Sexuelle Belästigung?
Hallo am Samstag waren wir in der Diskothek und wir waren voll besoffen da habe ich ein Mädchen gesehen die ich schon kenne wir waren kurz in draußen eine Rauchen da wollten wir Fotos machen ich hab ihre Brüsten angefasst und die hat sogar 2 Fotos gemacht dann waren wir drinne und die wollte wo anders hin gehen aber ich hab einfach komm mit gesagt und die war mit mir und die hat sich auf meine Beine gesetzt und dann habe ich wieder ihre Brüsten angefasst und mein Hand war zwischen ihre Beine da hat die Nein gesagt und weggegangen und ich habe nicht mehr gemacht. Dann haben wir noch zusammen getanzt danach war die weg also und gestern habe ich einen Brief bekommen von der Polizei sexuelle belästigung sie ist 19 Jahre alt und ich auch 19 ich habe sie gefragt warum usw die meinte ich wollte nicht du hast gemacht usw usw kann das sein dass ich Strafe bekomme oder Hausverbot von der Disco ich habe echt keine Ahnung und bisschen Angst ich habe mich entschuldigt aber die war trotzdem bei der Polizei .. Bitte Hilfe
6 Antworten
Also ich weiß nicht wie die Richter/Polizei das sehen die sind da meistens recht voreingenommen. Aber auß meiner Sicht ist dein Verhalten nicht Strafbar sie legt konkludentes Verhalten an den Tag also ist mit der Handlung bis zu einem gewissen Punkt einverstanden. Nachdem dieser Punkt überschritten war hat sie das deutlich gemacht und du hast aufgehört. Also für mich und mein "Rechtsverständnis" ist das nicht Strafbar. Leider wirst du aber warscheinlich den kürzeren ziehen ....
Da sie mit dir mit ging u. sich auf deine Beine gesetzt hat, würde ich das vor der Polizei aussagen!
auf was bezieht sich denn die sexuelle Belästigung?
aus das zwischen die Beine fassen, oder das mit den Brüsten?
War sie auch betrunken?
sollst du bei der Polizei auftauchen?
Ja, kann es.
Außerdem wirst du zu Deutschunterricht verurteilt, damit du nicht mehr so einen Wortsalat produzierst.
hast du vorher gefragt, ob du ihre brüste anfassen darfst
Glaube nicht aber die hat gesehen und trotzdem 2 Fotos gemacht nichts gesagt
Es gibt keine sexuelle Belästigung, also ist deine komplette Frage für die Tonne. Wenn dann sexuelle Nötigung.
Ich rate dir in Zukunft 1.) jegliche Drogen abzulehnen. 2.) Keine wildfremden Frauen an ihren Hupen anzufassen und 3.) auf keinen Fall zur Polizei zu gehen. Das ist keine Pflicht.
https://www.hok-online.de/service-und-tipps/faq-tipps/vorladung-durch-polizei/
Von beiden glaube ich, weil aufm Brief nur sexuelle belästigung am 02.04.2017 03:00 Uhr bla bla steht