Jemand schuldet mir Geld, die Person ist aber zur Zeit im Gefängnis.

5 Antworten

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Eine Anzeige bei der Polizei wird Dir nichts bringen, die Polizei wird hier auf den Zivilklageweg verweisen.

Die kostengünstigste Möglichkeit wäre zunächst per Einwurfeinschreiben den Schuldner unter taggenauer Fristsetzung aufzufordern den Betrag von 250,-€ zu zahlen und in Verzug zu setzten.

Danach könntest Du online ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, hier fallen dann Gerichtskosten in Höhe von 32,-€ an, die von Dir zunächst zu zahlen sind. Wenn der Schuldner keinen Widerspruch einlegt kannst Du einen Vollstreckungsbescheid beantragen, aus welchem Du dann gegen den Schuldner pfänden kannst.

Falls der Schuldner Widerspruch einreicht, müßtest Du gegenüber dem Amtsgericht Deinen Anspruch nachweisen und begründen. Das würde dann allerdings die Gerichtskosten bzw. evtl. auch Anwaltskosten im Verhältnis zum noch geschuldeten Betrag ebenso wie Dein Prozeßkostenrisiko beträchtlich erhöhen.

Allerdings benötigst Du für die Zustellung des Mahnbescheids die ladungsfähige Adresse des Schuldners, evtl. könnte Dir das Einwohnermeldeamt gegen eine Gebühr bis ca. 20,-€ (unterschiedlich nach Stadt und Gemeinde) hierzu Auskunft geben. Im übrigen werden auch in eine JVA Mahnbescheide zugestellt.

Von wann ist denn die Forderung, evtl. ist zu prüfen, ob und wann die Forderung verjährt?! Evtl. kann mit dem Mahnbescheidsantrag noch gewartet werden, wenn keine Gefahr der Verjährung besteht.

Wenn du den ganzen Aufwand und die Kosten fuer Mahnbescheid, Anwalt, Vollstreckungsurteil, etc. den 250 Euro gegenueberstellst und nicht mal weisst, ob der Betreffende zahlen kann, wuerde ich die Angelegenheit erstmal auf sich beruhen lassrn.

Ist Zivilrecht...d.h. Anwalt und nicht Polizei...also definitiv keine Anzeige bei der Polizei möglich...

donotreplypls 
Beitragsersteller
 13.08.2015, 03:21

Danke für deine schnelle Antwort. Habe leider keine Rechtsschutzversicherung. Rentiert ist noch wegen 250€? Wenn ich 200€ Anwaltskosten zahlen muss, dann lasse ich es. Lg

promooo  16.08.2015, 15:34
@donotreplypls

Hmm...Inkassobüro? Die fordern auch ihre Gebühren vom Schuldner

Da gibt dir keiner eine offizielle Auskunft ob der gerade "zur Kur" ist. Wegen was willst du einen Strafantrag stellen (eine Anzeige)? Du hast eine privatrechtliche Forderung die du eintreiben willst. Warte bis er wieder draußen ist und Geld verdient und dich bezahlen kann.

donotreplypls 
Beitragsersteller
 13.08.2015, 03:23

Wir haben einen Vertrag abgeschlossen. Schriftlich und unterschrieben. Und er steht nicht mehr dazu. Nennt man nicht Betrug? Oder ähnliches. Kenne mich leider nicht so gut aus. Passiert mir auch zum ersten Mal

diroda  13.08.2015, 03:26
@donotreplypls

Betrug wäre es gewesen wenn er von Anfang an nicht vor hatte dich zu bezahlen. Da er aber bereits den größten Teil gezahlt hat, jetzt wahrscheinlich nicht zahlen kann, ist es kein Betrug.

Ob sich das lohnt,bezweifle ich ,vermerke es lieber unter Lehrgeld bezahlt.