Schulpflicht wenn Kind in Deutschland nur Zweitwohnsitz hat?
Hallo an alle,ich habe eine Frage zur deutschen Schulpflicht, wenn das Kind in Deutschland nur einen Zweitwohnsitz hat und aber ansonsten im Ausland lebt und zur Schule geht?
Eine Spanierin lebt nun in Deutschland und wird hier auch bald arbeiten gehen. Ihr 6jähriges Kind soll in den Ferien hier leben, befindet sich ansonsten vorerst beim Vater (geschieden) in Spanien und soll dort auch im September eingeschult werden.
Damit man den Wohnsitz hier nicht immer wieder an- und abmelden muss, möchte ich fragen, ob man diesen einfach beibehalten kann?
Die wichtige Frage ist aber, wie das dann mit der deutschen Schulpflicht aussieht? Kann man sich in dem Fall befreien lassen kann?
Viele GrüßeMarkus
3 Antworten
Zweitwohnsitz in Deutschland bedeutet: an zwei verschiedenen Orten (kann auch am gleichen Ort in zwei verschiedenen Straßen heißen) eine Wohnung bzw. ein Haus haben.
Aber nicht: einen Wohnsitz in Deutschland und einen in Spanien.
Zum Glück unterliegt in dem Fall das Kind nicht der deutschen Schulbesuchspflicht.
Danke fürs Sternchen :)
einen deutschen zweitwohnsitz gibt es nicht...
Ein Kind, welches sich nur besuchsweise bei der Mutter aufhält, muss überhaupt nicht angemeldet werden.
Und einen "Zweitwohnsitz" in dem Sinne könnte es in Deutschland sowieso nicht geben.