Selbst gekündigt und Arbeitsunfall was tun

3 Antworten

Hoi.

Der alte Chef zahlt bis Ende des Beschäftigungsverhältnisses,

§ 8 Abs.2 EntFG Beendigung des Arbeitsverhältnisses: 

(2) Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeit nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, ohne daß es einer Kündigung bedarf, oder infolge einer Kündigung aus anderen als den in Absatz 1 bezeichneten Gründen, so endet der Anspruch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

Dann übernimmt die BG:

§ 45 SGB VII Voraussetzungen für das Verletztengeld

(1) Verletztengeld wird erbracht, wenn Versicherte

1.infolge des Versicherungsfalls arbeitsunfähig sind oder wegen einer Maßnahme der Heilbehandlung eine ganztägige Erwerbstätigkeit nicht ausüben können und
2.unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung Anspruch auf Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Krankengeld, Pflegeunterstützungsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, nicht nur darlehensweise gewährtes Arbeitslosengeld II oder nicht nur Leistungen für Erstausstattungen für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt nach dem Zweiten Buch oder Mutterschaftsgeld hatten.

Ciao Loki

brummbear 
Beitragsersteller
 09.05.2015, 00:55

Super danke also da mal Druck machen 😅

Es könnte eventuell noch über die Berufsgenossenschaft des alten Arbeitgebers laufen. Denn der Unfall ist ja zu der Zeit passiert, wo Du dort noch beschäftigt warst. Allerdings muss man da ganz genau schauen. Denn normalerweise übernimmt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall der Arbeitgeber, und die BG ist nur in speziellen Fällen zuständig.

brummbear 
Beitragsersteller
 08.05.2015, 22:58

Mhh trotzdem danke halte euch hier auch mal auf dem laufenden 😉 man letz ja nie aus

brummbear 
Beitragsersteller
 08.05.2015, 22:11

Das ja das Problem der alte Chef sagt zu mir du hast gekündigt also ab jetzt kein Lohn mehr von mir und der der neue sagt kein antritt kein Lohn Und die Berufsgenossenschaft zählt ja erst ab der 6. Woche

dan030  08.05.2015, 22:13
@brummbear

Wenn es "nur" um den Lohnausfall geht, und nicht um weitere Dinge wie z. B. benötigte Hilfsmittel im Rahmen der Behandlung, dann sieht es wirklich schlecht für Dich aus.

du hättest auf gar keinen fall kündigen sollen ! aber wenn du einen antrag von der berufgenossenschaft kriegst kann das noch geklärt werden


brummbear 
Beitragsersteller
 08.05.2015, 22:57

Bin ja keiner der so ist arbeite halt zu gerne sie zu Hause zu gammeln

international90  09.05.2015, 01:40
@brummbear

ja aber wenn du da keine zukunft mehr hast ist das ja sinnlos. die haben dich jetzt ausgenutzt und helfen dir nicht einmal wegen dem lohn ;)

brummbear 
Beitragsersteller
 08.05.2015, 22:19

Na ich hatte schon am 1.4 gekündigt also war schon alles unter Dach und Fach also Frist eingehalten musste halt bis zum letzten Tag arbeiten und ja 2tage vor Antritt der neuen Arbeit ist es halt passiert

international90  08.05.2015, 22:33
@brummbear

wenn es vorher schon klar war wieso hast du dann die letzten tage gearbeitet, hättest dich krankschreiben können ;)