Darf Lehrer bescheidsagen auch wenn man 18 ist?
Ich bin heute meinem Bio-LK ferngeblieben. Mein Lehrer hat daraufhin sofort meine Eltern benachrichtigt. Aber eigentlich darf er das doch nicht mehr, da ich volljährig bin, oder? Also ich hab mal gehört, dass es verboten ist wenn ein/e Schüler/Schülerin 18 ist, dass den Eltern dann Auskunft gegeben werden darf Ein Arzt darf dann ja auch nichts mehr weitersagen.....oder gilt für die Schule was anderes?? Kann man den Lehrer dafür in Rechenschaft ziehen und sich z.B. bei der Schulleitung beschweren?
Ich möchte nur eine Informationen über die rechtliche Grundlage, keine sonstigen Ratschläge, auch wenn diese gut gemeint sein sollten.
14 Antworten
Rechtlich kann ich es dir jetzt nicht genau sagen, ich kenne mich nur einigermaßen im StGB aus. Aber es stimmt was du gehört hast. Lehrer etc. dürfen, wenn du 18Jahre alt geworden bist, deinen Eltern keine Informationen geben, mit denen du nicht einverstanden bist oder es ihnen gesagt hast das sie es deinen Eltern sagen dürfen. Bei meiner vorherigen Ausbildung wollten die Lehrer noch nicht mal mit meiner Mutter reden wenn ich dabei war, weil sie es eigentlich überhaupt nicht dürften, ihrer Aussage nach, weil ich ja schon volljährig bin! Also kannst du dich bei der Schulleitung beschweren und bei bedarf an das Zuständige Amt der Schule gehen, wenn das auch nichts genützt hatte. Es zähl einfach unter Datenschutz, Schweigepflicht etc. und sie dürfen nicht einfach Informationen an andere Menschen rausgeben! Gruß
Natürlich darf der Lehrer dies nicht und es ist im tatsächlich untersagt deine Eltern zu informieren.
Das war ein Verstoß gegen deine Persönlichkeitsrechte und gegen den Datenschutz.
Weise den Lehrer darauf hin, dass er dies nicht darf und Du es ihm noch mal ausdrücklich untersagst und rechtliche Schritte einleiten wirst, wenn er noch mal dagegen verstößt.
Dies kannst Du alleine machen, angefangen beim Rektor bis hin zum zuständigen Schulamt, oder über einen Rechtsanwalt (aber das kostet).
Abgesehen davon musst Du deinem Lehrer natürlich dann selber belegen wo Du warst, da unentschuldigte Fehlzeiten immer mit einer mündlichen 6 bewerten darf (wenn eine schriftliche Leistung an dem Tag zu erbringen war, auch zusätzliche eine schriftliche 6).
Grundsätzlich okay, nur eine kleine Richtigstellung: Der Datenschutz (Jur. "Recht auf informationelle Selbstbestimmung") gehört laut BVerfG zu den Persönlichkeitsrechten.
Ich wüsste nicht, dass es einem Lehrer gesetzlich grundsätzlich verboten wäre. Allerdings kannst Du als Volljähriger dem Lehrer verbindlich untersagen, Deine Eltern zukünftig zu benachrichtigen. Ein weiterer Verstoß gegen dieses Verbot wäre ein unzulässiger Eingriff in Deine allgemeinen Persönlichkeitsrechte und dagegen könntest Du juristisch vorgehen.
Ich hab von einem ähnlichen Fall gehört, welcher dann auch schließlich vor Gericht ging. Dort wurde darüber gestritten, ob die Eltern eines 18-jährigen Schülers ein Formular der Schule unterschreiben müssen, in dem allgemeine Informationen über die Schüler stand. Da der Schüler zwar volljährig war, aber noch bei seinen Eltern wohnte, die ihm den Unterhalt bezahlten, wurde die Klage zurückgewiesen. Begründet wurde das mit dem elterlichen Sorgerecht (soweit ich das noch in Erinnerung habe).
Rechtlich sieht es da mau aus, aber mit der Schulleitung (oder besser noch dem betreffendem Lehrer) reden kann man aber allemal.
Nein, das ist nicht "verboten", es sei denn, du hast gegenüber der Schulleitung schriftlich erklärt, dass du nicht möchtest, dass deine Eltern informiert werden. Solange der Schulleitung solch ein Schreiben von dir nicht vorliegt, dürfen Schule, Direktor, Lehrer deinen Eltern weiterhin Auskunft geben.
Völlig korrekt! Mit Eintritt der Volljährigkeit hat die Schule quasi Nachrichtensperre!
Schon mal was von Datenschutz gehört? Eltern gelten ab 18 wie jede andere fremde Person auch!
Man muss nicht verbieten dass Daten weiter gegeben werden, man muss dem Weitergeben zustimmen!