Schaden am Fahrschulauto verursacht.
Bei mir ist es so...ich habe gerade Prüfung gehabt... bin die ganze Zeit eigentlich perfekt gefahren... & kurz vor Ende war da eine Ampel die sofort umspringt wenn man sie drückt...ich hab dann im 2.gang eine Gefahrenbremsung gemacht aber dabei die Kupplung erst zu spät getreten... das Auto ist sofort abgesoffen... als ich es wieder gestartet habe hat die Kupplung am Schleifpunkt ein komisches Geräusch gemacht...hab also was kaputt gemacht...Fahrlehrer hat sich total aufgeregt & gesagt das er mir die Rechnung zu kommen lassen wird weil es auch sein für Fahrstunden umgebautes Privatauto ist...muss ich jetzt wirklich für den Schaden aufkommen oder nicht...weil das Auto ist ja nicht von der Fahrschule.
19 Antworten
Man geht in die Fahrschule, um das Autofahren zu lernen... wenn Du es schon könntest, würdest Du diese nicht benötigen!
Und wenn die Fahrschule nicht dazu im Stande ist, dafür zu sorgen, dass ihr "Lehrmaterial" (in diesem Fall das Fahrschulauto) nicht in einwandfreiem Zustand ist, dann ist das nicht Dein Problem, sondern das der Fahrschule.
Ob der Wagen dem Fahrlehrer gehört oder nicht, hat Dich auch zu interessieren.
Vor allem finde ich es bedenklich, dass ein Fahrschulauto einen Schaden nimmt, wenn man mal heftiger bremsen muss. Kupplung, Bremsen usw. gehören zu den Verschleissteilen und sollten richtig gewartet werden. Und dafür zu sorgen, obliegt sicher nicht dem Fahrschüler!
Sag denen lieber, dass sie als Fahrschule auch entsprechende Fahrzeuge zur Verfügung stellen sollen und nicht ein vielleicht vom Fahrlehrer selbst halb zu Tode gerittenes Gefährt...
DH: außerdem, der Fahrlehrer ist während jeder Fahrstunde der offizielle Fahrzeugführer. (Du hast ja noch keine Fahrerlaubnis) Solang du nicht groben Unfug baust. (als bsp. du machst einfach so ohne jeden Grund auf der Autobahn eine Vollbremsung), kann dir nicht angelastet werden. (Ein Kollege von mir hat in der Prüfung nen anderes Auto angefahren, er konnte auch nicht belangt werden.)
"(15) Wer zur Ausbildung, zur Ablegung der Prüfung oder zur Begutachtung der Eignung oder Befähigung ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, muss dabei von einem Fahrlehrer im Sinne des Fahrlehrergesetzes begleitet werden. Bei den Fahrten nach Satz 1 sowie bei der Hin- und Rückfahrt zu oder von einer Prüfung oder einer Begutachtung gilt im Sinne dieses Gesetzes der Fahrlehrer als Führer des Kraftfahrzeugs, wenn der Kraftfahrzeugführer keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.
(§ 2 Straßenverkehrsgesetz)
Natürlich nicht bezahlen, mit Deinen Fahrschülgebühren hat die Fahrschule auch eine Versicherung abzuschliessen, damit solche Schäden abgedeckt sind. Du hast damit nichts zu tun.
Fahrschulautos sind Versichert für solche Fälle.Wenn der Fahrlehrer sein privates Auto für die Fahrschule umbaut und es auch dafür nutzt ist es auch versichert.Wenn er es durch dein Missgeschick privat nicht gebrauchen kann ist das sein Problem und nicht deins.
Der Fahrlehrer ist für Schäden am Fahrschulwagen versichert. Außerdem, geht eine Kupplung oder Getriebe nicht von jetzt auf gleich kapputt, Du bist ja nicht die einzige Fahrschülerin von ihm. Also , las Dir keine Angst machen.
Nein, genau für solche Fälle sind die Fahrschulautos versichert und der Fahrlehrer hat ja auch Pedale in seinem Fußraum. Du musst nichts zahlen!