Schnell beschleunigen strafbar?

6 Antworten

Auch das Hochziehen der Gänge kann als unnötige Lärmbelästigung aufgefasst werden, wenn du an den Falschen gerätst. Das ist aber eher unwahrscheinlich. Mit sehr sehr viel Pech wirst du nach dem Grund deiner Tour befragt, denn unnötiges Rumfahren ist auch nicht erlaubt.

In der Regel ist es aber keine schlechte Idee, sich im Straßenverkehr voraussehbar zu verhalten. Jeder erfahrene Autofahrer schätzt permanent alle anderen Verkehrteilnehmer ein und sieht auch Fehler voraus. Sonst gäbe es viel mehr Unfälle.

Eichbaum1963  13.07.2021, 21:13
Das ist aber eher unwahrscheinlich. Mit sehr sehr viel Pech wirst du nach dem Grund deiner Tour befragt, ...

Ja ggf. Pech für den Fragenden, denn diese Frage muss niemand beantworten

denn unnötiges Rumfahren ist auch nicht erlaubt.

In § 30 StVO, Abs. 1, letzter Satz steht nur:

Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

Ergo: ganz so einfach isses nu doch nicht. ;)

ThomasJNewton  13.07.2021, 21:38
@Eichbaum1963

OK, dann hatte ich das falsch in Erinnerung.

Selbst wenn der Motor nicht übermäßig laut wird gilt immer noch, dass du nicht riskant fahren darfst und auch sonst ein entsprechendes Verhalten an den Tag legen solltest.

Zur Teilnahme am Straßenverkehr gehört nämlich auch eine psychologische Eignung, das stellt zwar per se keine Straftat oder dergleichen dar, aber dir kann der Führerschein entzogen werden wenn du zB durch einen Psychologen als nicht geeignet für die Teilnahme am Straßenverkehr eingeschätzt wirst.

Das wird natürlich in diesem Fall nicht greifen dennoch kann das ganze als riskante Fahrweise gewertet werden und die Polizei wird dich zumindest mal danach fragen warum du das so machst. Eventuell kommt dann hald ein Bußgeld wegen Gefährdung anderer Straßenteilnehmer, Lärmbelästigung oder ähnlichem dazu, je nach Umständen.

tilp11  13.07.2021, 07:27

Guten Morgen!

Deiner Meinung bin ich auch.

PolNRW93  13.07.2021, 17:03

Eine Gefährdung muss konkret sein. Schnell beschleunigen an sich ist nicht verboten und kann demnach auch mit keinem Bußgeld geahndet werden.

PeterKremsner  13.07.2021, 19:45
@PolNRW93

Schnell Beschleunigen ist natürlich alleine keine Gefährdung, daher habe ich auch geschrieben "je nach Umständen".

Es kommt eben auf die Begleitumstände an ob dieses schnelle Beschleunigen eine Gefährdung darstellt oder nicht. Wenn du komplett alleine auf einer Kreuzung bist ists keine Gefährdung, wenn du das ganze neben einem Radfahrer machst, sieht die Sache wieder anders aus.

PolNRW93  13.07.2021, 23:54
@PeterKremsner

Davon wurde aber in der Fragestellung rein gar nichts gesagt, daher ist es irreführend, mit einer Aussage, wie „eventuell kommt dann ein Bußgeld auf dich zu“ zu antworten, wenn das auf das Szenario in der Frage überhaupt nicht zutrifft.

PeterKremsner  14.07.2021, 11:04
@PolNRW93

Welches Szenario hier zutrifft kann man gar nicht sagen weil niemand von uns dabei war.

Die Schilderung des Geschehens lässt hier natürlich jede Menge Spielraum, zB steht auch keine Uhrzeit, keine Stadt bzw in welchem Teil der Stadt das gemacht wurde oder ob andere Verkehrsteilnehmer in der Nähe sind oder nicht, all diese Dinge die eben nicht geschrieben wurden können dann im Endeffekt bei so etwas zu einem Bußgeld führen. Da diese Umstände in der Frage nicht genannt wurden steht auch da "je nach Umständen".

Dass hier auch nicht immer ein Bußgeld zu entrichten ist, sollte aus der Verwendung des Wortes "Eventuell" am Satzbeginn ausgedrückt werden.

Du kannst den Satz also insgesamt so Verstehen, dass je nach Umständen in so einem Fall durchaus ein Bußgeld verhängt werden kann, auch wenn das schnelle Beschleunigen an sich noch kein Verstoß alleine ist.

Das Verhalten im Straßenverkehr hat "angemessen" zu sein, was in vielen Bereichen weit diskutiert werden könnte. Zumindest eindeutig nicht mehr angemessenes Verhalten sollte aber von vornherein unterbleiben. Dazu würde ein übermäßiges Beschleunigen zählen. Es wäre auch die Frage, ob das als Rowdyhaftes Verhalten im Straßenverkehr gewertet wird.

Wie dem auch sei, ein solches Verhalten verstößt zumindest potentiell gegen den allerersten Paragraphen der StVO, da es zu einer Gefährdung anderer Teilnehmer (auch umstehender) kommen könnte, da a) die dieses Verhalten nicht vorher sehen können und auch nicht mit so einem Blödsinn rechnen müssen, b) ein von Dir nicht wahr genommener Anderer mit Dir auf Kollisionskurs kommen könnte, auch, weil die starke Beschleunigung nicht zu erwarten war und c) trotz aller "Fahrkünste" das Fahrzeug eher außer Kontrolle geraten könnte (nicht muss), als bei einer angemessenen Fahrweise.

Wie hart was bestraft wird und wer das wann wo und wie bewertet steht auf einem anderen Blatt. Meist ist es wohl eher ein Buß- oder Orndungsgeld.

Ein Führerschein auf Probe wäre IMHO vollkommen zu recht dann gefährdet.

PolNRW93  13.07.2021, 17:00

Mit Gefährdung ist im Gesetz immer eine konkrete Gefährdung gemeint!

Sprich: Ein anderer Verkehrsteilnehmer muss schnell ausweichen, stark abbremsen o. ä. um einen Unfall zu verhindern. Dann kann man von einer Gefährdung sprechen.

Jemand, der bis zur zugelassenen Höchstgeschwindigkeit schnell beschleunigt und dabei nicht mal Lärm macht, ohne jemanden konkret zu gefährden oder zu behindern, kann das tun, so viel er möchte. Es gibt keinen Paragraphen in der StVO, der das verbietet.

Jetzt mal eine Antwort auf deine konkrete Fragestellung:

Wenn man sich an das Tempolimit hält und auch der Motor an sich nicht übermäßig laut ist, dann ist das reine Beschleunigen nicht verboten.

Alles, was hier geschrieben wird, von wegen „Behinderung“, „Gefährdung“ oder „Straßenrennen“ hat damit nichts zu tun.

Gruß, B.

tilp11  13.07.2021, 22:58

Guten Abend!

Ich bin nicht ganz Ihrer Meinung. Selbst wenn man das Tempolimit einhält und selbst wenn der Motor nicht extrem laut ist, kann ja sein das man mit einen 300Ps Motor fährt. Dann hat man doch gegenseitig aufzupassen. Und gegenseitige Rücksichtnahme. Ich muss doch gucken ob ein Fußgänger der eventuell über Rot die Straße überquert. Klar der Fußgänger hat Schuld. Aber ich bin der Meinung man sollte nicht auf sein Recht pochen, in denn Falle habe ja das Tempolimit eingehalten. Man muss ebend der Meinung bin ich Gegenseitig aufpassen und bei solch einer Beschleunigung hat man wohl kaum richtig aufgepasst.

Oder auch umgedreht der Fußgänger geht bei grün rüber. Ist es besser man sieht noch mal nach rechts und links. Denn wenn da ein Auto bei Rot gefahren ist und der Fußgänger ist dann Tot nutzt Ihn das auch nicht mehr das er in Recht war.

PolNRW93  13.07.2021, 23:50
@tilp11

Das, was du jetzt beschreibst, hat aber mit der Fragestellung nichts zu tun.

Wie die Frage lautet, kannst du ja oben lesen. Und die Antwort auf diese Frage ist Nein. Das ist auch nicht meine Meinung, sondern das ist gesetzlich so festgelegt. Mit Vollgas bis zur Höchstgeschwindigkeit zu beschleunigen ist nicht gesetzlich nicht verboten.

tilp11  14.07.2021, 09:17
@PolNRW93

Guten Morgen!

Sie haben ja recht, nach der direktenFragestellung ist es nicht verboten.

Aber so eine Fahrweise nicht gerade angebracht. Oder doch? Und ich glaub das meinte der Fragesteller auch. Zwar steht das in der Frage nicht direkt drin, aber ich glaub das meinte der Fragesteller auch. Denn ich mein, wenn man sich an das Tempolimit hält, weiß der Fragesteller selbst das es nicht verboten ist.

tilp11  17.07.2021, 02:54
@tilp11

Ich bin es noch mal. Selbst bei der direkten Frage des Fragesteller, wäre ich mir nicht sicher, wenn es dann zu einen Unfall kommt, ob man sich nicht Strafbar gemacht hat. Denn ich bin kein Rechtsexperte und Sie sind Polizist, also auch kein Rechtsexperte. Wenn das mit den Recht immer so eindeutig klar wäre, bräuchte man keine Rechtsexperten.

PolNRW93  18.07.2021, 10:42
@tilp11

...sag mal, wie alt bist du eigentlich? (Ernst gemeinte Frage).

tilp11  18.07.2021, 18:02
@PolNRW93

Guten Tag!

Ich bin 63 Jahre alt.

Aber wenn ich so nach denke über die Frage des Fragesteller, also mir ist die Antwort nicht so klar. Man liest zum Beispiel als Grundregel StVO, das ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht oberstes Gebot zur Teilnahme am Straßenverkehr sein sollte. Zudem muss jeder Verkehrsteilnehmer - ob motorisiert oder unmotorisiert unterwegs - stets darauf achten, dass kein Anderer behindert, belästigt, gefährdet oder gar beschädigt wird.

Und wie das dann die Gerichte in Falle eines Unfalls nach der Frage des Fragesteller entscheiden weiß ich nicht, ich bin kein Rechtsexperte.

PolNRW93  18.07.2021, 18:20
@tilp11

Wie kommst du auf Unfall! Darum geht es in der Fragestellung doch überhaupt nicht!!!? Erklär mir das bitte! Wir diskutieren doch über die FRAGE! Und nicht über irgendwelchen von dir ausgedachten Szenarien, die nicht in der Frage stehen!

Wenn ich mit meinem Auto voll beschleunige und währenddessen unter Drogen stehe, ist das auch verboten. Das hat dann aber erstens überhaupt nichts mit der Beschleunigung zu tun und zweitens sind irgendwelche anderen potentiellen Verstöße nicht Gegenstand der Frage!

Außerdem bin ich als Polizist sehr wohl Experte im Verkehrsrecht. Das habe ich nämlich drei Jahre studiert und wende es jeden Tag an.

Im Übrigen ist "Rechtsexperte" keine Berufsbezeichnung.

Ich sag's noch ein letztes Mal: Bis zur Höchstgeschwindigkeit zu beschleunigen, ist nicht verboten. Mehr sage ich dazu jetzt nicht.

tilp11  18.07.2021, 19:18
@PolNRW93

Wie komme ich auf Unfall. Natürlich steht das nicht direkt in der Frage drin. Aber indirekt meint das doch der Fragesteller. Und ausserdem welches Gericht hat schon Zeit wenn es nicht zu einen Unfall gekommen ist sich damit zu beschäftigen.

Und ob man sich wirklich nicht Strafbar macht, nach der direkten Fragestellung des Fragesteller ist mir nicht so klar.

Und wie Sie selbst schrieben, wenn ich das doch richtig gelesen habe, finden Sie selbst so ein Verhalten nicht gut.

Wo kommen Wir denn hin, wenn sich jeder so verhält.

Und Sie haben 3 Jahre Verkehrsrecht studiert, aber mal ehrlich, wenn zum Beispiel ein anderer weiter geht über so ein Verhalten eventuell einen Rechtsanwalt nimmt, weil er zum Beispiel sehr erschrocken war. Haben Sie dann die Befugnis das zu beurteilen? Das machen doch nicht Sie, doch ganz Andere. Und auch wenn er gar nicht erschrocken war nur so weiter geht, vielleicht hat er ja viel Geld das sich ein Gericht damit beschäftigt.

Wie gesagt ich bin mir da nicht so sicher, bei der Antwort nach der direkten Frage des Fragesteller.

Und wenn Sie sich sicher sind, bitte schön.

Mich überzeugt das jedenfalls nicht weil Sie 3 Jahre Verkehrsrecht studiert haben.

Aber bestimmt sind Sie umgedreht von mir auch nicht überzeugt.

Was macht denn Sie so sicher? Nur weil Sie 3 Jahre studiert haben. Und wenn ich richtig gelesen habe seit 2016 Polizist sind.

PolNRW93  18.07.2021, 19:32
@tilp11
Aber indirekt meint das doch der Fragesteller

Nein, meint er nicht! Wenn er das gemeint hätte, hätte er das gefragt.

Und ob ich dich überzeugen kann oder nicht, tut eigentlich nichts zur Sache, weil es nichts an den Tatsachen ändert.

Nur weil Sie 3 Jahre studiert haben.

Ich diskutiere das nicht weiter. Langsam wird‘s echt lächerlich. Das ist, als würde man nem Zahnarzt unterstellen, er könnte Backenzähne nicht von Schneidezähnen unterscheiden. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind absolute Standard-Sachverhalte für Polizisten.

Wenn du „dir nicht so sicher“ bist, kannst du dir gerne einen Bußgeldkatalog zur Hand nehmen und unter Geschwindigkeit nach einem passenden Verstoß suchen, anstatt mich hier zu nerven.

tilp11  18.07.2021, 19:47
@PolNRW93

Ach ich habe Sie genervt. Und was der Fragesteller meint wissen Sie doch auch nicht nur weil er das nicht direkt geschrieben hat?

Ich finde es schon irgendwie erheblich zu sagen ich habe Sie genervt.

PolNRW93  18.07.2021, 22:46
@tilp11

Der FS stellt eine ganz einfache, unmissverständliche Frage. Ich gebe als Polizist und Community-Experte eine klare, korrekte Antwort auf seine konkrete Frage und du

  1. sagst mir, dass du „nicht meiner Meinung“ bist, obwohl es nicht meine Meinung ist, sondern die Rechtslage
  2. diskutierst über Szenarien, um die es von Anfang an überhaupt nicht ging
  3. stellst überflüssige Fragen, wie z. B. „was macht denn Sie so sicher“, nachdem ich bereits groß und breit erklärt habe, dass ich mich von Berufs wegen auskenne
  4. stellst Mutmaßungen auf, die nicht stimmen, von wegen, ein Gericht hätte keine Zeit, sich mit sowas zu beschäftigen (ein Gericht hat für alles Zeit, was angezeigt wird!)
  5. stellst meine Kompetenzen als Polizist in Frage, obwohl ich es zu 100% weiß und du selber keinerlei Ahnung hast
  6. und redest und redest von einfach durchgehend am Thema vorbei.
  7. Zusätzlich siezt du mich die ganze Zeit, obwohl wir uns hier auf nem anonymen sozialen Netzwerk befinden und jedes Kind weiß, dass man sich da nicht siezt.

JA!

Das NERVT!!!

tilp11  18.07.2021, 23:37
@PolNRW93

Du weißt das 100%? Ja wirklich? Und Entschuldigung wenn ich Dich gesietst hatte. Und das macht man so in sozialen Netzwerken, da muss ich noch was lernen. Ich habe mal gelernt das man fremde Menschen nicht sietst. Und wenn das in sozialen Netzwerken anders ist, also diese moderne Zeit das man sich einfach Dudst finde ich nicht gut, alles Moderne finde ich einfach nicht gut.

Und ich stelle nicht Deine Kompidens als Polizist in Frage.

Aber kannst Du Dich da wirklich nicht irren? Woher weißt Du denn so 100%? Also nur weil Du studiert hast, weist Du das 100%, das ist ja so logisch.

Ja wirklich Du weißt das 100 %.

Vielleicht hast Du ja 100% Recht? Aber ich verstehe nicht wie man so selbstsicher sein kann man hätte 100% Recht. Von sich selber sagen man hätte 100%Recht und wirklich Recht haben sind zwei Dinge.

Kurz gesagt ich stelle nur in Frage das Du das 100% weißt.

Und was willst Du von mir? Wenn ich das in Frage stelle das Du das 100% weißt, das ist immerhin noch mir überlassen.

Guten Morgen!

Ich habe die StVO nicht studiert. Aber eines ist mir Unklar bei Deiner Frage. Wie soll das möglich sein Gas sofort stark durchtreten und dabei doch keine lauten Geräusche Tempolimit einhalten usw.. Also für mich ist dies gar nicht möglich.

Wenn das vielleicht so gemeint ist das man nur sehr zügig anfahren tut, also das Gaspedal nicht gleich stark durchtritt und dann noch vorsichtig schnell anfahren tut, das ist das was ich unter der StVO gelesen habe, bestimmt keine Straftat.

Aber wie geschrieben, kann ich mir gar nicht vorstellen das starkes durchtreten des Gaspedales keine lauten Geräusche Geschwindigkeit einhalten mit voller Vorsicht fahren das dies möglich ist.