauunternehmer tätig werden, wenn er über kaufmännische Kenntnisse verfügt. Auch ein Betriebswirt. Er muss ja nur einen Meister einstellen. Merkst du, dass deine Antwort falsch ist. Zuerst nachdenken, dann schreiben.
Das kann dir nur die Handwerkskammer abschließend beantworten. Meines Wissens nach kannst du im Bauhauptgewerbe nicht ohne Meisterbrief arbeiten.
Das war vor 10 Jahren. Das mag jetzt anders sein
Also ohne Meistertitel ist es schon ein wenig schwierig, meine ich. Soweit mir bekannt, von allen hier umliegenden Firmen, haben alle Inhaber ihren Meistertitel und ich glaube, ohne MT kannst Du Dich nicht selbständig machen. Aber erkundige Dich lieber vorzeitig bei der zuständigen Handwerkskammer, bevor Du eine Pleite erlebst.
Das ist leider falsch. Es gibt viele Ausnahmeregelungen. Bin selber Meister.
Das ist totaler Humbug deine Antwort. Wenn du nichts weißt, dann schweige lieber.