Beschäftigungsverbot Schwangerschaft fehlgeburt?
Hallo
Eine gute freundin von mir ist schwanger gewesen und hat ein beschäftigungsverbot Verbot vom Arbeitgeber erhalten 1 monat später hat sie das kind leider verloren doch hat ihrem Arbeitgeber nichts gesagt weil sie angst hatte fertig gemacht zu werden da die Umstände in der Praxis naja fast schon unzumutbar sind menschlich gesehen und die Kollegen so wie der cheff eher gespottet hätten und die Situation so schon alles andere als leicht gewesen ist jetzt wo sie psychisch wieder recht stabil ist würde sie das Problem gerne angehen aber hat Angst das ihr eine haft Strafe oder sonstiges droht hat jemand erfahrung oder einen Ratschlag
Mfg
3 Antworten
Eine Fehlgeburt löst keine mutterschutzrechtlichen Folgen, insbesondere keine Schutzfrist aus.
Allerdings ist die Frau auch bei einer Fehlgeburt nicht schutzlos: War eine Fehlgeburt mit seelischen und körperlichen Belastungen verbunden und ist die Frau deshalb arbeitsunfähig krankgeschrieben, so gelten auch bei einer Fehlgeburt die Regelungen über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Alles Gute für dich und deine Freundin!
Die Fehlgeburt, also der Tag der Ausschabung o.ä., gilt als ,,Geburtstermin. Danach wird die Frau wegen evtl Folgen noch krankgeschrieben. Zumindest machen das die ,,ordentlichen,, Ärzte. Danach muss sie wieder arbeiten. Wenn sie dann nicht kommt, gilt das als unentschuldigt und als Kündigungsgrund. Aber sie kann sich auch noch weiter krankschreiben lassen. Hat ja schließlich auch psychische Folgen.
Hat sie denn für die Zeit nach der Fehlgeburt ein Attest oder fehlt sie seitdem unentschuldigt
Dann fehlt sie unentschuldigt und kann somit gekündigt werden. Warum hat sie sich denn nicht aufgrund Psyche krank schreiben lassen
Seitdem Un entschuldigt ihr cheff Weiss noch nichts von der fehlgeburt weswegen ich nicht genau Weiss wie da die Rechtslage ist