schneeschippen in der spielstraße
wir haben in der ganzen straße keinen gehweg, sondern die ganze straße ist eine spielstraße. bin ich trotzdem zum schippen verpflichtet?
8 Antworten
Ja, das kann schon sein, wir haben auf unserer Seite auch kein Bürgersteig, aber laut Satzung der Stadt müssen 1,50 Meter frei gemacht werden, damit die Fußgänger ungehindert laufen können!
Ja, ca. ein 1 Mtr. breiter Streifen sollte freigehalten (gestreut) werden. Machst Du es nicht und es kommt zu einem Unfall kannst Du sehr viel Ärger bekommen.
wenn es eine öffentliche Straße ist, bist du nicht dazu verpflichtet, du mußt nur den Zugang zu deiner Haustür freischippen. Die Straße selbst muß die Stadt freischippen.
Schau mal in die Gesetze! Ich habe mich auch belehren lassen müssen. Da steht doch tatsächlich, daß die Bürger u.U. tatsächlich die Straße bis zur Mitte freimachen müssen.
Na ja, die Straße selbst übernimmt normal immer die Stadt oder Gemeinde, die haben ja auch das entsprechende Gerät dafür. Wollte aber nur darauf hinweisen, daß es nicht grundsätzlich so ist, daß dies Aufgabe der Stadt ist.
wenn es dein haus ist musst du den bereich, der zu deinem grundstück gehört und andere leute dort schaden nehmen könnten schneefrei halten (immer in relation zur körperlichen leistungsfähigkeit und arbeitszeiten)... wenn es nur dein privater zugang ist, kannst du machen, was du willst. und wenn du mieter bist dann hat eigentlich der vermieter diese aufgabe (es sei denn, es ist in der satzung anders geregelt...)... die straße gehört der gemeinde/stadt. viel erfolg!
Auf alle Fälle mußt Du dein Grundstück frei von Schnee halten. Kommen Verletzungen durch nicht freigemachtes Grundstück vor, so ist der Eigentümer, bzw. der Mieter dafür verantwortlich. Dann hilft auch kein Anwalt oder Mieterbund mehr.