Kündigung zum 15ten des Monats/Lohn

5 Antworten

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 Oder täusche ich mich?

Nein, Du täuschst Dich nicht. Du hast Anspruch auf Bezahlung bis zum letzten Arbeitstag. Der Lohn wird Dir dann zum normalen Termin überwiesen, an dem im Betrieb die Abrechnungen üblich sind. Eventuelle Überstunden und Resturlaub werden dann mit abgegolten, wenn Du diese nicht vorher in Freizeitausgleich bekommst.

Hexle2  17.01.2014, 15:09

Danke für's Sternchen

das hängt davon ab wie die Lohnzahlung bei dir geregelt ist - bekommst dus im voraus bezahlt , im nachhinein? Wenn das gehalt schon IMMER zum 15. gezahlt wurde und du zu einem ersten angefangen hast dann wird dir das gehalt immer zwei Wochen im voraus bezahlt und dann kriegst du auch nichts mehr nachträglich

alipio 
Beitragsersteller
 31.12.2013, 13:17

Nein Ich krieg mein Lohn immer Anfang des Monats. Mein Urlaubsanteil hab ich abgefeiert. Ich bin nur etwas verwirrt weil bei den zwei ehem. Arbeitsgebern war es der fall, dass ich die Hälfte bekommen habe+ Urlaubsanteil ausbezahlt...

danke für die schnelle Antwort

Das berechnet sich nach Arbeitstagen! Wenn also am Monatsanfang viele Feiertage sind, bekommst du nicht die Hälfte vom Monatsgehalt...

Stimmt, außerdem werden dir deine Überstunden und überbliebenen Urlaubstage ausgezahlt ;)

Ist vom Vertrag abhängig, aber eigentlich schon!