Schule informiert Eltern trotz Volljährigkeit! Was sind meine Möglichkeiten?

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Erst einmal Respekt für den Mumm, mit 18 auszuziehen.

Deinen Wunsch, dem Koordinator eins reinzuwürgen kann ich nachvollziehen, aber leider dürfte das nur sehr schwer möglich sein. Zum einen ist es wahrscheinlich nicht unbedingt dessen Schuld, denn deine Forderung, sich in schulischen Fragen nicht an deine Eltern zu wenden, ist höchstens irgendwo im Sekretariat vermerkt.

Also eher ein Fall von "verbockt" seitens des Koordinators, oder ein simples Mißverständnis, und weniger ein Fall von bösem Willen.

Natürlich kannst du dich beim Rektor beschweren - und solltest das auch tun. Schriftlich, in höflichem Stil, wo du die Lage und deine Situation grob umreißt.

Das wird zwar kein Reinwürgen (vielleicht auch besser so, denn das würde deinen Stand in der Schule unnötig verschlechtern; wir wissen ja alle, wie sehr die Noten abhängig sind von Sympathie), aber es sollte verhindern, daß sich das wiederholt. Darüberhinaus ist nicht viel zu machen.

Was völlig anderes: auch wenn du arbeitest, steht dir Unterhalt seitens deiner Eltern zu (und wenn sie sich das nicht leisten können, Schüler-Bafög). Daß du keinen Kontakt mit denen haben kannst, ist deine Sache und hat sicher gute Gründe. Dennoch sind deine Eltern für dich verantwortlich - und wenn sie nicht in der Lage sind, dir ein ordentliches Zuhause zu bieten, bis du mit der Schule fertig sind, so müssen sie dich wenigstens finanziell unterstützen.

Lasse dich in der Hinsicht mal beraten - das steht dir zu, moralisch wie auch juristisch.

§ 120 SchulG NRW:

(8) Die Schule kann Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler über wichtige schulische Angelegenheiten wie

  1. die Nichtversetzung,

  2. die Nichtzulassung oder das Nichtbestehen einer Abschlussprüfung,

  3. den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht über eine Woche hinaus,

  4. die Entlassung von der Schule oder deren Androhung und

  5. die Verweisung von allen öffentlichen Schulen oder deren Androhung

und über sonstige schwerwiegende Sachverhalte informieren, die das Schulverhältnis wesentlich beeinträchtigen. Die Schülerinnen und Schüler sind von den beabsichtigten Auskünften vorab in Kenntnis zu setzen.

1995heyho 
Beitragsersteller
 29.07.2013, 22:38

Eine harmlose Einladung zur Vorbesprechung der LK Fahrt fällt doch aber nicht in dieses Schema, oder?? Und ich wurde auch nicht in Kenntnis gesetzt, habe das ganze ja erst Monate später durch meinen Bruder erfahren!

Ich würde mich erstmal an den Dirtektor der Schule wenden .... ansonsten an das Schulamt oder direkt an das Kultusministerium

abe ich vermute mal auch der Direktor wird schon reagiren ...

Wie es in NRW ist, weiß ich nicht, aber in einigen Bundesländern ist eingeführt worden, auch die Eltern von Volljährigen zu benachritigen. Anlass der Entscheidung war der Amoklauf in Erfurt, von dem man annahm, er hätte vielleicht verhindert werden können, wenn die Eltern über das "Schulversagen" des Schützen Bescheid gewusst hätten. Sag auf jeden Fall noch einmal Bescheid, denn es könnte ja sein, dass deine Eltern benachrichtigt werden, du aber nicht (der Brief ist ja schon an die Eltern gegangen). Wenn die dir dann nicht Bescheid sagen, kannst du Termine verpassen oder Stellungnahmen gar nicht abgeben.

Ok, also bei uns war das auch immer so das wenn man mit 18 nicht mehr wollte das die Eltern in schulischen dingen informiert werden sollen sollte man einen zettel dazu abgeben. hast du das denen schriftlich mitgeteilt oder mündlich?

1995heyho 
Beitragsersteller
 29.07.2013, 22:39

Habe den Zettel auch bekommen und das dort schriftlich mitgeteilt!