Habe alte Krankenkassen Schulden

4 Antworten

offene Forderungen (egal von wem) können auch gegenüber dem Arbeitslosengeld geltend geamcht werden ....

stern311  13.03.2017, 20:50

irgendwo gibt es aber einen Selbstbehalt und Vollstreckungschutz.

Das darf die Krankenkasse natürlich. Was hattest du denn gedacht, dass du trotz Schulden weiterhin bei der Krankenkasse mal eben so versichert sein kannst? Denk mal an die vielen anderen gesetzlich Versicherten... Zahl deine Schulden ab und gut ist, und dann mach halt auch keine mehr und such dir eine neue Arbeit.

Wohleck 
Beitragsersteller
 28.05.2014, 15:53

danke für so einen sinnlosen Komentar bin knapp an die 67J, habe sicherlich mehr bezahlt als DU

Wohleck 
Beitragsersteller
 06.04.2013, 19:19

Hallo Du bist ein besonders Schlaule oder, ich schreibe es sind alte Schulden und die sind von meiner Selbständigkeit, da ich mit meinem Betrieb in Konkurs gegangen bin, d.h. mit meiner heutigen Krankenkasse nichts zu tun, und übrigen habe ich meine Krankenkasse schon 45J bezahlt, und DU ???

Wenn das Geld einmal weg ist, hast du ein Problem.

Normalerweise hast du einen Pfändungsfreibetrag. Wenn du diesen allerdings bei der Arbeitsagentur nicht angibst, vollstreckt die Krankenkasse, Sie kann das selbst und braucht keinen Gerichtsvollzieher einsetzen.

Theoretisch dürfen sie. Allerdings bist Du mit 580 Euro weit unter der Pfändungsgrenze. Wenn Du keine weiteren Einkünfte hast, geht der Anspruch der Krankenkasse ins Leere.