Beschäftigungsverbot Schwangerschaft fehlgeburt?

3 Antworten

Eine Fehlgeburt löst keine mutterschutzrechtlichen Folgen, insbesondere keine Schutzfrist aus.

Allerdings ist die Frau auch bei einer Fehlgeburt nicht schutzlos: War eine Fehlgeburt mit seelischen und körperlichen Belastungen verbunden und ist die Frau deshalb arbeitsunfähig krankgeschrieben, so gelten auch bei einer Fehlgeburt die Regelungen über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Alles Gute für dich und deine Freundin!

Die Fehlgeburt, also der Tag der Ausschabung o.ä., gilt als ,,Geburtstermin. Danach wird die Frau wegen evtl Folgen noch krankgeschrieben. Zumindest machen das die ,,ordentlichen,, Ärzte. Danach muss sie wieder arbeiten. Wenn sie dann nicht kommt, gilt das als unentschuldigt und als Kündigungsgrund. Aber sie kann sich auch noch weiter krankschreiben lassen. Hat ja schließlich auch psychische Folgen.

Hat sie denn für die Zeit nach der Fehlgeburt ein Attest oder fehlt sie seitdem unentschuldigt

dustin556 
Beitragsersteller
 18.10.2018, 21:10

Seitdem Un entschuldigt ihr cheff Weiss noch nichts von der fehlgeburt weswegen ich nicht genau Weiss wie da die Rechtslage ist

Lysandra13  18.10.2018, 22:50
@dustin556

Dann fehlt sie unentschuldigt und kann somit gekündigt werden. Warum hat sie sich denn nicht aufgrund Psyche krank schreiben lassen