Schwanger, Arbeitgeber Kath.Kirche, geschiedenen Mann heiraten
Hallo zusammen, ich bin als Erzieherin in ner kath.Kita beschäftigt und darf demnach weder mit meinem Freund zusammenleben, noch dürfen wir heiraten, weil er schon geschieden und schonmal kirchlich verheiratet war. Jetzt bin ich bin schwanger :o) - uneheliche Kinder darf ich ja 5 von 4 Männern haben ;)... Natürlich würden wir gerne - gerade in dieser aufregenden Zeit - auch offiziell zusammenlebenb und hätten auch gerne, daß das Kind in "geordneten Verhältnissen" aufwächst, also nicht unehelich, aber wir können ja eigentlich nicht heiraten, ohne, daß mir fristlos gekündigt wird. In der Schwangerschaft bin ich ja unkündbar, glaub ich!? Meine Frage: Könnten wir jetzt einfach, während der Schwangerschaft heiraten, ohne, daß ich meinen Job verliere? Aber spätestens nach der Elternzeit wäre ich dann weg vom Fenster, oder? :o( Es ist ziemlich kompliziert ausgedrückt, ich hoffe, man versteht´s und jemand weiß eine Antwort :o) Danke schonmal.
8 Antworten
"Fristlos" kann auch die kath. Kirche (Tendenzbetrieb) dir nicht kündigen. Während der Schwangerschaft schon gar nicht. Nutze deine Zeit des Kündigungsschutzes und der Elternzeit, dir eine neue Kita zu suchen. Da werden ja jetzt überall händeringend Fachkräfte gesucht.
War dein Partner in erster Ehe auch kirchlich verheiratet? Das Problem wäre nämlich nicht, dass er schonmal geschieden wurde, sondern dass ihr dann nicht kirchlich heiraten könntet.
Fakt ist aber, dass du keinesfalls während der Schwangerschaft kündbar bist.
Das Mutterschutzgesetz kann auch der katholische Träger mit seinen Sonderrechten als Tendenzbetrieb nicht aushebeln. Wenn ein vertragliches Sonderkündigungsrecht bei "wilder Ehe" (wozu auch zählt, wenn man den Partner nur standesamtlich heiratet) besteht, wärst du nach der Schutzfrist allerdings kündbar.
katholisch jedenfalls nicht
Es gibt bei den Katholiken einfach keine Scheidung. Kirchenrechtlich gesehen ist er immer noch verheiratet und kann deshalb nicht nochmal heiraten.
Das Mutterschaftsgesetz mit seinem Kündigungsschutz zählt auch für Dich und Deinen AG.
Ich kenn jedenfalls keine gegensätzlichen Bestimmungen. Aber wenn eine Heirat eine fristlose Kündigung für Deinen AG möglich macht, dann besteht diese Möglichkeit auch während einer Schwangerschaft.
Ich würde Dir raten, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Für den Arbeitgeber Katholische Kirche gelten vielfach andere Bestimmungen im Arbeitsrecht.
Du merkst, ich bin sogar mit meiner Behauptung über Deinen Kündigungsschutz etwas wackelig. Sorry.
Ist ja auch ein heikles Thema... Bin aber nicht im Rechtschutz und müsste daher ein Beratungsgespräch beim Fachanwalt bezahlen, oder?
Ja das siehst Du richtig. Aber der RA haftet im Gegensatz zu mir für seine Auskünfte ;-)
Ansonsten heiratest Du und wartest dann auf die Post von Deiner Arbeit. Würde eine Kü kommen gehst Du dann vermutlich auch zum Anwalt und lässt ihn die Kündigung prüfen.
Viel Glück
Da Verfahren vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz ohne Rechtsanwalt abgewickelt werden können, zahlt auch eine Rechtsschutzversicherung im Regelfall nichts. Du kannst aber ohne weiteres noch in die Gewerkschaft eintreten, und hättest dann einen Rechtsbeistand.
Da könnt ich mich aber streiten!
Wenn ich in der 1. Instanz einen RA beauftrage wird die Versicherung das auch übernehmen. Die wollen eher nix in der 2. Instanz zahlen und lehnen die Weiterführung ab.
Ist schon ätzend... Wir werden erstmal alles so lassen wie es ist. Dann sind wir auf der sicheren Seite... Und was nach der Elternzeit ist, sehen wir dann. Entweder find ich in der Zwischenzeit nen neuen Job - dann hat sich das Problem gelöst - oder eben nicht... Steh ja noch ganz am Anfang der SS und daher haben wir noch viiiiel Zeit :) Danke..
Ich würde mich an deiner stelle nach der schwangerschaft, wenn du weiter arbeiten willst in einer anderen kita bewerben
Ja, danke, ich glaube, darauf wird´s hinauslaufen... Aber da ich jetzt einen unbefristeten Vollzeitvertrag habe, und dort eigentlich auch gern arbeite wäre das echt schade.
vill kannst du ja mit deinem chef reden ob man da iwie etwas machen kann? kannst ihm ja sagen das du gerne in dieser kita arbeitest ;) * daumen drück *
Das kannst du vergessen. Die haben ganz genaue Voraussetzungen bei der Einstellung.
dich hab ich nicht angesprochen
:o) Danke, ja, ich werd´s versuchen, aber ich denke auch, daß das aussichtslos ist... Und da wundert sich die Kirche, warum immer mehr austreten... Mein Freund und ich würden sogar konvertieren und dann könnten wir sogar nochmal kirchlich - ganz in weiß :) - heiraten... Und die Evalgelisten sind eh viel lockerer... Evangelische Kitas gibt´s ja auch und alternativ ja auch Elterninitiative... Vielen Dank für Deine Antwort und noch eine schönes WE :)
dir auch ^o^
...weil er schon geschieden und schonmal kirchlich verheiratet war.
Dann suche doch mal einen Pfarrer auf --- vielleicht einen aus einem anderen Ort --- und lass mal wenigstens vorläöufig prüfen, ob evtl. die erste Ehe überhaupt gültig war (auch wenn sie kirchlich geschlossen wurde). Meine ersten Fragen wären schon mal: Welcher Konfession gehört er an? Und welche Konfession hatte seine erste Frau zum Zeitpunkt der Eheschließung? Gab es vorher weitere Eheschließungen (auch nicht kirchliche) bei einem der Partner? Das nur mals so als erstes. Dann kann man weiter sehen.
Eine Annulierung in Betracht zu ziehen, ist heutzutage nichts Ungewöhnliches mehr. Manche Paare lassen sich zwar kirchlich trauen, aber einer der beiden Partner macht das nur dem anderen zuliebe, glaubt aber grundsätzlich nicht an die Unauflöskichkeit der Ehe. Im Prinzip wird der zuständige Pfarrer beim Ausfüllen des Eheprotokolls "angelogen": Man sagt zu einer der Fragen "Ja", obwohl man in Wirklichkeit "Nein" meint. Aber wenn man mit Nein antworten würde, wäre es ja vorbei mit der schönen kirchlichen Zeremonie. Also sagen manche trotzdem Ja. Das wäre nur ein Ansatzpunkt. Vielleicht gibt es noch anderen oder gar formale Gründe. So etwas kommt auch immer wieder vor.
Ein Gespräch mit einem Pfarrer oder Diakon bringt zunächst ein wenig mehr Klarheit.
darf man wenn man einmal kirchlich geheiratet hat nicht noch einmal kirchlich heiraten nach einer scheidung?