Schufa Bonitäts Auskunft: Was ist mit privater Verwendung gemeint?
Eine Wohnungsgenossenschaft bei der ich mich um eine Wohnung bewerbe sagt ich solle Ihnen die komplette Bonitätsauskunft schicken. Dabei ist ja nur 1 Teil für andere bestimmt. Auf den restlichen steht zur privaten verwendung. Kann ich das trz bedenkenlos weiterschicken oder was genau wollen die jetzt von mir?
4 Antworten
Teil 1 der SCHUFA Auskunft – zur Weitergabe an Dritte
Teil 2 der SCHUFA Auskunft – nur für Sie persönlich
Natürlich wollen sie, dass Du ihnen alles schickst. Aber das musst Du nicht. Wenn sie schon zu geizig sind, sich selbst eine Schufa-Auskunft über Dich zu holen, gibst Du ihnen natürlich auch nur Teil 1. Was anderes würden sie von der Schufa auch nicht kriegen.
Ich würde mich bedanken, wenn ich solche Kosten über meine Nebenkosten bezahlen sollte.
Solche Kosten dürfen nicht umgelegt werden.
Was die von dir wollen? Die wollen sehen, ob du negative SCHUFA-Einträge hast, Mietschulden hast oder sonst irgendwelche Schulden hast.
Teil 1 ist ausreichend,dass andere geht sie nichts an.
@ bambi: "Wenn sie schon zu geizig sind,""
Nur mal so erklärt: Soll eine Wohnungsgenossenschaft für jeden Wohnungsbewerber die Schufa-Kosten tragen? Die verwalten das Geld ihrer Mitglieder. Ich würde mich bedanken, wenn ich solche Kosten über meine Nebenkosten bezahlen sollte. Das ist schn was anderes, als bei privaten Vermietern.