Kleine Werkstatt eröffnen
Hallo Leute !
Das hier werden wahrscheinlich eher ein paar kleinere Fragen.
Ich erzähl euch dazu kurz meine Vorgeschichte:
Mein bester Freund (24) und ich (28) haben beide eine handwerkliche Ausbildung gemacht. Er als Zweiradmechaniker und ich als Kfz-Mechatroniker. Zusäzlich dazu habe ich im Februar diesen Jahres meine Meisterprüfung zum Kfz-Meister abgelegt und erfolgreich bestanden.
Wir schrauben gerne in unserer Freizeit und haben ein paar kleinere Projekte am Laufen ( wie das restaurieren älterer Zweiradmodelle).
Jetzt sind wir zu der Überlegung gekommen, dies nicht nur aus Spass an der Freude zu machen sondern um tatsächlich Profit daraus zu schlagen.
Wie ihr sicher alle wisst, mag es der deutsche Gesetzgeber allerdings nicht, wenn wir dies schwarz machen.
jetzt zu den Fragen, die sich daraus ergeben:
Um eine Werkstatt zu eröffnen und ALLE Arbeiten ausführen zu dürfen, bedarf es ja einer Person die den Meistertitel hat. Darf ich als Kfz-Meister auch diese Position in einer Werkstatt einnehmen die auf Motorräder ausgerichtet ist ?
Wir sollten also wohl besser ein Gewerbe anmelden. Wie läuft das genau mit den Abgaben die wir dann zu entrichten haben ? Das hängt doch damit zusammen wie hoch die erwirtschaftete Geldmenge ist. Ab wann oder inwiefern müssten wir da Steuern zahlen ?
Wir haben selbstverständlich beide einen "regulären" Job und sind dort natürlich versichert. Wie läuft das ab, wenn wir eine Werkstatt eröffnen würden ? Wie wären wir dann versichert ? Wir wollen diese Werkstatt allerdings nur nebenher betreiben. Unsere jetzigen Arbeitsstellen würden wir definitiv behalten.
Das war's erstmal. Ich hoffe ihr könnt mir ein paar nützliche Antworten oder Hinweise geben.
Vielen Dank für eure Mühen !
2 Antworten
Gehe mal zur Handwerkskammer, dort gibt es sogenannte Gründerbörsen die Euch kompetent Beraten und Tipps geben. Es ist sehr umfangreich um es Euch hier zu erklären wie und was Ihr jetzt machen müßt. Außerdem werde Ihr dort auch über Fördermaßnahmen zur Firmengründung informiert.
Zur Nummer eins: Ja Darfst du wenn man sich mal die Definition KFZ- Meister ausschreibt. Immerhin ist ein Zweirad auch ein KFZ