Schuldner im Gefängnis?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich und meine Eltern haben einer Person Geld geliehen insgesamt in Höhe von 15.000,00 €. Diese Person befindet sich seitdem 12.07.2019 im Gefängnis. Er hat uns schriftlich bestätigt, dass er das Geld innerhalb 2023 abbezahlt. Eigentlich hätte er es viel früher zahlen müssen also direkt schon 2019, aber weil er im Gefängnis ist, hat er schriftliche Bestätigung gefertigt, dass er es innerhalb 2023 abbezahlt. Ich habe erfahren, dass er nun im Gefängnis arbeitet. Könnte ich es durch einen Anwalt verlangen, dass er nun schon mit einer Ratenzahlung beginnt. Sodass ich auf einer sicheren Seite wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Laylina
8 Antworten
Das ist durchaus möglich und kann zumindest einen kleine Teil des geliehenen Geldes zurückbringen. Es hängt auch davon ab wie lange der Schuldner in Haft bleibt und ob bereits vollstreckbare Titel gegen ihn der JVA vorliegen.
Al Erstes müsst ihr die Forderung über ein Mahnverfahren titulieren lassen. Das geht online und ist auch nicht sehr teuer, zudem habt ihr auch Zeit, da ein Pfändung sehr wahrscheinlich nicht schnell erfolgreich sein wird.
Nun ist es zunächst mal wichtig das er in der Haft einer Arbeit nachgeht und somit auch Geld verdient. Wie die Löhne der Gefangenen verwaltet werden könnt ihr diesem Link
https://www.justiz.nrw.de/BS/recht_a_z/G/Gelder_der_Gefangenen/index.php
entnehmen.
Die Gefangenen werden nach 5 Lohngruppen bezahlt, ich erspare es mir auf die einzelnen Unterschiede einzugehen. Der Verdienst liegt bei ca. 13 € pro Tag in Lohngruppe 3 (siehe Link). Es dauert daher einige Zeit bis der Gefangene das festgelegt Überbrückungsgeld angespart hat. Bis zu diesem Zeitpunkt ist er vor Pfändungen geschützt. Bei einem festgesetzten Überbrückungsgeld in Höhe von 1200 € kann er diesen Betrag in 8 - 9 Monaten erreichen. Das nun an Stelle des Überbrückungsgelds gebuchte Eigengeld ist in voller Höhe pfändbar. Je nach Dauer der Haft kann somit schon einiges an Geld hereingeholt werden.
Zum Abschluss noch ein kleiner Tip. Es erscheint nicht viel wenn man nur ca. 140 € monatlich zurückbekommen soll und nun möglicherweise noch auf einen Teil davon zu verzichten, kann sich aber als der klügere Weg herausstellen. Der als Eigengeld verbuchte Betrag ist zwar voll pfändbar, nimmt dem Gefangenen aber die Möglichkeit von diesem Geld ein paar Sondereinkäufe zu tätigen. Nicht wenige Gefangenen verlieren dann plötzlich die Lust an der Arbeit und es gibt am Ende gar nichts mehr. Daher kann es hilfreich sein nur auf einem Betrag um die 100 € zu bestehen.
Bei nem Privat Kredit geh mal eher davon aus das ihr das Geld weder 2023 noch jetzt bekommt.
Kurzum, das Geld ist weg.... es wird nicht wieder kommen, unter keinen Umständen. Einzige Ausnahme wäre wenn er vermögen hätte das gepfändet werden könnte.... ich gehe jetzt aber einfach mal davon aus dass dies nicht der Fall ist.
Wenn ihr euch aber trotzdem an Hoffnungen klammern wollt.. für 35€ bekommt ihr einen Mahn/Vollstreckungsbescheid den ihr euch dann 30 Jahre lang an die Wand hängen könnt oder immer mal wieder Geld in sinnfreie Vollstreckungsversuche verschwenden könnt.
Oder ihr vertraut einfach dass er freiwillig zahlt (zu 99,999% wird dies nicht passieren), spart euch Geld und Nerven und freut euch wenn eines Tages doch noch Geld kommen sollte.
Wenn es "illegales" Geld ist komt ihr da auch nicht ran.
wenn es illegal ist kannst du nichts machen außer zu warten bis er raus ist und es vieleicht freiwillig zahlt. Bei illegalem Geld kann man ja nicht eben den Gerichtsvollzieher hinschicken... das Geld kann nicht gepfändet sondern nur konfisziert werden. Oder du kannst es eben melden / tipp geben und hoffen dass doch Geld bei rausspringt. Aber jetzt ernsthaft.... du wusstest also zum Zeitpunkt bei dem du ihm das Geld gegeben hast dass er kriminell ist und sogar gesucht wird.... in einem solchen Umfeld gilt eben erst recht... shit happens.
Nein, Beträge, die im Gefängnis erarbeitet werden, sind nicht pfändbar. Sie liegen deutlich unter der Pfändungsfreigrenze.
Das ist so nicht richtig.
Dann schreib halt mal selber eine Antwort oder? Immer Beiträge kommentieren, richtiger Besserwisser einfach, so einen mag niemand.
Warte es einfach mal ab, meine Antwort auf die Frage kommt noch.
Nun kannst Du meine Antwort lesen.
Pfändungsfreigrenzen gelten nicht im Gefängnis. Das Geld, das Strafgefangene durch ihnen zugewiesene Arbeit in der Justizvollzugsanstalt verdienen, ist überwiegend pfändbar. ... Im Gefängnis verdiente der Mann monatlich rund 240 Euro. Davon hatte er 102 Euro als sogenanntes Hausgeld zur Verfügung.
Davon hatte er 102 Euro als sogenanntes Hausgeld zur Verfügung.
Welches allerdings nicht der Pfändung unterliegt, kommt aber vom Betrag her hin.
Interessant ist aber nicht das Hausgeld sondern das Eigengeld.
Ehm also ich weiß halt, dass er illegales Geld angesammelt hat durch seine Geschäfte und in der Schweiz das Geld auf Bankkonten hat. Er konnte zudem Zeitpunkt, wo er das Geld von uns geliehen hat nicht rüberfahren, weil er dann schon gesucht wurde. Unser geliehenes Geld war halt für die Beerdigung seiner Mutter gewesen. Ich weiß, dass er in der Schweiz 170.000 € hat. Beim Gerichtstermin hatte er behauptet, dass er angeblich alles ausgegeben hätte. Ich weiß, dass dies nicht stimmt. Kann ich da vll. Was machen?