"Selbständiges" Nebeneinkommen
Ich habe eine Frage zu dem Thema "Selbständigkeit". Ich stehe hauptberuflich in einem Angestelltenverhältnis. Jetzt beabsichtige ich als Handelspartner einer Firma deren Produkte zu verkaufen. In etwa so wie bei Tupperwarevertretern. Ich kaufe die Ware (günstig) vom Herstellern und verkaufe sie an Kunden weiter. Jetzt zu meiner Frage: Wie sieht das im Bezug aufs Finanzamt aus? Muss ich in diesem fall Steuern für den gewinn abführen? Gibt es Freibeträge? Handelt es sich denn da überhaupt um eine Selbständigkeit? Diese Tätigkeit muss ja eigentlich (meiner Meinung nach) nicht beim Gewerbeamt angemeldet werden, oder?
Vielen Dank!
3 Antworten
Das sind Einkünfte aus §15 EStG, also gewerbliche Einkünfte, da sie nachhaltig, wiederkehrend, selbstständig, mit Gewinnerzielungsabsicht und Sie am allgem. wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen. Selbstständig n.§18 EStG ist es nicht, da Sie kein Freiberufler sind.
D.h. Sie müssen bei der Kommune ein Gewerbe anmelden, Ihre Einkünfte in der Einkommensteuererklärung in der Anlage G angeben und eine Umsatzsteuererklärung abgeben (auch als Kleinunternehmer n. §19 UStg).
Freibeträge gibt es nicht direkt, es gibt einen Härteausgleich von 410 € n.§46 EStG. Diesen gibt es nur, wenn Sie ansonsten nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit haben und alle anderen Einkünfte unter 410 € liegen. Normalerweise wird der Härteausgleich erst nach Ermittlung aller Einkünfte abgezogen d.h. Sie müssten Ihre Einkünfte alle angeben (auch die oben erwähnten gewerblichen Einkünfte).
Weitere (steuerliche) Tipps zur Gewerbegründung hier:
http://www.gutefrage.net/tipp/was-muss-man-alles-tun-wenn-man-sich-selbststaendi...
Zuerst, da Du ja auch in einem Arbeitsverhältnis stehst, musst Du Deine Arbeitnehmer den Nebenerwerb mitteilen (nicht das Du in Konkurrenz zu ihm auftrittst - KÜNDIGUNGSGRUND)
Als nächstes folgt die Anmeldung Deines Gewerbes beim Gewerbeamt Deiner Stadt.
Den Gewerbeschein brauchst Du immer wenn Du eine selbständige Tätigkeit ausführst (Gibt zwar Ausnahmen aber die greifen hier nicht)
Der Gewinn wird auf Dein Einkommen aufgerechnet und natürlich versteuert. Dazu füllst Du die Anlage S bei der Einkommensteuer aus.
Als Kleingewerbe führst Du eine einfache Einamhme-/Überschussrechnung - die lässt sich ganz einfach in Excel erledigen.
Wg. Umsatzsteuer (ob und wie) wendest Du Dich an Dein Finanzamt - hier bekommst Du auch Deine Steuernummer die Du auf alle Rechnungen schreiben musst.
Viel Glück...
Wieso Anlage S? Für mich sieht das nicht aus wie eine selbstständige Tätigkeit nach §18 EStg. Zudem wiedersprechen Sie sich, mit einem Gewerbeschein füllt man Anlage G "Gewerbebetrieb" §15 EStG aus.
Keine Angst das klappt schon! Ich habe auch so begonnen und Heute ist eine "nette" Firma daraus geworden.