SchulVerweis? Was nun?
Hallo, heute wurde ich von unserem Rektor aus der Schule Verwiesen. Vorfall: Ich habe die erste und zweite Schulstunde verschlafen gehabt und war kurz VOR der Großen 20minütigen Pause noch in unserem Klassenraum um auf meine Mitschüler zu warten. Als ich in die Klasse eintraf war auf einem der Schultische ein Brandfleck der noch recht neu aussah (der raum roch auch nach "verbrantem") ich setze mich also hin und wartete bis die Pause anfing. 3min VOR Pausenbeginn trat eine Lehrerinn in unseren Klassenraum ein und fragte warum es hier so nach "brandt" riecht und ich sagte dass hier wohl jemand versucht hat die Tische zu beschädigen, und ging. Paar minuten später kam der Rektor und meinte dass er mich hiermit mit sofortiger Wirkung von der Schule verweisen würde und eine Anzeige wegen Brandstiftung erstatten werden würde. Ich bestritt den Vorwurf und meinte dass ich das nicht gewesen bin was er mir nicht glaubte. So was soll ich nun tun? Wenn ich das gegenteil nicht beweisen kann fliege ich von der Schule und bekomme auch noch eine Anzeige wegen Brandstiftung :( Kann man überhaupt wegen sowas "kleinem" eine Anzeige wegen BRANDSTIFTUNG kommen, denn es ist doch im Prinzip Sachbeschädigung. PS: Der Rektor meinte auch noch dass ich den Tisch bezahlen müsste.
8 Antworten
Ich glaube nicht, dass es so einfach ist, einen Schüler von der Schule zu werfen, wenn er nicht schon entsprechend viel vorher ausgefressen hat. Wende dich umgehend ans Schulamt (bzw. Eltern) und schildere den Fall. Suche Zeugen, die bezeugen, dass du NICHT am Brand beteiligt warst. Geh zum Vertrauenslehrer oder den Schulpsychologen - ja, und letztlich, suche noch mal das Gespräch mit dem Direktor und lass dich von einem der beiden begleiten. Schalte auf jeden Fall deine Eltern ein. Das Donnerwetter, das du von ihnen vermutlich bekommst ist sicher nicht so heftig, wie ein Schulrausschmiss.
Also, wenn ich den Tisch angefackelt hätte, wäre ich nicht seelenruhig auf meinen Platz gegangen und hätte mich hingesetzt. Ich hätte das Weite gesucht. So wie jeder andere auch. Wieso warst du denn an deinem Platz und hast da gesessen und gewartet?
Weil du es nicht warst. Die sollen das mal von diesem Standpunkt aus sehen. Welcher Täter bleibt an dem Tatort und wartet auf seine Festnahme? Das wäre doch verrückt.
Ich unterstelle mal, dass Du hier die Wahrheit gesagt hast!! Deine Eltern sollen sofort einen Widerspruch gegen den Schulverweis einlegen (Einschreiben mit Rückschein an den Schulleiter), Kopie an das Schulamt. Für das Zuspätkommen ist ein Schulverweis unzulässig. Für den Brandschaden (Fremdgefährdung) wäre zwar ein Schulverweis zulässig, da die Ursache und die Verantwortlichkeit aber noch ungeklärt ist, ist auch hier ein Schulverweis m.E. nicht begründet. Da die Schulleitung offensichtlich eine feste Meinung zu der Sache hat, brauchst Du Hilfe von außen: Geh mit einem Elternteil zur Polizei und bitte um Ermittlung/Unterstützung. Durch Befragung aller Mitschüler und sonstige Ermittlungen müßte sich die Sache doch klären lassen.
Davon mal abgesehen, dass Deine Story wirklich nicht gerade glaubwürdig klingt, ist es aber so, dass die Schule Dir beweisen muß, dasss Du gezündelt hast. Im Zweifel für den Angeklagten. Hast Du vielleicht vorher schon einiges ausgefressen, dass man Dir nicht glaubt? Bist Du ständig renitent? Wenn nicht, geh gleich zum Anwalt. Mit dem Lehrerpack kann man nicht vernünftig reden. Die hören nie zu, wollen nur, dass man ihnen zuhört, ihnen recht gibt, sich geständig und einsichtig zeigt, auch wenn sie selbst meist von nichts einen blassen Schimmer haben. Doch wie gesagt, Du solltest eine reine Weste haben und das "Liebe Kind" heucheln,auch wenn Du es nicht immer bist. Die machen aus jeder Fliege einen Elefanten.Wenn unsere Lehrer in Deutschland nicht solche A:::: wären, hätte es auch keine Schulamokläufe gegeben. Davon bin ich überzeugt.Lehrer machen einem das Leben schwer auch wenn man mit Schule eigentlich gar nichts mehr zu tun hat, wenigstens in Schwaben.
Wende dich an die SchülerInnenvertretung. Die stehen dir mit Rat und Tat zur Seite. Wenn du es nicht warst, kannst du nicht verwiesen werden. Wenn der richtige Täter Eier in der Hose hat, dann wird er es schon richtigstellen. Ich denke, dass die Anzeige im Sande verlaufen wird, da es außer Indizien keine objektiven Beweise gegen dich gibt. Dann gilt der Rechtssatz "in dubio pro reo": Im Zweifel für den Angeklagten.