Schnappschloß an der Haustüre steht ständig auf

5 Antworten

Im Keller wäre das trotzdem als Einbruch zu werten, da der Keller ja verschlossen ist. Da solltet ihr den Hauswirt drauf hinweisen. Das ist eigentlich nur üblich, wenn im Haus Arztpraxen oder ähnliches sind. Bei einem reinen Wohnhaus könnt ihr darauf bestehen, dass die Tür aus tagsüber verschlossen ist.

Der Türaufsteller stellt regelmäßig ein Problem in Mehrfamilienhäusern dar. Als gute Idee gedacht wird ein solcher Aufsteller schnell sehr eigen-dynamisch. Den Rat von Dea würde ich nicht befolgen. Sie sollten diesen Missstand zwar dem VM mitteilen, aber nicht mit Fristsetzung. Der VM wird auch ein eigenes Interesse daran haben, dass Fremde nicht ungehindert ins Haus gelangen. Er sollte ggf. mit einem Rundschreiben darauf hinweisen, dass die Tür ständig geschlossen zu halten ist. Sollte dass keine Wirkung zeigen, kann der VM ggf. den Aufsteller entfernen lassen. Das geht in der Regel ohne den Öffner zu erneuern. Das ist eine Arbeit, die z.B. der Hausmeister erledigen kann. Vergessen sollten Sie aber nicht, dass es offenbar Menschen in Ihrem Haus gibt, die ein Interesse an dieser geöffneten Tür haben. Oft fühlen sich diese dann auf den Schlips getreten und sehen es als Maßnahme gegen sie. Es bedarf etwas Überzeugungsarbeit, um allen im Hause klar zu machen, dass die geschlossene Tür mehr Sicherheit für alle bedeutet. Das aber ist die Aufgabe des VM. MfG

Du als Mieter hast Hausrecht. Du bist berechtigt, jeden, der sich unbefugt im Haus aufhält, vor die Türe zu setzen.

Außerdem solltest du dich an den Vermieter wenden, ihm den schaden an der haustüre schriftlich mitteilen udn unter Fristsetzung (14 Tage + 3 Tage Postlaufzeit) zur Instandsetzung gemäß § 535 BGB auffordern.

Außerdem auch deutlich anmerken, dass durch die ständig offenstehende Haustüre der Flur so stark abkühlt, dass sich das bei den Heizkosten niederschlägt.

Das Problem hatte ich letzten Winter...fremde Kinder gingen bei uns ein und aus und der Flur kühlte so stark aus, dass sich an den Wohnungstüren Raureif bildete.

Ich bin dann bös geworden und der Vermieter hat dann endlich das Schloß reparieren lassen. Seitdem ist wieder Ruhe im Haus.

anitari  30.11.2010, 19:23

"Du als Mieter hast Hausrecht."

Als Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus aber nur ab der eigenen Wohnungstür.

Davor hat der Eigentümer/Vermieter das alleinige Hausrecht.

Nemisis2010  30.11.2010, 16:32

Welchen Schaden? ich habe die Fragerin so verstanden, daß die Hausbewohner selbst den Türschnapper so umstellen (kl. Häckchen)?

DerHans  30.11.2010, 17:25
@Nemisis2010

Genau so ein Schloss hat in einem reinen Wohnhaus nichts zu suchen.

zwergilinchen 
Beitragsersteller
 30.11.2010, 18:35
@Nemisis2010

genau so meinte ich es ist ein kleines Häckchen am Türschloss das nach unten gestellt ist so das die Türe nur noch aufgedrückt werden muss

Aufbrüche im Keller sind mitversichert. Die Definition in der Hausratversicherung besagt, folgendes, achte insebesondere auf den zweiten Absatz.

Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb a) in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssel, des-sen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge ein-dringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; b) in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel (siehe a) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind;

Der abeschlossene Keller ist in jedem Fall als Behältnis anzusehen.

Bezüglich des Schnappers hat es keine Auswirkungen auf die Versicherung oder den Schadenersatz.

Wenn es Dich also stört, solltest du mit dem Eigentümer sprechen, das er die Hausordnung ändert. Aber dann jemand zu verklagen, der sich dann nicht dran hält... wie soll das gehen? Es könnte nur die Kündigung durch den Vermieter drohen, allerdings könnte der betroffene Mieter dann geltend machen, das zu dem Zeitpunkt seines Einzuges diese Regel nicht gegolten hat.

Du wirst also nicht viel erreichen können.

Rein rechtlich ist es eigentlich nicht richtig, dass Fremde einfach in das Haus hinein dürfen, ohne einen triftigen Grund zu haben (Besuch eines Bekannten oder Familienangehörige). 

Das dieses meistens nicht beachtet wird und tatsächlich nicht nur bei Ihnen das Problem ist, wird sich diese Angelegenheit  wohl nicht so einfach aus der Welt schaffen.

Nehmen Sie doch Kontakt mit Ihrem Vermieter auf und sprechen Sie mit ihm das Problem an; dieser könnte veranlassen, dass das Schnappschloss deaktiviert bleibt, so dass niemand mehr auf den Gedanken kommt, es so nutzbringend zu aktivieren.

Ob die Versicherung dafür aufkommt, kann Ihnen Ihre Versicherung selbst erklären. Setzen Sie sich doch einfach mal mit Ihrer Versicherung in Verbindung.

Viele liebe Grüße

 - (Versicherung, Mietrecht)