Schwanger und dann gekündigt? Leihfirma

5 Antworten

Dein Arbeitgeber ist doch die Zeitarbeitsfirma und nicht das Kundenunternehmen. Dort bist du nur zur Überlassung (gewesen). Für dich als Schwangere gilt der Kündigungsschutz. Es spielt keine Rolle, ob du bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt bist oder bei einer anderen Firma. Die Zeitarbeitsfirma muss unter Umständen einen neuen Einsatz für dich finden, der nicht mit dem Mutterschutzgesetz kollidiert


Mixera 
Beitragsersteller
 10.04.2015, 17:27

heißt das ich darf meinen job behalten?

Appelmus  10.04.2015, 17:28
@Mixera

D. h. dass dein Arbeitsvertrag weiterhin über die Zeitarbeitsfirma läuft. Mit dem überlassenen Kundenunternehmen hattest du nie einen.

Leiharbeitnehmer haben die gleichen Rechte wie jeder andere AN auch. 

Du bist AN in einem Zeitarbeitsunternehmen. Wenn der Entleihbetrieb Dich abmeldet ist das nicht Dein Problem. Angestellt bist Du bei der ZAF. Die bezahlt Dich für Deine Arbeit, sie ist für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Feiertag zuständig, bei ihr hast Du Deinen Urlaubsanspruch usw.

Selbstverständlich gilt hier auch das Mutterschutzgesetz. Die Zeitarbeitsfirma kann Dich nicht wegen der Schwangerschaft kündigen. Sollte der Betrieb Dir evtl. einen Aufhebungsvertrag anbieten, lehn diesen ab. Das wird nur gemacht weil man Dir regulär nicht kündigen kann.

Im übrigen: Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für die Zukunft.

Ich glaube nicht, dass die dich einfach rausschmeissen können, aber es kommt etwas auf etwaige Verträge an. Grundsätzlich gilt aber der Kündigungsschutz.

Mixera 
Beitragsersteller
 10.04.2015, 17:23

auch leiharbeiter?

DerHans  11.04.2015, 10:21
@Mixera

Leiharbeiter sind mit allen Rechten und Pflichten Angestellte der Zeitarbeitsfirma.

Wenn du in der Ausleihfirma nicht mehr beschäftigt werden kannst, muss die Leihfirma dir eine andere Stelle zuweisen. Kann sie das nicht, muss sie dich trotzdem bezahlen.