Sexuelle Belästigung?

6 Antworten

Also ich weiß nicht wie die Richter/Polizei das sehen die sind da meistens recht voreingenommen. Aber auß meiner Sicht ist dein Verhalten nicht Strafbar sie legt konkludentes Verhalten an den Tag also ist mit der Handlung bis zu einem gewissen Punkt einverstanden. Nachdem dieser Punkt überschritten war hat sie das deutlich gemacht und du hast aufgehört. Also für mich und mein "Rechtsverständnis" ist das nicht Strafbar. Leider wirst du aber warscheinlich den kürzeren ziehen ....

Da sie mit dir mit ging u. sich auf deine Beine gesetzt hat, würde ich das vor der Polizei aussagen!

auf was bezieht sich denn die sexuelle Belästigung?

aus das zwischen die Beine fassen, oder das mit den Brüsten?

War sie auch betrunken?

RammsteinSezer 
Beitragsersteller
 07.04.2017, 12:06

Von beiden glaube ich, weil aufm Brief nur sexuelle belästigung am 02.04.2017 03:00 Uhr bla bla steht

Wonnepoppen  07.04.2017, 12:09
@RammsteinSezer

sollst du bei der Polizei auftauchen?

Ja, kann es.

Außerdem wirst du zu Deutschunterricht verurteilt, damit du nicht mehr so einen Wortsalat produzierst.

hast du vorher gefragt, ob du ihre brüste anfassen darfst

RammsteinSezer 
Beitragsersteller
 07.04.2017, 11:57

Glaube nicht aber die hat gesehen und trotzdem 2 Fotos gemacht nichts gesagt 

Es gibt keine sexuelle Belästigung, also ist deine komplette Frage für die Tonne. Wenn dann sexuelle Nötigung.

Ich rate dir in Zukunft 1.)  jegliche Drogen abzulehnen. 2.)  Keine wildfremden Frauen an ihren Hupen anzufassen und 3.)  auf keinen Fall zur Polizei zu gehen. Das ist keine Pflicht.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/pflicht-zum-erscheinen-bei-der-polizei-zur-zeugenaussage-was-tun-als-gefaehrdeter-zeuge_069447.html

https://www.hok-online.de/service-und-tipps/faq-tipps/vorladung-durch-polizei/