Schulabgangsbestätigung/Bestätigung Berufsschule – an wen muss diese eingereicht werden?
Mit dem Zeugnis der abgeschlossenen Realschule bekam mein Sohn ein Formular, auf welchem die Oberschule seinen Schulabgang bestätigt hat. Auf diesem Formular ist auch ein Feld, in welchem die zukünftige Berufsschule bestätigen muss, dass er dort angemeldet ist. Mein Sohn ist noch nicht volljährig und somit berufsschulpflichtig. Einen unterzeichneten Ausbildungsvertrag haben wir in der Tasche.
Nun meine Frage:
Wenn wir Stempel und Unterschrift der Berufsschule eingeholt haben, an wen senden/übergeben wir dieses Formular?
Bei google habe ich nichts finden können. Deshalb würde ich mich freuen, wenn mir jemand antworten könnte, der sich damit auskennt. Wir wohnen in Sachsen, falls das relevant sein sollte.
Vielen Dank!
2 Antworten
So kenne ich das nicht. Eigentlich braucht Dein Sohn dieses Schreben gar nicht, da er ja bereits eine Ausbildung hat und somit weiterhin die Schule besucht. Meines Erachtens wäre es nur dann nötig, wenn er keine Schule besuchen würde.
Bewahre dieses Schreiben einfach mal auf und warte, ob sich jemand meldet. Die Kindergeldkasse meldet sich, wenn Dein Sohn volljährig wird und da musst Du dann auf einem Formular den Ausbildungsbetrieb bestätiigen lassen, dass Dein Sohn die Ausbildung macht.
ich gehe mal davon aus, dass Ihr weiter Kindergeld beziehen wollt - also an die entsprechende Stelle.
Familienkasse - Kindergeldstelle Sachsen
Da speziell in Sachsen die (Amts-)Mühlen dafür bekannt sind, sehr langsam zu mahlen, habe ich den Antrag vorsorglich drei Monate im Voraus mit einem Vermerk im Anschreiben, dass ich aufgrund der fristgerechten Einreichung einen nahtlosen Zahlungsverkehr erwarte, eingereicht. :-P
Den Kindergeldantrag für den Bezug über das 18. Lebensjahr hinaus (Junior wird im Oktober 18 Lenze) haben wir schon weggeschickt. Dort war eine amtliche Wohnbescheingung (hab ich mir beim Einwohnermeldeamt geholt) sowie eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebes und die Kopie des Ausbildungsvertrages gefordert. Von dem von mir oben beschriebenen Formular war auf den Anträgen nirgendwo die Rede; auch nicht auf den Merkblättern/Ausfüllhinweisen.
Die Kindergeldkasse zahlt auf jeden Fall, solange das Kind noch keine 18 Jahre alt ist. Erst dann wird eine Bestätigung benötigt.