Schneefräse um 6 Uhr morgen
Hallo,
darf ich um 6 Uhr eine Schneefräse benutzen? Für Privatgrund um von der Garage überhaupt zur Straße zu gelangen. und für den Gehweg vom Gemeindegrund.
10 Antworten
So habe es gefunden:
Wer der Räumpflicht von 6 - 20 Uhr nicht geregelt nach kommt, trägt ein so hohes Maß an Mitverschulden, dass er seinen Schaden selbst tragen muss. Die Wege müssen bis 7 Uhr morgens geräumt sein. Ein späteres räumen ab 20 Uhr ist nur in übermäßigen Fällen Pflicht. (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 9 U 217/97)
In unserer GEmeinde müssen die Gehwege von 7 bis 21 Uhr freigehalten werden. Frag doch mal bei Deiner Gemeinde/(Stadtverwaltung nach, ob es lokale Regelungen gibt, wann man was bzw. wieviel Lärm machen darf.
Ja, darfst Du. Ab 6:00 Uhr endet die Nachtruhe.
Schneeräumpflicht von 7 bis 20 Uhr, also nein.
6 Uhr ist auch ein wenig früh. Gilt da nicht noch Nachtruhe?
Ab wann und bis wann steht auch in der Gemeindeordnung
Als Kernzeit gilt 7 Uhr bis 20 Uhr
Sag ich ja
Stimmt nicht ganz. Sondern BIS 7 Uhr muss geräumt sein, nicht ab 7
ne, da stand eben ab 7. Leider finde ich die Seite nicht wieder.
Ach hier:
http://www.geld-magazin.de/de/finanzen/versicherungen/versicherungen-einzelansicht/article/schneeraeumpflicht-besser-ernst-nehmen.html
Ein klares Ja!! Das wurde mal im Jahr 2008 vom OLG Hamm festgelegt, dass man dies ab 6 Uhr morgens machen darf um "Gefahrensituationen" vorbeugen zu können.
auf für den Privatweg?
Natürlich auch dieser kann von anderen Personen benutzt werden, wie Nachbarn, die Post etc
http://www.advogarant.de/Infocenter/Archiv/Mietrecht/2004/Schneeraeumen.html