Schulrecht bei Entlassung?

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Wenn das eine öffentliche Schule ist, ist das eine Behörde im Sinne des VwVfG. Diese ist zur Verhältnismässigkeit verpflichtet, ein Ausschluss wegen vier Tagen unentschuldigter Abwesenheit ist hierbei keineswegs verhältnismässig. Du müsstest den Ausschluss schriftlich gekriegt haben, dort müsste drauf stehen, innert welcher Frist du wo Einspruch erheben kannst.

Üblicherweise beträgt die Frist 30 Tage, wenn keine Rechtsmittelbelehrung dabeisteht ist die Verfügung (die auch durch das VwVfG) geregelt wird, nicht ordentlich eröffnet und der Fristablauf beginnt nicht.

Wenn es eine Privatschule ist, müsst ihr den Vertrag konsultieren. Steht da nichts Konkretes bezüglich der Ausschlussrechte, so habt ihr auch hier gute Chancen, dass die Auflösung des Vertrages hier nicht hinreichend begründet werden kann.

Uchucuta 
Beitragsersteller
 06.06.2018, 16:47

Die schule ist eine öffentliche Schule. Und die Entlassung wäre an sich nicht komplett unbegründet da ich Anfang letzten Schuljahres Schonmal einen Ausschluss wegen etwas anderen hatte aber dadurch das meine Eltern nicht anrufen konnten und bereit waren mich nachträglich zu entschuldigen weiß ich nicht ob der disziplinarauschuss angemessen ist. Außerdem wurde der zweite Termin ja ohne das wissen meiner Eltern mir abgehalten.

TechnologKing72  06.06.2018, 17:15
@Uchucuta

Das Vorgehen ist auf jeden Fall nicht rechtens. Ob der Ausschluss selbst rechtens ist, muss nötigenfalls ein Gericht entscheiden, doch selbst, wenn du eine Verwarnung hattest, reichen vier Tage weiteres Fehlen nicht einfach aus.

Du hast unentschuldigt gefehlt. Normalerweise reicht man die Entschuldigung ein, wenn man wieder in der Schule ist. Da deine Eltern vermutlich nicht 24 Stunden pro Tag abwesend waren, wären sie durchaus in der Lage gewesen, dir die Entschuldigung zu schreiben.

Dann bist du am Tag des Disziplinarausschusses erkrankt. Hat dein Vater dich krank gemeldet oder hat er eine Entschuldigung für den Zeitraum geschrieben. Das Krankmelden ist nämlich keine Entschuldigung.

Und als du nach der Erkrankung wieder zur Schule gegangen bist, hast du dich nicht mal erkundigt bzw. bei der Schulleitung vorgesprochen? Warum das nicht?

Sollte es sich bei der Entlassung um einen Verwaltungsakt handeln, dann könntest du versuchen dagegen Widerspruch einzulegen. Die Widerspruchsfrist und die Stelle an der er einzulegen ist, ergäbe sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung.

Uchucuta 
Beitragsersteller
 06.06.2018, 17:45

Mein Vater hat mich Einen Tag vor dem disziplinarauschuss krankgemeldet und dabei gesagt das es auch mehrere Tage werden können. Eine Entschuldigung wurde abgelehnt da meine Lehrerin gemeint hat das die krankmeldung nur für einen Tag galt und ich deswegen sowieso unentschuldigt gefehlt habe aber ich hätte sie nach den Ferien ohne probleme nachreichen können . Aber halt nach den ferien da ich meinen Vater meistens nur an Wochenenden sehe. Als ich wieder in der schule War bin ich nicht direkt zum Rektor gegangen da ich dachte das dies nicht nötig wäre weil ich schriftlich wie es immer der Fall war oder zumindest persönlich von meiner lehrerin über einen ausweichtermin informiert werden würde. Hat sich nur im Nachhinein als falsch herausgestellt da mich niemand über den 2ten Termin informiert hat. Ich bin erst nachdem der Brief meiner Entlassung angekommen ist zum Rektor gegangen aber er hat mir nur meine Entlassung bestätigt

Das hat sich die shcuel zu einfahc gemacht sie kann nicht ohne deine elter und dich einfach ein dizipiplinverfahren Durchziehen den wen du krank bis kanst du nicht bestraft werden!

2 Ab 18 brauchst du keine Entschuldiegung deiner Eltern vorlegen deine reicht dan auch aus!

3 Klagen kann sich sogar lohnen den wen das so gelaufen ist und es nur um fehlzeiten ging dan kanst du auch so argumentierends du zb deine Ausbildung nicht antreten kanst womit du geld verlierst udn das nicht nur weil du später die ausbildung wo anders machen must sonderna uch das du dan nach der ausbildung bis zu einem jahr später immer wieder geld verleieren wirst und das ohne das die schuel wirklcih einen triftiegen grund hate dich nicht an die Prüfung teilnehmen zu lassen (='?)

Versuche es doch auch mal über die schulbehörde!

Oder mit einem Anwalt!

Hallo.

Wenn das eine staatl. Schule ist , wirst du es sehr schwer haben das zu ändern.

Wenn jetzt Sommerferien bei euch sind wird sich nur der Hausmeister die Briefe aus dem Kasten holen bzw wenn er auch Urlaub hat ein anderer.

Wenn dann an den Schulträger nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz.

Viel Glück.