1 Ehe standesamtlich geschieden darf man kirchlich heiraten?

8 Antworten

Eine katholische sakramentale Ehe ist erst dann gültig, wenn sie kirchlich geschlossen wurde. Das Standesamt zählt nicht. Wenn ihr also beide katholisch seid, würde eine frühere nur standesamtliche Eheschließung kein Hindernis für eine katholische Zweitehe sein. Grund: Die erste standesamtliche Ehe war vor Gott und Kirche ungültig. Ihr dürftet also kirchlich heiraten.

Euer Pfarrer hat es richtig vermittelt: Bei ev. Christen ist schon eine standesamtliche Trauung gültig, weil bei ihnen die Ehe kein unauflösliches Sakrament ist. Die kirchliche Trauung ist freiwillig, nicht gefordert. Die kath. Kirche erkennt bei Andersgläubigen deren Reglung als sog. "Naturehe" an, die zu achten ist. Deshalb wird es zum Problem, wenn ein Katholik einen ev. Christen kirchlich heiraten möchte, der schon einmal standesamtlich verheiratet war. Für die kath. Kirche ist der ev. Christ dann nämlich bereits in einer Naturehe gültig verheiratet und sozusagen aus kath. Sicht daran gebunden. Aber dieser Fall ist ja nicht bei euch gegeben.

Der Antrag musste von euch ausgefüllt werden, weil eure Angaben erst überprüft werden müssen, deshalb wahrscheinlich die Wartezeit. Es dürfte aber problemlos klappen. Alles Gute!

Nadelwald75  27.01.2014, 11:06

DH:)

hochzeit28 
Beitragsersteller
 26.01.2014, 19:03

Dankeschön! !!

Hallo :)

also wenn ich beide vorher noch nie kirchlich geheiratet habt ist das glaube ich was anderes! Ganz klar ist es natürlich, wenn einer von euch schon mal kirchlich geheiratet hat und noch mal kirchlich heiraten möchte, das geht dann nicht, weil du ja dann in deiner ersten Ehe schon den ewigen Bund vor Gott geschlossen hast. Eine Ausnahme gibt es, wenn die erste Ehe anuliert worden ist, dann kannst du noch mal noch kirchlich heiraten.. Ich würde an deiner Stelle mich einfach mal an den Pfarrer wenden und ihm deine Sachlage schildern. Der weiss das am allerbesten! :)

Viel Glück :)

Liebe Grüße

hochzeit28 
Beitragsersteller
 26.01.2014, 16:35

Dankeschön!!

nein. Das geht nur wenn die erste Ehe annuliert wurde.

Raubkatze45  26.01.2014, 17:58

Die erste Ehe muss nicht annulliert werden, weil sie standesamtlich geschlossen aus kath. Sicht ohnehin ungültig ist.

Ja.

Einzige Ausnahme:

Wenn einer von euch beiden vor seiner Taufe (= gültige Taufe als Erwachsener) mit einem anderen Nichtkatholiken (egal, ob und welche Religion oder Konfession) verheiratet war und von diesem (zivilrechtlich) geschieden wurde, dann muss über den zuständigen katholischen Pfarrer ein Antrag an den Bischof bzw. Generalvikar gestellt werden auf Auflösung der ersten Ehe nach dem paulinischischen Privileg. Wenn ihr beide bereits als kleine Kinder getauft wurdet, fällt dieser mögliche Hinderungsgrund weg und ihr könnt (katholisch) kirchlich heiraten. Die standesamtliche Trauung ist nur für die zivilrechtlichen Regelungen im Rahmen der kirchlichen Trauung, aber seit 2009 für die kirchliche Trauung selbst nicht mehr zwingend notwendig. Für die Gültigkeit einer kirchlichen Eheschließung ist eine standesamtliche Trauung ohne Bedeutung.

nein leider nicht ausser erste Ehe wird kirchlich annuliert

newcomer  26.01.2014, 12:52

Hintergrundinfo: Das Sakrament der Ehe beginnt mit dem Ja Wort beim Standesamt und ist in dem Moment auch automatisch kirchlich gültig. Das gleiche Problem habe ich auch und Pfarrer gefragt. Deine erste Ehe müsste ein Kirchengericht für ungültig erklären, da aber ein Kind da ist wird das etwas schwer. Falls einer der Ehepartner aus der Ehe ausbricht ( fremdgeht ) wäre das schon fast ein Grund für Annulierung. Es gibt aber noch triftigere Gründe

hochzeit28 
Beitragsersteller
 26.01.2014, 12:55
@newcomer

Hab gedacht das Ja Wort vor Gott zählt als Sakrament und nicht das vorm Standesbeamten...

newcomer  26.01.2014, 12:58
@hochzeit28

das hatte ich vorher auch gedacht

hochzeit28 
Beitragsersteller
 26.01.2014, 13:01
@newcomer

Unser Pastor meint wenn ein ev und ein rk standesamtlich heiratet zählt es als Sakrament....wenn aber zwei rk standesamtlich heiraten zählt es nicht als Sakrament

hochzeit28 
Beitragsersteller
 26.01.2014, 13:05
@hochzeit28

Haben einen Antrag gestellt bekomm in zwei drei Wochen bescheid...

newcomer  26.01.2014, 13:06
@hochzeit28

euer Pastor mag vom ev Kirchenrecht bescheid wissen, vom kath anscheinend nicht 100% ig

Raubkatze45  26.01.2014, 17:37
@newcomer

der Pastor hat das kath. Kirchenrecht korrekt zitiert und deine links sagen nichts anderes aus.

Für einen kath. Christen ist die Ehe nur kirchlich geschlossen gültig, für einen ev. Christen reicht das Standesamt, weil bei ev. Christen die Ehe kein Sakrament ist. Die standesamtliche Trauung von Katholiken wird also nicht anerkannt als gültige Ehe, die standesamtliche Trauung von Protestanten dagegen schon, wie auch andere "Naturehen". Wenn nun jemand bereits als Protestant standesamtlich verheiratet war und in zweiter Ehe eine Katholiken/in kirchlich heiraten möchte, geht das aus Sicht der kath. Kirche nicht. Die 1. standesamtliche Ehe des Protestanten gilt dann nämlich als gültig geschlossene Naturehe, die auch für Andersgläubige von der kath. Kirche anerkannt wird.

wolfruprecht  27.01.2014, 12:55
@hochzeit28

Zum besseren Verständnis:

Unser Pastor meint wenn ein ev und ein rk standesamtlich heiratet zählt es als Sakrament

Nur wenn der katholische Partner vor der standesamtlichen Eheschließung einen Dispens (=Erlaubnis) vom Bischof eingeholt hat, ansonsten ist diese Eheschließung wegen Formfehler ungültig und damit kein Sakrament. Das liegt daran, dass der katholische Partner unter das katholische Kirchenrecht fällt. Dort ist das ausdrücklich für die Gültigkeit vorgeschrieben.

wenn aber zwei rk standesamtlich heiraten zählt es nicht als Sakrament

Das liegt daran, dass beide katholischen Partner dem kath. Kirchenrecht unterstellt sind. Sie spenden sich zwar das Sakrament gegenseitig, aber der Ehekonsens (= Eheversprechen) muss von einem autorisierten Priester oder Diakon entgegengenommen werden. Da das der Standesbeamte nicht ist, ist auch eine Eheschließung zweier Katholiken vor dem Standesamt keine kirchliche und damit keine sakramentale Eheschließung. Außerdem gibt es noch eine Reihe weiterer Bedingungen zur kirchlichen Eheschließung, die vom Priester oder Diakon im Eheschließungsprotokoll festgehalten werden. Auch das kann der Standesbeamte nicht machen. Dazu kommt: Für eine kirchliche Trauung ist die Pfarrkirche der reguläre Ort der Trauung, das Standesamt nicht.