Schwangerschaft bei Klassenfahrt
Ich hab da mal sowas gehört, dass wenn ich bei einer Klassenfahrt oder ähnliches ein Mädchen (sie ist 14 und ich bin 14), die bei dieser Klassenfahrt mit ist schwängere, muss ich keinen Unterhalt oder ähnliches zahlen, da die Lehrer schuld sind, weil sie die Verantwortung tragen.
Was sagt ihr dazu stimmt das? Werden die Lehrer irgendwie angezeigt oder ähnliches?
14 Antworten
Lehrer tragen dafür KEINE verantwortung. die stellen Regeln auf, die du in dem fall nicht beachtet hast und in nachhinein dafür noch probleme kriegen wirst. für den unterhalt etc. bist allein DU verantwortlich bzw. deine eltern wenn du noch kein geld hast! -> guter job! wenn das stimmt..... wohin soll die welt nur führen.... wenn man schwängern kann..muss man auch für weiteres gerade stehen...
Dazu gibt es sogar ein Gerichtsurteil, das diese Antwort bestätigt.
ja natürlich passierte das während der aufsichtspflicht des lehrers! aber mal ganz ehrlich, wenn der Lehrer Regeln aufstellt. und der schüler beispielsweise mitten in der nacht in des zimmer rüberwandert. was soll der lehrer machen??? die ganze nacht lauer stehen ob einer vielleicht die regel bricht??? meinst werden Mädls und Jungs in unterschiedlichen Stockwerken eingebettet. und OFTMALS in jugendherbergen oder ähnlichen, gibts türen zwischen den stöcken, die abschließbar sind. und dennoch kann der junge und des mädl tagsüber irgendwo an schmarrn machen. was soll der lehrer da bittschön machen?! ich versteh deine einwände und ich sehe auch die aufsichtspflicht. doch letzendlich glaub ich nicht, dass der lehrer dafür verantwortlich gezogenw erden kann, wenn der schüler sich den regeln und anweisungen widersetzt
hi, hi "für weiteres gerade stehen" :-)
Nein, da bist du falsch informiert. Wenn du der Vater des ungeborenen Kindes bist, hast auch du die Verantwortung. Was sollen die Lehrer denn machen?! Bei jedem mit ins Zimmer gehen und schauen was so los ist?! Das hat nix mit Aufsichtspflicht zu tun.
hast du denn ein mädchen geschwängert ? ... also ich denke schon, dass sie ihre aufsichtspflicht verletzt haben aber sie können ja auch nicht überall aufpassen besonders nicht bei soetwas.. und du wärst letztendlich der vater des kindes und müsstest somit auch für den unterhalt aufkommen... so ist das wenn man ungewissenhaft handelt..
nee hab ich ned ^^
Hast du es noch vor?
sonst ist alles soweit klar bei euch ???
Hier ist ein wichtiger link: --> http://www.kiel.de/Aemter30bis_52/54/Jugendschutz/aufsichtspflicht27-05-03.pdf
Sorry, das stimmt so nicht, das betrifft Lehrer, Trainer (Trainingslager) usw. Zumindest ist das mal so gewesen...ob das jetzt noch so ist ?? Das weiß ich nicht genau