Schornsteinfeger in Wohung?

19 Antworten

Wenn es in der Wohnung KEINE Feuerstätte (Ofen / Therme) gibt, besteht grundsätzlich keine rechtliche Notwendigkeit, den Schornsteinfeger einzulassen.

Eine Ausnahme könnte es nur im Rahmen der sogenannten "Feuerstättenschau" geben, wenn baulich die Inbetriebnahme z.B. eines Ofens möglich wäre. Es müßte also zumindest eine Anschlussöffnung vorhanden sein, die genutzt werden könnte. Gab es diese jedoch nie, wäre es notwendig, z.B. einen unerlaubten und nicht gemeldeten Anschluss hinreichend wahrscheinlich vermuten zu können.

Die "Feuerstättenschau" erfolgt bis Ende 2012 im Abstand von 5 Jahren, dannach 2 mal im Bestellungszeitraum des Bezirksschornsteinfegers von 7 Jahren. Die FSS darf zudem nur vom Bezirksschornsteinfeger IN PERSONA durchgeführt werden (kein Geselle oder AzuBi).

Für "normale" Kehr-, Prüf- und Messarbeiten muss der Schornsteinfeger nur eingelassen werden, wenn dies im FEUERSTÄTTENBESCHEID festgelegt ist. Also ggf. beim Vermieter Einsicht verlangen.

Mehr Infos zum Thema Schornsteinfeger und die Möglichkeit zur Diskussion rund um dieses SONDER-Recht unter: http://sfr-reform.carookee.com/

SchornsteinFegerRechts-REFORM - (Wohnung, Vermieter, Zimmer)

Nein, der Schornsteinfeger kommt nicht in die Wohnung. Er muss nur an den Revisionsschacht des Kamins (der meistens im Keller ist), an die Heizungsanlage als solche und an den Kamin vom Dach aus.

Ich kenne das nur so unser Vermieter hat auch einen Kamin und wir nicht... Der Schornsteinfeger muss sich ja ein Bild vom allgemeinzustand machen, es gibt ja Sicherheitsrichtlinien, und ausserdem wird er einfach nur ausschliessen wollen das sich in eurer Wohnung nicht ein unangemeldeter Kamin befindet..

Alle Zimemr zu sehen, dazu hat der Schornsteinfeger überhaupt kein recht. Es ist aber auch so das der Schornsteinfeger schon in die Wohnungen darf mit deiner Erlaubnis. Es kommt nicht nur dadrauf an wo ein kamin vorhanden ist sondern auch auf die Anschlüsse. Kanns ein das einer der fürs haus ist sich in deiner Wohnung befindet (so unüblich ist das auch nicht). Lässt du ihn nicht rein und der Anschluss ist kaputt und es passiert etwas und die Ursache befindet sich in deiner Wohnung dann kannst du sogar haftbar gemacht werden, da diese "Kathastrophe" hätte vermieden werden können wenn du den Schornsteinfeger in deine Wohnung gelassen hättest

Also dann lass den Schornsteifeger rein und den Vermieter nicht. Zudem ist für mich nicht erkennbar dass der Schornstei´nfege alle Zimmer sehen muss.