Schreibkosten was ist angemessen im Mahnbescheid
Ich muß leider einen Mahnbescheid beantragen! Ich hab 20 min zum ausfüllen gebraucht und mein Stundensatz ist 65 €. Also hab ich 25€ Schreibkosten angegeben! Die moniert mir das Amtsgericht nun als überzogen! In welcher Höhe empfindet man denn Schreibkosten als angemessen! Kennt da jemand einen üblichen Wert?
4 Antworten
Auch wenn Anwälte dies pauschal in Höhe von 20 % der Gebühren, höchstens aber 20,- € gem. Ziff. 7002 VV RVG ansetzen dprfen - als Privatperson fallen diese, etwa an Personal- oder Lohnkosten, nicht an.
."Schreibkosten" können demnach nur nach Aufwand, also Porto, Papier, Umschlag, Telefon-, Kopier- und Faxkosten, Druckkosten usw. berechnet werden.
Bis 5 € mag das Gericht das noch anerkennen, darüberhinaus ist ein tätsächlicher Kostenaufwand (ohne "Lohn") beizubringen.
G imager761
Top, DH
Genau in diese Falle bin ich auch gelaufen, halbe Stunde - solange dauert der Scheiß beim Onlinemahnverfahren minimal, und damit ist das m.M.n. auch angemessen wäre. Es wäre hier besser, man überliesse dies Schuldner und Gläubiger - an der Höhe meiner nicht bezahlten Rechnung und meinem darin enthaltenen Stundensatz haben sie ja auch nichts zu meckern; und hätte der A... bezahlt, müsste er ja auch die Schreibkosten nicht zahlen. Und außerdem: soll der Schuldner doch Widerspruch einlegen! Ein Hinweis wäre hier im Onlineverfahren nett gewesen. Das beste ist aber, das man den Mahnantrag erst nach 9 Tagen wieder zurückbekommt. Jetzt dauert es noch länger....
Eher im Bereich 5€. Ist ja nicht so, als wäre so ein Mahnbescheid besonders individuell oder mit viel Denkarbeit verbunden. Wenn du so lange brauchst, ist das dein Problem. :D Schreib einen und setz dann in Zukunft nur noch Name etc ein, das sind 5 Minuten maximal.
Jepp!
wenn du schon selbst >Mahnbescheid< verschickst solltest du dich besser im internet informieren wie diese aufgesetzt werden, das eine hat nichts mit dem anderen zu tun "Stundensatz/Schreibkosten"