Bußgeld nrw?

5 Antworten

Ja, du und deine Eltern müsst ohnehin erst zur Anhörung, dafür hast du da einen Anhörungsbogen mitgeschickt bekommen. Danach entscheidet die Schulbehörde über das weitere Verfahren.

Oder ist das schon vorbei und das Bußgeld wurde von der Schulbehörde bereits verhängt?

Es besteht die Option das Bußgeld in Sozialstunden umzuwandeln, das kannst du bzw deine Eltern entweder beid er Anhörung oder beim Schulamt erfragen.

Wenn deine Eltern das Bußgeld nicht zahlen (können) wird das an den Jugendrichter weitergeleitet und der kann Sozialstunden verhängen, aber auch Arrest verfügen. Es kann ebenfalls dazu kommen, dass deine Eltern eine Mahnung erhalten und zur Kasse gebeten werden.

Hier ein paar Infos:https://www.bezreg-detmold.nrw.de/400_WirUeberUns/030_Die_Behoerde/040_Organisation/040_Abteilung_4/080_Dezernat_48/003Schulpflicht/Schulpflichtverletzung/Bussgeld/index.php

Das kannst du nur mit der Bußgeldstelle vereinbaren.

Du nicht nein.

Deine eltern baden deine Fehler aus. Das Bußgeld muss von deinen Eltern bezahlt werden. Glückwunsch

Da Du noch keine 18 Jahre alt bist, hast nicht Du das Bußgeld bekommen, sondern Deine Eltern. Sie werden dafür zur Verantwortung gezogen, wenn sie nicht dafür sorgen, dass ihr Nachwuchs der Schulpflicht nachkommt. Allerdings können und sollten sie Widerspruch dagegen einlegen.

Wie soll ein Schüler ohne eigenes Einkommen, ein Bußgeld bezahlen? Ja, ich weiß, von seinem Taschengeld. Das versteht man im Sinne des Gesetzes nicht unter "eigenes Einkommen“. Sozialstunden werden manchmal von Gerichten als Strafmaß festgelegt; aber nicht gegen Eltern, sondern gegen Minderjährige.

Gruß Matti

Yilmazoe 
Beitragsersteller
 08.03.2019, 13:41

Danke sehr dass hat mir echt weitergeholfen , jetzt bin ich bisjen erleichtert , dass wenigstens ich meine Fehler gut machen kann und nicht meine Eltern

Kuhlmann26  08.03.2019, 13:55
@Yilmazoe

Ehrlich gesagt, glaube ich nicht, dass es ein Fehler ist, 50 Stunden in der Schule zu fehlen. Ich denke, jeder Tag, den ein Minderjähriger nicht in der Schule verbringt, ist ein guter Tag. Was gibt es da wieder gut zu machen? Und wem hast Du damit geschadet?

Ich würde eher sagen, dass es ein Fehler ist, länger als unbedingt nötig in der Schule zu bleiben. Mit 16 solltest Du die Regelschulzeit hinter Dich gebracht haben.

https://www.sueddeutsche.de/karriere/unschooling-bildung-ohne-lehrer-schule-ist-sklaverei-1.75527

Man muss sich doch fragen, warum ein Staat Gesetze erlässt, wonach es eine Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit ist, wenn ein Mensch nicht in die Schule gehen will? Wie abartig ist das denn?

Yilmazoe 
Beitragsersteller
 08.03.2019, 14:01
@Kuhlmann26

Bewundernswerte Danke für deine antwort

Gugu77  08.03.2019, 14:02
@Yilmazoe

Mal was anderes: Was steht denn in dem Brief? Ist das Bußgeld gegen dich oder deine Eltern verhängt worden? Wenn du über 14 Jahre alt bist, kann das auch gegen dich eingeleitet werden. Du oder deine Eltern können Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, das wird dann weitergeleitet an ein Amtsgericht.

Ich vermute aber, dass du erstmal eine Androhung und eine Einladung zur Anhörung bekommen hast...

Wenn es dich betrifft und du kannst nicht zahlen, wird der Jugendrichter in der Regel Arbeitsleistung anordnen ...

Sorry, Kuhlman, will auch nur helfen;-)

Kuhlmann26  08.03.2019, 14:10
@Gugu77

Alles gut. Schreib ruhig, was Du weißt. Ich bin nicht Dr. Allwissend. Ich habe hier schon gelesen, dass Bußgelder auch ohne vorherige Anhörung festgesetzt wurden. Vermutlich, weil Gespräche nichts gebracht haben, oder?

Ich kenne es eigentlich auch so, dass einem Bußgeldbescheid immer andere Maßnahmen vorausgehen (müssen). Jedoch wurde ich inzwischen eines Besseren belehrt.

Gugu77  08.03.2019, 14:16
@Kuhlmann26

Das geht in NRW nicht ohne das Anhörungsverfahren, denn der Schüler oder die Eltern haben das Recht angehört zu werden. Genau, bis es dazu kommt, müssen dem verschiedene pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen vorangehen. Das darf man hier gar nicht umgehen, da es Erlasse gibt. Das würde die Schulbehörde nicht zulassen, es müssen auch Protokolle einreicht werden, wie und was zuvor getan wurde. Es handelt sich um eine ganze Kette von Maßnahmen, auch unter Einbeziheung des JA usw...

Bei Volljährigen Schülern gibt es jedoch eine Aunahme wenn sie eine bestimme Anzahl von Stunden fehlen, können sie auch sofort entlassen werden- die sind ja auch freiwillig da.

Kuhlmann26  08.03.2019, 14:26
@Gugu77

Nun, dass es nicht immer mit rechten Dingen zugeht, belegt der Umstand, dass so mancher Schulschänzer im Knast landet, auch wenn es sich lt. Landesschulrecht nicht um ein Straftat handelt; die Gefängnisstrafe als Strafmaß für das Schwänzen im Gesetz gar nicht vorgesehen ist.

https://krautreporter.de/670-was-so-viele-schulschwanzer-im-knast

Gugu77  08.03.2019, 14:58
@Kuhlmann26

Habe es überflogen, da hat der Autor ja genau den Richtigen porträtiert ^^

So ein bischen dusselig kommt mir der Dennis schon vor, wenn man mal seine Zitate liest. Er hat ja den Arrest den Sozialstunden freiwillig vorgezogen, obgleich die Richterin ihm doch die Chance gegeben hat. Und dann immer diese Hauptschulstigmatisierung.Schade, dass da keine anderen Jugendlichen zu Wort gekommen sind. Der FS berichtet ja z.B. von 10 Minuten zu spät kommen und einer Fehlstunde dafür- da s ist ja schon etwas anderes als tagelanges zu Hause zugedröhnt im Bett liegen. Ehrlich gesagt will ich solche Schüler gar nicht in der Schule wiedersehen. Aber auch Lehrer müssen die Schulpflicht durchsetzen und erzieherisch einwirken.

Das Verfahren in seinem Fall scheint aber genau nach der Reihenfolge gelaufen zu sein, Arrest als letzte Mittel, wenn Sozialstunden nicht abgeleistet werden werden können, (Ja ist keine Straftat, das ein Arrest darf aber laut OWiG verhängt werden)... Bin aber keine Juristin, kann das gar nicht beurteilen...

Gugu77  08.03.2019, 15:04
@Gugu77

P.S. Zum Schluss berichtet die Richterin aber davon, dass der Arrest ungeeignet ist und es nichtt genpügend Informationen zur Biographie gibt, obgleich sie das Recht ja selbst durchsetz bzw. durchsetzen muss. Das spreche für die Abschaffung dieses Mittels... Ist hier sicher offtopic und führt zu weit... VG

Kuhlmann26  08.03.2019, 15:46
@Gugu77

Dass das Verfahren "nach Reihenfolge" abgelaufen ist, will ich gar nicht bestreiten. Die Reihenfolge selbst ist das Problem. Mich stört, dass man als Kind infolge der Schulverweigerung im Knast landen kann. Und das, obwohl die Fachleute (Richter und Vollzugsbediensteter) wissen, dass es der falsche Weg ist.

Den Knast gab es nicht für‘s Zugedröhntsein (nicht, dass ich das gutheißen würde), sondern für nicht geleistete Sozialstunden, die eine Folge des Schwänzens waren. Mein Kritikpunkt ist und bleibt die Bestrafung dafür, dass man nicht in die Schule gehen will. Aber das weißt Du ja schon.

Nein, das darfst du nicht.

Das dürfen deine Eltern bezahlen. Die werden sich sicher freuen, dass sie wegen deiner Faulheit blechen dürfen.

Yilmazoe 
Beitragsersteller
 08.03.2019, 13:40

Du weißt sicher nichtmal dass ich für jede 10 Minuten Verspätung eine ganze Stunde aufgeschrieben wird und ich öfters mal krank war und die vergessen habe zu entschuldigen ?!, also nicht Faulheit sondern Vergesslichkeit

DerHans  08.03.2019, 13:55
@Yilmazoe

Wenn du 10 Minuten zu spät kommst, ist das auch vollkommen korrekt.

Was hindert dich denn pünktlich zu sein? Wer zu spät kommt stört dann zusätzlich noch den Unterricht der pünktlichen Schüler.

Wer zu spät kommt, ist zu Hause zu spät losgegangen.