Schreibkosten was ist angemessen im Mahnbescheid

4 Antworten

Auch wenn Anwälte dies pauschal in Höhe von 20 % der Gebühren, höchstens aber 20,- € gem. Ziff. 7002 VV RVG ansetzen dprfen - als Privatperson fallen diese, etwa an Personal- oder Lohnkosten, nicht an.

."Schreibkosten" können demnach nur nach Aufwand, also Porto, Papier, Umschlag, Telefon-, Kopier- und Faxkosten, Druckkosten usw. berechnet werden.

Bis 5 € mag das Gericht das noch anerkennen, darüberhinaus ist ein tätsächlicher Kostenaufwand (ohne "Lohn") beizubringen.

G imager761

Doctores  23.12.2011, 10:16

Top, DH

Genau in diese Falle bin ich auch gelaufen, halbe Stunde - solange dauert der Scheiß beim Onlinemahnverfahren minimal, und damit ist das m.M.n. auch angemessen wäre. Es wäre hier besser, man überliesse dies Schuldner und Gläubiger - an der Höhe meiner nicht bezahlten Rechnung und meinem darin enthaltenen Stundensatz haben sie ja auch nichts zu meckern; und hätte der A... bezahlt, müsste er ja auch die Schreibkosten nicht zahlen. Und außerdem: soll der Schuldner doch Widerspruch einlegen! Ein Hinweis wäre hier im Onlineverfahren nett gewesen. Das beste ist aber, das man den Mahnantrag erst nach 9 Tagen wieder zurückbekommt. Jetzt dauert es noch länger....

Eher im Bereich 5€. Ist ja nicht so, als wäre so ein Mahnbescheid besonders individuell oder mit viel Denkarbeit verbunden. Wenn du so lange brauchst, ist das dein Problem. :D Schreib einen und setz dann in Zukunft nur noch Name etc ein, das sind 5 Minuten maximal.

Saarland60  23.12.2011, 07:40

Jepp!

wenn du schon selbst >Mahnbescheid< verschickst solltest du dich besser im internet informieren wie diese aufgesetzt werden, das eine hat nichts mit dem anderen zu tun "Stundensatz/Schreibkosten"