Habe alte Krankenkassen Schulden
Darf die Krankenkasse das Geld beim Arbeitsamt einfordern und mein Arbeitslosengeld wird um 290.-€ gekürzt, ich bekomme nur insgesamt im Monat aber 580.-€ Danke für die Hilfe
4 Antworten
offene Forderungen (egal von wem) können auch gegenüber dem Arbeitslosengeld geltend geamcht werden ....
irgendwo gibt es aber einen Selbstbehalt und Vollstreckungschutz.
Das darf die Krankenkasse natürlich. Was hattest du denn gedacht, dass du trotz Schulden weiterhin bei der Krankenkasse mal eben so versichert sein kannst? Denk mal an die vielen anderen gesetzlich Versicherten... Zahl deine Schulden ab und gut ist, und dann mach halt auch keine mehr und such dir eine neue Arbeit.
danke für so einen sinnlosen Komentar bin knapp an die 67J, habe sicherlich mehr bezahlt als DU
Hallo Du bist ein besonders Schlaule oder, ich schreibe es sind alte Schulden und die sind von meiner Selbständigkeit, da ich mit meinem Betrieb in Konkurs gegangen bin, d.h. mit meiner heutigen Krankenkasse nichts zu tun, und übrigen habe ich meine Krankenkasse schon 45J bezahlt, und DU ???
Normalerweise hast du einen Pfändungsfreibetrag. Wenn du diesen allerdings bei der Arbeitsagentur nicht angibst, vollstreckt die Krankenkasse, Sie kann das selbst und braucht keinen Gerichtsvollzieher einsetzen.
Theoretisch dürfen sie. Allerdings bist Du mit 580 Euro weit unter der Pfändungsgrenze. Wenn Du keine weiteren Einkünfte hast, geht der Anspruch der Krankenkasse ins Leere.