Welche Tätigkeiten darf man genau ohne Meister ausführen (Renovierungsbetrieb)?

6 Antworten

Darf denn ein gelernter Maler, der sich selbstständig gemacht hat mit der Eintragung als Raumaustatter bei der Handwerkskammer, denn nun tapezieren und streichen oder nicht? Denke um das geht es doch. Wo hören die Tätigkeiten eines Raumaustatters auf, so das es dann zum Maler übergeht???

Der Beruf "Maler" fällt unter die Berufe, bei denen es bis heute den Meisterzwang gibt. Und das aus gutem Grund, denn der Meister ist für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten verantwortlich.

Tapezieren und Streichen sind Tätigkeiten eines Malers.

Deine einzige Möglichkeit würde darin bestehen, wenn Du selber kein Meister in diesem Beruf bist, einen solchen einzustellen.

Mit deinem vorhaben trägst du dazu bei dass, das Handwerk immer mehr an wert verliert und sein Ruf stetig nach unten geht.... Gibt es den nicht schon genug "ich kann alles, aus einer Hand" Firmen die, die Preise kaputt machen und unzufriedene Kunden zurück lassen? Was hast du überhaupt gelernt? Ich mach zurzeit meinen Meister und bin dafür das dieser Titel auch weiterhin das Handwerk im positiven Sinne stärkt. Wenn sich hier jeder selbständig macht und 0815 Arbeit macht ist das für das Bild es Handwerks nicht gut! dann brauchen wir in Zukunft keinen Meistertitel mehr! ich kann auch nicht zu einem Kunden gehen und ihm erzählen das Ich alles kann/mache weil jedes für alles ein anderes Gewerk gibt, was auch gut ist. Bestes Beispiel sind die osteuropäischen Firmen die mit ihren Billigpreisen den kompletten Markt ruinieren. 

Denno07 
Beitragsersteller
 27.07.2015, 13:20

Sorry aber das beantwortet nicht die Frage. Hier hat keiner nach einem Moralapostel gefragt.

Frager93xD  27.07.2015, 15:43
@Denno07

 Und du willst dich Selbstständig machen ? Weißt aber nicht mal wie das Gewerbe heißt das du ohne Meistertitel ausführen dürftest? "Kopf schüttel" nen Gesellenbrief in nem Handwerks ähnlichen Gewerbe musst du trotzdem vorzeigen... 

Hallo Denno,

solltest Du den Gesellenbrief als Maler besitzen und der HWK nachweisen können, dass du über die notwendigen Erfahrungen vefügst (ähnlich dem eines Meisters) können Sondergenehmigungen erteilt werden! Infos bei der HWK