Schneechaos und verschneite Satellitenschüssel derzeit ohne Empfang - was muss der Vermieter tun?
Beim derzeitigen Schneechaos ist eine Satellitenschüssel auf dem Dach eines großen Vielparteienhauses ohne Empfang. Ein Zugang zum Dach von innen ist nicht gegeben. Ein Aufstieg von außen ist aufgrund der Tatsache, dass es ein verblechtes Dach und das Gebäude 2 Stöckig hoch ist, derzeit aufgrund der Schneedecke nicht möglich. Die Mieter rebellieren und haben kein Verständnis dafür. Sie verlangen das Abkehren der Schüssel und drohen mit dem Rechtsanwalt. Wer kann hier bitte die Rechtslage erläutern?
6 Antworten
Der Vermieter ist an seinen vertraglichen Pflichten gebunden, soweit haben die Mieter recht.
Nur wie es schon in §275 BGB steht, kann der Schuldner (also der Vermieter) die Leistung (Reinigen der Sat Schüssel) verweigern, wenn es unmöglich ist oder in einem groben Missverhältnis.
Auf Deutsch ausgedrückt: Bei dem Blechdach und nur Zugang von Außen ist es dem Vermieter unmöglich, diese ohne Gefahr für sich oder andere zu reinigen. Man hat keinen sicheren Halt auf dem Dach und es besteht Lebensgefahr. Daher ist der Vermieter von seiner Leistung freigestellt. Außerdem ist nun mal Wetter höhere Gewalt.
Die Mieter sollen ruhig zum Anwalt rennen, der klärt sie schon auf wie schlecht ihre Chancen stehen.
Das sind nun wirklich juristische Spitzfindigkeiten :-) Aber ja, nicht das Wetter, sondern die Auswirkung ist das Problem.
Vor Gericht und im Juristendeutsch geht es aber leider genau um diese Spitzfindigkeiten... ich weiß, ich bin berufsgeschädigter Erbsenzähler
Ich bin zwar kein Jurist, aber kenne mich in den Bereich doch aus und daher, ja das Wetter selbst hat nicht schuld, sondern der Schnee, der es einfach wagt sich auf der Schüssel zu legen.
es war ja dem Grunde nach auch nicht falsch was Du ursprünglich geschrieben hast. Deshalb hast Du auch von mir Daumen hoch und Danke erhalten. Ich hab da nur eine Kleinigkeit aus juristischer Sicht richtig gestellt. Bin überigens auch kein Jurist, nur Betriebswirt für Versicherungen und Finanzen, aber da hat man auch immer wieder mit Rechtsdeutsch zu tun.
Das ist höhere Gewalt. Bei diesen Wetterverhältnissen wird niemand aufs Dach steigen und die Schüssel freischaufeln.
Meine Rede!! Danke!
Du musst und kannst nichts machen. Ich kann mir aber vorstellen, dass einen geringe Mietminderung angemessen wäre.
Mietminderung? wofür bitteschön?
Weshalb das denn? Der Vermieter kann nichts gegen den Schneefall machen. Das ist höhere Gewalt.
Vor der Haustür ist eine Baustelle und die berechtigt auch zur Mietminderung. Kann der Vermieter auch nichts dafür.
Davon ab, denke dir mal 2 % Minderung für eine Woche, da wären wir bei 0,5 % für den Monat. Es bliebe also übersichtlich.
Vergleiche hier nicht Äpfel mit Birnen. Eine Baustelle vor der Haustüre hat nichts mit höherer Gewalt zu tun. Soll sich zudem jemand in eine lebensgefährliche Situation begeben, nur weil die Satellitenschüssel eingeschneit ist?
Natürlich nicht. Habe ich auch nie geschrieben. Er kann und muss da nichts machen, dabei bleibt es. Hat aber nichts mit einem teilweise etwas verqueren Mietrecht zu tun.
Richtig! Deshalb kann hier auch keine Mietminderung verlangt werden.
Es ist richtig, dass der Grund für eine Mietminderung nicht zwangsläufig in die Verantwortung des Vermieters fallen muss. Nur hier trägt niemand die Verantwortung. Der Zustand - im Gegensatz zur Baustelle vor der Haustür - wurde von niemandem willentlich / wissentlich herbei geführt und kann auch, ohne sich in Gefahr zu begeben, nicht beseitigt werden. Zumal bei den derzeitigen Wetterverhältnissen nicht garantiert werden kann, dass die Schüssel nicht morgen wieder zugeschneit ist.
Vorsicht: Eine Mietminderung hat nichts mit Schuld oder Verantwortlichkeit des Vermieters zu tun.
Sie ist dann statthaft, wenn die Wohnqualität des Mieters gemindert ist, durch Gegebenheiten, die er nicht selbst zu vertreten hat.
Wenn hier vor meiner Tür auf einmal eine mehrmonatige Großbaustelle an den Start geht und ich täglichen Baulärm habe, kann ich auch die Miete mindern, selbst wenn der Vermieter keinen Einfluss darauf hat.
Wegen fehlendem Verschulden des Vermieters ist meines Erachtens keine Minderung notwendig. Zudem haben bestimmt einige TV Geräte DVB-T Empfang, über den man ebenfalls schauen kann. Nur kennen sich die Wenigsten damit aus.
Wegen fehlendem Verschulden des Vermieters
das trifft es in dem Fall nicht. Man kann auch durch Unterlassung schuldhaft handeln. Aber das ist bei der Verwirklichung einer Wettergefahr auch nicht der Fall
Höhere Gewalt?
In dem Fall handelt es sich um höhere Gewalt,
rechtliche Begriffsdefinition:
Höhere Gewalt liegt vor wenn sich enie Gefahr verwirklicht die trotz ausreichender zumutbarer Sorgfalt, durch äußere Einflüsse und nicht aus der Sache heraus entsteht und deren Abwändung nicht herbeigeführt werden kann.
Ich denke das trifft alles zu.
Das Wetter ist zwar keine höhere Gewalt.... aber das Reslutat des Wettereinflusses :)