Schweigepflicht im Kindergarten

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Ja, es gibt eine Schweigepflicht für Erzieher! (z.B. brauchen wir eine Schweigepflichtentbindung für das Übergabegespräch mit der Schule- sogar wenn es um Berichte an Psychologen, Ämter usw. geht, brauchen wir die schrftl. Entbindung von der Schwiegepflicht) Wenn sie dir etwas über dein kind mitteilen will, geht das nur in einem Elterngespräch. Selbst bei den sogenannten Tür und Angelgesprächen dürfen nur allgemeine Dinge besprochen werden- das wird zwar, aus Zeitgründen, oft nicht so streng gesehen, ist aber, soweit es die Eltern nicht stört, gängige Praxis. Jede Mitteilung über die Entwicklung, Sozialverhalten usw. gehört in einem persönlichen Gespräch erörtert und geht nur die Eltern an. Wenn sich eine Erzieherin vor versammelter Elternschaft so über dein Kind auslässt, solltest du ein Gespräch mit der Leitung und der Erzieherin suchen. Das ist grobe Verletzung der Schweigepflicht und wird wahrscheinlich zu einer Abmahnung führen. Außerdem ist die Gruppenleitung deines Kindes dafür zuständig, dich über etwaige Verhaltensauffälligkeiten zu informieren und wenn das nicht geschehen ist, kannst du davon ausgehen das es auch nichts zu besprechen gibt.

anni51  12.02.2014, 20:39

Danke für den Stern!

Ein Schweigepflicht wie bei Ärzten gibt es nicht, jedoch eine innerhalb eines Arbeitsverhältnisses, schon. So lange diese Aussagen nur zu Dir, als Mutter gemacht wurden, ist das vom Grundsatz (nicht vom Inhalt) kein Problem, da Du Erziehungsberechtigte des Kindes bist.

chribifra 
Beitragsersteller
 06.02.2014, 11:13

Die Aussagen wurden eben nicht mir gegenüber gemacht. Es war beim Elternabend an der Schule, an dem sie "kindergarten interne Vorwürfe" aufbrachte. Unter anderem waren 2 Lehrer die Rektorin und noch 24 andere Mütter oder Väter dabei

Wie kommst Du darauf, dass es für Erzieher eine Schweigepflicht gibt? Es sind weder Ärzte noch Anwälte oder Beamte. Nicht in jeder Branche gibt es eine Schweigepflicht.

anni51  06.02.2014, 18:11

Sie kommt darauf, weil diese Schweigepflicht für uns Erzieher besteht- genauso wie bei Anwälten und Ärzten auch und von der können uns nur die Erzeihungsberechtigten entbinden. Über die Schweigepflicht können wir uns nur hinwegsetzen wenn es sich um akute Kindeswohlgefährdung handelt bzw. wenn wir eine Gefährdung sehen und wir Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergreifen. Und auch dafür gibt es sehr strenge Regelungen wie das Ablaufen muss.

miboki  07.02.2014, 07:25
@anni51

Rechtsgrundlage?

anni51  07.02.2014, 16:41
@miboki

http://www.kindergartenpaedagogik.de/1064.html Überall dort wo mit Menschen gearbeitet wird besteht die Schweigepflicht! Das sollte eigentlich klar sein und ist leicht zu googeln. Wir sind eine personenbezogene Dienstleistung die nunmal mit sehr sensiblen Daten arbeitet.

Hotkaeppchen  11.04.2014, 16:29
@anni51

Nein, das stimmt nicht! Es glauben ja noch immer viele SchülerInnen / Eltern, daß LehrerInnen der Schweigepflicht unterliegen, obwohl dieses nicht der Fall ist.

Sie steht unter Schweigepflicht und darf diese nicht umgehen oder einfach mit solchen Infos vor versammelter Elternschaft herausplatzen.

So ein Verhalten ist nicht korrekt und bedingt eine Abmahnung. Wende dich an den Träger der Einrichtung und beschwere dich zeitnah und möglichst mit einer konkreten Aussage oder Formulierung, wie das gewesen ist.

Erzieher müssen sich darüber bewusst sein, dass Vorfälle, die wesentlich erscheinen,an Eltern oder Erziehungsberechtigte weitergegeben werden sollen und müssen. Schließlich geht es um das Wohl des Kindes und um eine mögliche Entwicklungsstörung, oder um eine Phase, in der Eltern und Kind Hilfe brauchen.

Hat diese Erzieherin nichts an Euch weitergegeben und es steht nirgendwo ein Eintrag darüber, ist es per se schon unverständlich bis indiskutabel.

Nimm die Sache ernst, soweit es den Verstoß gegen die Schweigepflicht angeht, nicht jedoch, was die Aussage deinem Kind gegenüber bedeutet. du warst weder informiert, noch steht ein Vermerk in der Akte, also brauchst du dich um diese unquailfizierte und unerlaubte Information auch nicht zu kümmern.

Rein rechtliche Informationen sind googlebar. In diesem Fall aber würde ich auch raten (schnell) das Gespräch zu suchenund dort aber auch klar zu sagen, was man von diesem Verhalten hält.